Aktuelles Verlosungen-Gewinne Die Polizei informiert Wirtschaft - Politik EU-Nachrichten Weinveranstaltungen Winzerfeste am Mittelrhein Veranstaltungen in Boppard Boppard und Ortsteile Emmelshausen Rhens, Spay, Brey, MYK St. Goar - Oberwesel Filsen-Osterspai-Kamp Kulturelles Kulturkalender Kultururlaub in Rhl.-Pfalz Film/Kino/DVD/Musik Buchtipps Viel Zeit, Geld & Ärger sparen - so managen Sie Ihren Haushalt KFZ-Tipps ARAG-Tipps ERGO-Verbrauchertipps Rechtsurteile PC- und Software-Tipps Hausbau- und Gartentipps Heimatsport Kirchliche Nachrichten Gesundheit und Ernährung Not- und Bereitschaftsdienste Tierwelt Ein Bopparder Bürger berichtet Schnäppchenseite Kontaktseite Mediadaten email an rhkonline Suchmaschinen GAMES - PC/Nintendo/PS2 XBox/GameBoy/GameCube
Rauchwarnmelder: Lebensretter gehört in jede Wohnung - TÜV Rheinland: Beim Kauf auf Prüfzeichen achten Funktionsfähigkeit regelmäßig kontrollieren - Rauchmeldeanlagen fürs Gewerbe Pflicht Köln (ots) - Alljährlich sterben in Deutschland rund 500 Menschen durch Brände - die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Zwei Drittel aller Opfer werden während des Schlafs überrascht. Bemerken die Opfer den Rauch, ist es oft schon zu spät. Rauchwarnmelder können Leben retten, sagt Hans-Peter Zacharias, TÜV Rheinland-Experte für Gebäudesicherheit. Verbraucher sollten beim Kauf unbedingt auf das VdS-Zeichen vom Verband der Sachversicherer achten. Diese Geräte gewährleisten eine einwandfreie Funktion und besitzen immer eine akustische Warneinrichtung für nachlassende Batterieleistung. Wichtig: Bei batteriebetriebenen Rauchmeldern darauf achten, dass die Batterien durch den Betreiber ausgewechselt werden können - es sei denn, sie eignen sich für einen mindestens zehnjährigen Betrieb des Melders. Die Batterien sollten jedoch mindestens einen einjährigen Betrieb garantieren. Ist dies gewährleistet, den Rauchmelder nach den Vorgaben der Bauanleitung montieren. Die Funktionsfähigkeit regelmäßig mithilfe des Testknopfs kontrollieren, damit der Lebensretter im Ernstfall wirklich funktioniert. Neun Bundesländer haben bereits eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume eingeführt. Doch auch in den Ländern, die keine gesetzliche Regelungen eingeführt haben, sollten mindestens in Schlaf-, Wohn-, und Kinderzimmern sowie in rettenden Fluren Rauchmelder angebracht sein, rät TÜV Rheinland-Experte Zacharias. In Häusern ist die Installation zudem im Keller und auf dem Speicher sinnvoll. Rauchmelder sind in der Regel für eine Raumgröße von etwa 60 Quadratmetern ausgelegt. In größeren Räumlichkeiten deshalb mehrere Geräte anbringen. Zigarettenrauch löst übrigens keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird. Im gewerblichen Sektor müssen Brandmeldeanlagen vierteljährlich vom Hersteller überprüft werden. In Hotels, Gaststätten, Messehallen, Flughäfen, Bahnhöfen, Schulen, Altenheimen, Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen, Hoch-, Kauf- und Parkhäusern sind zusätzlich alle drei Jahre Checks durch Prüfsachverständige - etwa von TÜV Rheinland - vorgeschrieben.
Würfel-, Karten- und Gesellschaftsspiele im Mehrgenerationenhaus Und wieder rollen die Würfel im Mehrgenerationenhaus Simmern (MGH). Man kann auch Karten dreschen oder sich die Zeit mit Gesellschaftsspielen vertreiben. Zum Spieleabend am Dienstag, 14. September, um 19.00 Uhr darf gerne das persönliche Lieblingsspiel mitgebracht werden. Senioren, die sich für moderne Spiele begeistern, sind in der Zeughausstraße 4 ebenso willkommen wie jüngere Menschen mit Interesse an Spieleklassikern! Details nennt Dolores Borth telefonisch unter 06761-915488 (Mehrgenerationenhaus Simmern) oder per E-Mail: info@mehrgenerationenhaus-simmern.de.
Bracht soll sich von Klöckner distanzieren SPD: CDU-Spitzenkandidatin stellt Zukunft des Flughafens Hahn in Frage Der CDU-Kreisvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion Bracht soll sich von seiner Spitzenkandidatin Klöckner distanzieren. Dies fordern der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Rhein-Hunsrück, Michael Maurer, und der Sprecher des Wirtschaftsforums Hahn der SPD, Dietmar Tuldi. Grund für die Aufregung bei den Rhein-Hunsrücker Genossen ist ein Interview der CDU-Politikerin mit der Tageszeitung Rheinpfalz. Darin hatte die Parlamentarische Staatssekretärin der Bundesregierung unter anderem erklärt, dass im Fall ihrer Wahl zur Ministerpräsidentin das Land sich den Flughafen Hahn nicht mehr leisten könne. Jetzt wissen wir wenigstens, was wir von der Unionskandidatin zu erwarten haben. Frau Klöckner hat offensichtlich überhaupt keine Ahnung von der immensen wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Hahn nicht nur für den Rhein-Hunsrück-Kreis, sondern für ganz Rheinland-Pfalz, kommentierten Maurer und Tuldi. Der Hahn sei keine Belastung für das Land, sondern ein großer Gewinn. Und den will Frau Klöckner jetzt einfach sich selbst überlassen und offensichtlich gegen die Wand fahren. Maurer und Tuldi abschließend: Wir hoffen dass Herr Bracht in seiner Partei so viel Einfluss hat, dass er auch der stellvertretenden Landesvorsitzenden die Bedeutung des Flughafens Hahn für die Region klar machen kann. Hier geht es mittlerweile um Zigtausend Arbeitsplätze, an denen viele Familien hängen. Den Sozialdemokraten im Rhein-Hunsrück-Kreis und der sozialdemokratischen Landesregierung sind diese Menschen nicht egal.
Frauen Union Rhein-Hunsrück lädt zur Mitgliederversammlung Die Frauen Union Rhein-Hunsrück lädt alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 16. September 2010 um 19.00 Uhr ins Hotel Klinkner in Emmelshausen ein. Neben der geplanten Neuwahl des Kreisvorstandes, die an diesem Abend stattfindet, wird der CDU Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende Hans-Josef Bracht über die aktuelle Lage aus Mainz berichten. Alle Mitglieder der Frauen Union Rhein-Hunsrück sind hierzu herzlich eingeladen.
Hospizgemeinschaft Mittelrhein: Sommerausflug der aktiven Hospizler Beim diesjährigen Sommerausflug der Hospizgemeinschaft Mittelrhein am Samstag, 18. September, fahren aktive Hospizler nach Wiesbaden. Besucht wird dort das Schloss Freudenberg - vielen besser bekannt als das Haus der Sinne. Treffpunkt ist vor dem Winzerhaus in Urbar. Los gehts mit dem Bus um 8.15 Uhr; die Rückkehr ist gegen 17.30 Uhr geplant. Anschließend ist dort noch Gelegenheit zu einem geselligen Ausklang. Näheres bei Sabine Halter und Michaela Herter am Hospiz-Telefon 06742-804543.
Drei große Religionen und ihre Bräuche um Sterben, Abschied und Trauer Veranstaltungsreihe der Hospizgemeinschaft Mittelrhein; Teil 1: Buddhismus Am Montag, 20. September, um 19.00 Uhr lädt die Hospizgemeinschaft Mittelrhein zum Auftakt ihrer Herbst-Veranstaltungsreihe ein: In den Räumen der Caritas-Sozialstation Emmelshausen (Kirchstraße 2 - 4) spricht ein Mitglied des Buddhistischen Zentrums Koblenz über Sterben und Tod im Buddhismus. Die Hospizgemeinschaft ist für schwerstkranke Menschen und deren Angehörige in schweren Stunden da. Die Sterbe- und Trauerbegleitung ist überkonfessionell; im Zentrum stehen die jeweiligen Bedürfnisse derer, die Begleitung suchen. Wenn sich unsere Themenabende in den kommenden Herbstmonaten drei großen Religionen und ihren Ritualen und Bräuchen rund um Sterben, Abschied und Trauer widmen, ist das kein Widerspruch, betont die Hospiz-Koordinatorin Sabine Halter. Vielmehr kann es Hospizhelfern, aber auch allen Besuchern der Vortragsabende helfen, sich in andere Menschen hineinzuversetzen. Zu Beginn der Herbst-Veranstaltungsreihe steht eine Religion, die viele Menschen fasziniert, anderen etwas exotisch erscheinen mag. Und die - obschon eine der größten Weltreligionen - in hiesigen Breiten doch eher überschaubare Verbreitung gefunden hat: Rolf Jonas vom Buddhistischen Zentrum Koblenz schätzt, dass in Deutschland dennoch etwa 300.000 Buddhisten leben; 100.000 davon seien Einheimische. Mit Zahlen und Statistik soll es damit genug sein. Den Zuhörern in Emmelshausen verspricht Rolf Jonas gleichwohl sachliche, erklärende Ausführungen: Worum geht es im Buddhismus? Der Buddhismus beruhe auf einem Verständnis von Ursache und Wirkung: Alles, was ich denke, sage, tue, hat - irgendwann - irgendeine Auswirkung, fasst Jonas zusammen. Daraus schließt sich, dass jeder für sein Leben verantwortlich ist. Nach buddhistischer Lehre könne bewusstes Handeln Eindrücke im Geist aufbauen, die Leid künftig vermeiden lassen. Das gedankliche Konzept von Ursache und Wirkung behalte auch im Sterben seine Gültigkeit: Sterben verläuft als ein bestimmter Prozess. In ihm verliert der Körper seine Energie; bestimmte Eindrücke, die man im Leben geschaffen hat, sind da und wirken, erklärt Rolf Jonas. Es kommen Gefühle wie Angst, Wut oder Zorn auf, mit denen man aber zu jeder Zeit arbeiten kann. So gebe es im Buddhismus auch eigene Formen der Sterbebegleitung. Auch wir erleben immer wieder die starken Emotionen schwerstkranker Menschen. Auch wir begegnen in den Begleitungen immer wieder Sterbenden, die sehr von `unerledigten Dingen´ getrieben sind, weiß Sabine Halter aus der Arbeit der Hospizgemeinschaft Mittelrhein zu berichten. Eben deshalb sei der Vortrag eine gute Möglichkeit, andere Menschen besser zu verstehen - losgelöst von der spirituellen Heimat des Gegenübers. Die öffentlichen Vortragsabende reihen sich übrigens in die Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen Wochen 2010 im Rhein-Hunsrück-Kreis ein. Die Folgetermine der Hospizgemeinschaft sind: 19. Oktober im Loreley-Seniorenzentrum Oberwesel (Trauer-Rituale im Judentum) und 16. November im Bopparder Gemeindezentrum St. Michael (Die Trauerkultur des Islam), jeweils um 19.00 Uhr. Details gibt es am Hospiz-Telefon unter 06742-804543 oder per Mail: info@hospizgemeinschaft-mittelrhein.de. Dort bekommt man - gerne in größerer Stückzahl - auch ein Handblatt mit Informationen zur Herbst-Veranstaltungsreihe.
Mehrgenerationenhaus: Zweimal Literatur- und Filmforum im September Kinobesuch am 16. September / Literaturgespräch am 20. September Das Literatur- und Filmforum, das sich monatlich im Mehrgenerationenhaus Simmern (MGH) trifft, kommt im September zweimal zusammen. Am Donnerstag, 16. September, steht ein Kinobesuch außer der Reihe an: Um 20:30 Uhr schauen sich Forums-Besucherinnen und -Besucher Die Eleganz der Madame Michel im Simmerner Pro-Winzkino an. Der reguläre Termin im MGH folgt am dritten September-Montag, also dem 20. September, wie gewohnt um 20.00 Uhr. Dann spricht das Forum über Jorge Volpis Roman Zeit der Asche. Näheres bei Hildegard Karliczek (Telefon 06761-965043) und Sabine Hartig (Telefon 06761-903875).
Judentum - Christentum - Islam: Verbindende und trennende Elemente Vortragsreihe im Mehrgenerationenhaus bespricht zentrale Figuren der Religionen Im Rahmen der diesjährigen Interkulturellen Wochen laden das Dekanat Simmern-Kastellaun und das Mehrgenerationenhaus Simmern, MGH, zu einer Vortragsreihe mit Prof. Dr. Gertrude Deninger-Polzer ein: Judentum - Christentum - Islam: Gemeinsamkeiten und Unterschiede am Beispiel zentraler heilswichtiger Gestalten dieser Religionen. Fünf Themenabende im Mehrgenerationenhaus Simmern (Zeughausstraße 4) werden jeweils eine zentrale Figur näher betrachten. Zum Auftakt am Donnerstag, 16. September, um 19.00 Uhr spricht die Religionswissenschaftlerin der Universität Frankfurt über Abraham - `Vater des Glaubens´. Die anschließenden Vorträge folgen im Wochenabstand: Mose - `Freund Gottes´ und Gesetzgeber (23. September); Jesus - Rabbi - Gottessohn - Prophet (30. September); Maria - Auserwählte Gottes (7. Oktober) und Mohammed - `Siegel der Propheten´ (14. Oktober), jeweils um 19.00 Uhr, immer im MGH. Prof. Dr. Gertrude Deninger-Polzer wird erörtern, was Juden, Christen und Muslime von ihrem jeweiligen Glauben her miteinander verbindet und was sie trennt. In allen drei Religionen spielen besondere Persönlichkeiten eine Rolle, die großen Einfluss auf das Leben ihrer Anhänger hatten und noch haben, erklärt die Referentin. Und einige - wie zum Beispiel Abraham und Mose - werden nicht nur in der Heiligen Schrift ihrer Ursprungsreligion, der Hebräischen Bibel, erwähnt, sondern auch im Neuen Testament der Christen und im Koran der Muslime. Die Religionswissenschaftlerin weiter: Diese Persönlichkeiten eignen sich deshalb ebenso gut für den Vergleich der Religionen wie Jesus und Maria, die sowohl im Neuen Testament als auch im Koran von zentraler Bedeutung sind. Am Selbstverständnis Mohammeds als Prophet und Gesandter Gottes lasse sich die Bedeutung von Propheten-Amt und Offenbarungsverständnis der drei monotheistischen Religionen aufzeigen. Die Ausführungen von Prof. Dr. Deninger-Polzer haben die historisch-kritische Methode der vergleichenden Religionswissenschaft als Grundlage. Gerade deshalb sind die Vortragsabende offen für alle interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer, die sich den neutralen Blick der Religionswissenschaft zu Eigen machen wollen, betont Pastoralreferentin Anna Werle, die die Moderation der Veranstaltungen übernimmt. Wir laden jeden ein, sich mit uns unvoreingenommen auf ein gegenseitiges Kennenlernen der jeweils anderen Religionen einzulassen. Details nennt Anna Werle unter Telefon 06761-9152313 (Dekanat Simmern-Kastellaun) oder per Mail: Anna.Werle@bgv-trier.de.
Computerführerschein: Fundierte IT-Grundbildung erweitert Berufschancen TÜV Rheinland schult und prüft für Europäischen Computerführerschein - Lerninhalte geeignet für Anfänger und Fortgeschrittene Köln (ots) - Eine E-Mail an einen Verteiler verschicken, Tabellen alphabetisch sortieren, Datensätze verwalten oder Präsentationen erstellen - diese Vorgänge gehören für jeden, der mit Computern arbeitet, längst zum Berufsalltag. Wer da nicht mithalten kann, hat vor allem bei der Jobsuche oft das Nachsehen. Denn: Viele Unternehmen setzen heute eine fundierte IT-Grundbildung bei ihren Mitarbeitern voraus. Arbeitssuchende erhöhen ihre Jobchancen mit einer guten IT-Weiterbildung erheblich und grenzen sich zudem durch ihre neu erworbenen Kenntnisse von weniger Computer affinen Mitbewerbern ab, erklärt Thoralf Rauchhaus, Fachmann der TÜV Rheinland Akademie. Die TÜV Rheinland Akademie nimmt als eine von verschiedenen Einrichtungen in Deutschland die Prüfung zur European Computer Driving Licence (ECDL) ab - einem europaweit gültigen Computerführerschein. Mit bisher neun Millionen Teilnehmern weltweit in 13 Jahren zählt dieses Zertifizierungsprogramm für IT-Kenntnisse zu den international erfolgreichsten. Der ECDL wird in 148 Ländern weltweit von Arbeitgebern, Universitäten und Behörden als zuverlässiges IT-Zertifikat anerkannt, sagt Rauchhaus. In vielen deutschen Schulen und Berufsschulen ist die Vorbereitung auf den ECDL bereits regulärer Bestandteil des IT-Unterrichts. Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Teilnehmer ihr Wissen in sieben unterschiedlichen Modulen nachweisen - vom Dateimanagement über Textverarbeitung und Tabellenkalkulation bis hin zu Internetgrundlagen. Fortgeschrittene können mit vier Aufbaumodulen einen erweiterten ECDL erwerben. Ein weiterer Vorteil: Das Programm ist produktunabhängig. Das heißt, die unterschiedlichen Module können auf allen maßgeblichen Betriebssystemen und Anwendungen absolviert werden. Dabei ist es egal, ob ein Teilnehmer hauptsächlich mit Windows, Mac OS oder Linux arbeitet. Informationen zu den einzelnen Modulen sowie zu Anmeldung und Kosten finden Interessierte unter http://www.dlgi.de/ecdl. Die Vorbereitung auf die Computerführerscheinprüfung kann in Seminaren bei ausgewiesenen Prüfungszentren wie etwa bei TÜV Rheinland erfolgen. Lehrmaterial ist im Handel oder kostenlos im Internet erhältlich. Wichtig: Beim Kauf darauf achten, dass die Lehrmittel über das ECDL-Logo verfügen.
Ehrenamtspreis 2010 - Bewerbungen aus allen Bereichen des ehrenamtlichen Engagements möglich! Bereits im achten Jahr ruft Landrat Bertram Fleck zu Vorschlägen für den Ehrenamtspreis des Rhein-Hunsrück-Kreises auf. Die Besonderheit in diesem Jahr: Es gibt kein Schwerpunktthema - somit können sich Ehrenamtliche aus allen Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements für den Ehrenamtspreis 2010 bewerben. Ich bin gespannt, welche interessanten Projekte und engagierte Personen ich in diesem Jahr kennen lerne, freut sich der Landrat auf die Bewerbungen. Er ermutigt alle, die sich in irgendeiner Form freiwillig engagieren, sich für den Ehrenamtspreis zu bewerben. Oft halten Ehrenamtliche ihre Arbeit für selbstverständlich und erwarten keine öffentliche Ehrung, so der Kreischef. Dennoch ermutigt Landrat Fleck dazu sich zu melden, um positive Beispiele aus dem Kreis aufzuzeigen und damit die Bedeutung des Ehrenamtes weiter zu stärken. Für den Ehrenamtspreis 2010 können sich sowohl Einzelpersonen, wie auch Gruppierungen oder Vereine aus sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bewerben; so zum Bespiel für ehrenamtlichen Engagement in folgenden Bereichen: - Sport und Kultur: Engagement in den Vereinen, in Sport, Musik und in der Kultur - Umwelt und nachhaltige Entwicklung: Einsatz für den Schutz des Klimas oder Engagement für Natur-, Gewässer- oder Artenschutz - Soziales Miteinander: Hilfe für Mitmenschen und Einsatz für Schwächere in der Gesellschaft - Lebendige Gesellschaft: Engagement, das den Zusammenhalt und Gemeinsinn in unserer Gesellschaft stärkt, in dem Verantwortung für andere gelebt wird und die Gesellschaft so mit Leben gefüllt wird Es gibt Preise in Form von Geldzuwendungen und Urkunden in den Preiskategorien Innovative Projekte, Stille Stars und Jugendliches Engagement. Über die Auszeichnungen entscheidet der Ehrenamtsausschuss. Die Vorschlagsfrist endet am 15. Oktober. Die Verleihung des Ehrenamtspreises und der Ehrenamtsempfang finden Anfang Dezember 2010 statt. Die Vorschläge sind in schriftlicher Form mit den entsprechenden Bewerbungsbogen bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Pressestelle, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, Tel. 06761-82125, Email: pressestelle@rheinhunsrueck.de einzureichen. Die Bewerbungsbogen gibt es beim Infocenter der Kreisverwaltung, bei den Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard sowie im Internet unter http://www.rheinhunsrueck.de unter dem Navigationspunkt Ehrenamtspreis 2010.
Arthur Guinness Day 2010 - Ryanair wünscht: Happy birthday Arthur Günstige Flugtickets ab acht Euro* Dublin, 3. September 2010: Am 23. September 2010 ist es wieder soweit: Millionen von Menschen kommen überall auf der Welt zusammen, um den Arthur Guinness Day zu feiern. Dieser Tag gebührt dem Mann, der 1759 den Pachtvertrag für die St. Jamess Gate Brauerei mit einer Laufzeit von 9.000 Jahren unterzeichnete und damit das Guinness-Bier auf den Markt brachte. Der Arthur Guinness Day wurde im vergangenen Jahr erstmals im Rahmen seines 250. Jahrestages gefeiert. Der Mittelpunkt der diesjährigen Feierlichkeiten ist wieder Dublin, die irische Hauptstadt und Heimat des Guinness. Hier treten namhafte Künstler wie Snow Petrol, Paolo Noutini oder Kelis auf, aber auch in über 100 Pubs gibt es Live-Musik. Newcomer-Bands haben zudem die Chance, sich am Arthur Guinness-Donnerstag dem Publikum zu präsentieren. Natürlich gibt es das beliebte Guinness-Bier en masse und meist zum Sonderpreis. Aber nicht nur in Dublin wird gefeiert, auch die Feierlichkeiten in Cork und Galway können sich sehen lassen und problemlos mit denen der Hauptstadt mithalten. Ryanair, Europas beliebteste Fluggesellschaft, bringt Feierlustige und Freunde des irischen Bier-Klassikers jetzt besonders preiswert nach Dublin. Ab Freitag, 3. September, bis Montag, 6. September um Mitternacht, sind Tickets für Schnellbucher ab nur acht Euro* auf http://www.ryanair.de erhältlich. So ist die irische Hauptstadt beispielsweise ab den Flughäfen Frankfurt-Hahn, Berlin-Schönefeld und Memmingen in rund zwei Stunden erreicht. * inklusive der passagierbezogenen Steuern und Gebühren
Ruhiger Winterurlaub im Süden Ryanair fliegt auch im Winter nach Kos - Bis zu 40 Prozent Preisnachlass Dublin, 31. August 2010: Jenseits der Saison bietet sich die Insel Kos besonders für Individualisten an, die abseits vom Touristenrummel einen ruhigen Winterurlaub im Süden verbringen möchten. Für Einheimische ist dies die schönste Zeit. Trotz Ruhe kommt garantiert keine Langeweile auf: Gut ausgebaute Radwege und harte Pisten laden zu Touren per Fahrrad oder Mountainbike ein. Bergwanderungen auf Dikeos, dem höchsten Inselberg, sind auch in der durchwachseneren Jahreszeit eine schöne Abwechslung. Kosianer wagen sich sogar ins Meer. Urige Tavernen in den Bergdörfern locken zu kulinarischen Entdeckungsreisen. Grund genug für Ryanair, Europas beliebtester Airline, die Strecke ab Frankfurt-Hahn (HHN) nach Kos (KGS) auch im Winter anzubieten. So steht die beliebte griechische Insel im Zeitraum von November 2010 bis März 2011, anders als im Sommer, nun jeden Montag und Freitag im Ryanair-Winterflugplan - ideale Flugtage, um ein schönes Wochenende oder einen längeren Aufenthalt zu verbringen. Wer günstige Tickets ergattern möchte, der sollte ab heute, 31. August, bis Donnerstag, 2. September 2010 um Mitternacht, schnell auf http://www.ryanair.de seinen Urlaub buchen. Für den Reisezeitraum von September bis einschließlich November gewährt der irische Carrier auf alle Tickets bis zu 40 Prozent Nachlass.
Der Rheinsteig® wird 5 Jahre alt St.Goarshausen: Seit fünf Jahren ist der Rheinsteig Erfolgsweg im Rheintal. Positive Übernachtungszahlen, mehr Gäste und ein Imagewandel bestätigen dies. Schon ein Jahr nach der Eröffnung ist er zum Schönsten Wanderweg Deutschlands 2006 gekürt und mit dem Deutschen Wandersiegel prädikatisiert worden. Ein Jahr später wurde er mit dem hessischen Tourismuspreis für länderübergreifende Produktinnovation ausgezeichnet. Dass der Premiumwanderweg nichts an Attraktivität verloren hat, bestätigte die erneute Zertifizierung des Deutschen Wanderinstitutes im Herbst 2009. Da das Rheinsteig-Büro stetig an Wegeverbesserungen arbeitet, hat er hier sogar noch mehr Punkte als bei der ersten Zertifizierung erhalten. Die Rheinsteigmacher haben sich auch für die Wandersaison 2010 eine neue Attraktion einfallen lassen: bei St. Goarshausen-Nochern bietet der Rabenack-Klettersteig seit dem Frühjahr eine spannende, alpine Wege-Variante, mit einmaligem Blick auf die gegenüberliegende Burg Rheinfels. Diese sportliche Variante des Rheinsteigs kommt bei den Wanderern gut an. Der Rheinsteig erobert aber auch das Herz der Briten und Niederländer. Wir freuen uns sehr, dass der Rheinsteig sich auch auf europäischer Ebene zum positiven Imageträger für das Rheintal entwickelt hat, so Frank Gallas, Leiter des Rheinsteig-Büros. Zum großartigen Erfolg des Rheinsteigs beigetragen hat laut Gallas auch die Mitgliedschaft bei den Top Trails of Germany. Er zählt zu den Gründungsmitgliedern dieser Kooperation, die ebenfalls ihr fünfjähriges Bestehen feiert. Info: Rheinsteig-Büro, Loreley-Besucherzentrum, Tel. 06771-959380, E-Mail: info@rheinsteig.de, web: http://www.rheinsteig.de.
Ritterschlag für den RheinBurgenWeg Route am romantischen Rhein zählt zu Prädikatswanderwegen in Deutschland Zwischen dem Rolandsbogen bei Remagen und dem Binger Mäuseturm erstreckt sich ein neuer Qualitätsweg Wanderbarers Deutschland: 200 Kilometer am romantischen Strom erfüllen höchste Kriterien. Deshalb gab es für den RheinBurgenWeg nun den Ritterschlag des Deutschen Wanderverbandes und das lang ersehnte Prädikat. Auf der Wandermesse Tour Natur in Düsseldorf nahm Claudia Schwarz von der Romantischer Rhein Tourismus GmbH die Urkunde des Deutschen Wanderverbandes entgegen. Lange hatten sich die Kommunen am Mittelrhein um eine Zertifizierung bemüht. Nun sieht die Chef-Touristikerin die Anstrengungen belohnt. Die Region kann somit ihren zweiten Prädikatswanderweg vorweisen: Der RheinBurgenWeg bildet das linksrheinische Pendant zum Rheinsteig, jener zwischen Wiesbaden und Bonn verlaufenden Route, die sich unter den Premiumwanderwegen etabliert hat. Wer zum Wanderbaren Deutschland zählen will, muss eine Vielzahl von Qualitätskriterien erfüllen. Sie reichen von einem hohen Anteil naturbelassener Wege über eine nutzerfreundliche Markierung bis hin zu einem besonderen Erlebnispotenzial., so Frank Gallas, der in den letzten 2 Jahren die Überarbeitung der Wegeführung nach den Vorgaben des Deutschen Wanderverbandes koordiniert hat. Das alles ist auf dem RheinBurgenWeg garantiert, der mit dem Unesco Welterbe Oberes Mittelrheintal eine Jahrtausende alte Kulturlandschaft erschließt. Von der sagenumwobenen Loreley über die mittelalterliche Stadtmauer in Oberwesel bis zur Wernerkapelle in Bacharach: Immer wieder passiert der Wanderer Stätten, die schon die Romantiker besangen und in Bildern festhielten. Und so wandelt der Welterbetourist auf den Spuren von Heinrich Heine, William Turner oder Victor Hugo und wird dabei selbst zum Entdecker einer Idylle in der Gegenwart. Für Vielfalt ist gesorgt: Auf einem Weg, der fünf Weinregionen (Ahr, Mittelrhein, Mosel, Rheinhessen, Nahe) verbindet, lässt sich vortrefflich einkehren. Wer lieber die sportliche Herausforderung im Gelände sucht, dem wird im Oelsbergklettersteig oder am Mittelrhein-Klettersteig bei Boppard einiges abverlangt. Und immer wieder warten Überraschungen am Wegesrand: Wie wäre es zum Beispiel mit einem Abstecher zum imposanten Kaltwasser-Geysir bei Andernach? Auf modernen Komfort braucht niemand verzichten. Die Touristiker am Romantischen Rhein halten jede Menge Arrangements und Pauschalen bereit, die allesamt Wandern ohne Gepäck und die Übernachtung in 2- oder 3-Sterne-Unterkünften beinhalten. Auch der Wechsel der Rheinseiten per Fähre ist vorgesehen. Denn: Wo der RheinBurgenWeg endet, beginnt der nächste Prädikatswanderweg, der Rheinsteig!
Flughafen Frankfurt Hahn ist zertifizierter Qualitätsbetrieb der Stufe I Flughafen Hahn erhält Gütesiegel für Servicequalität Hahn-Flughafen, 31. August 2010. Servicequalität genießt einen hohen Stellenwert am Flughafen Frankfurt-Hahn. Nun wurde der Hahn-Airport von der Prüfstelle ServiceQualität Deutschland in Rheinland-Pfalz als Qualitätsbetrieb der Stufe Eins ausgezeichnet. Die Initiative hat das Ziel, bei Gastgebern und Tourismus-Dienstleistern im Land den Service aus Gast-Perspektive systematisch zu verbessern. Zufriedene Kunden sind die Basis für Erfolg. Ein wichtiges Unternehmensziel ist deshalb die ständige Verbesserung der Servicequalität. Um die eigene Leistung auf den Prüfstand zu stellen, beantragte die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH die Zertifizierung durch ServiceQualität Deutschland. Am 30. August 2010 wurde der Hunsrücker Flughafen auf dem gemeinsamen Qualitätstag Hessen / Rheinland-Pfalz im Kloster Eberbach in Eltville (Rheingau) von den Wirtschaftsministern Dieter Posch (Hessen) und Hendrik Hering (Rheinland-Pfalz), dem Vorsitzenden des Hessischen Tourismusverbandes e.V. Manfred Michel sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH und Vorsitzenden des Tourismus- und Heilbäderverbandes Rheinland-Pfalz e.V., Bürgermeister Werner Klöckner, als Qualitätsbetrieb der Stufe I ausgezeichnet. Der Flughafen Frankfurt Hahn gehört nun zu den touristischen Dienstleistungsunternehmen in Hessen und Rheinland-Pfalz, die sich durch ihre Zertifizierung mit der ServiceQualität Deutschland für ein konsequentes Qualitätsmanagement entschieden haben. Die Qualität der Dienstleistungsorientierung am Hahn-Airport wird jedes Jahr von der Rheinland-Pfalz-Touristik GmbH überprüft. Wie die Kunden selbst die Servicequalität einschätzen, wird in regelmäßigen Umfragen ermittelt. Darüber hinaus wurden zu Ferienbeginn Briefkästen, so genannte Kummerkästen, im Sicherheitsbereich des Terminals aufgehängt. Außerdem haben Fluggäste die Möglichkeit, im Internet oder per E-Mail ihr Feedback abzugeben. Die neue E-Mail-Adresse für Meinungen, Verbesserungsvorschläge, Tadel oder auch Lob: ihre-meinung@hahn-airport.de.
Mittelrhein Musik Festival Ein erfolgreicher Festivalsommer 2010 Sommerzeit am Mittelrhein - das hieß auch im Juli und August 2010 wieder Zeit für unvergessliche Konzerte an einzigartigen, schönen Spielorten im UNESCO Welterbetal; Zeit für musikalische Momente, die es lohnten, inne zu halten. Die neue Festivalleitung Ulrike Piel und Frank Lefers hat die Tradition der Mittelrhein Musik Momente, dieses sommerlichen Festivals am Mittelrhein, erfolgreich fortführen können. Man hat sich entschlossen, aus den Mittelhein Musik Momenten, das zu machen, zu was sie längst im Laufe der letzten 10 Jahre gewachsen sind: zu einem echten Festival. Daher begrüßten sie die Festivalbesucher in diesem Jahr zu einem bunten Konzertreigen des Mittelrhein Musik Festivals vom 4. Juli bis 29. August! Die Konzerte des Festivalsommers 2010 verbanden genre-übergreifende Programmvielfalt mit unterschiedlichsten, außergewöhnlichen Konzertplätzen, hohes Niveau mit einer gewissen Leichtigkeit: die perfekte Symbiose also aus Musik, Landschaft und besonderen Spielorten - zumeist open-air. Konzeptionelle Schwerpunkte lagen in den Themen: Musik & Literatur wie zum Beispiel mit der Lesung mit Hannelore Elsner & Sebastian Knauer Ein Winter auf Mallorca - die Wahrheit, mit Texten von Goerge Sand und Klavierwerken von Frederic Chopin. Klassik-Highlights wie bespielweise das Konzert mit Daniel Hope & Sebastian Knauer, den Liederabend mit Martin Stadtfeld & Marcus Ullmann oder den Mendelssohn-Chopin-Abend mit Bernd Glemser; Musik & Comedy / Kabarett wie z.B. der Auftritt des rheinland-pfälzischen Unterhaltungskanzlers Lars Reichow mit seinem neuen Soloabend. Musik & Wein mit der traditionellen musikalischen Weinprobe auf dem Schiff, in diesem Jahr mit Bidla Buh und zum ersten Mal in Andernach startend verbunden mit dem Geysirsprung. Ein besonderer Abend der Rheinromantik bot in diesem Jahr das Bläserkonzert der Brasserie in der Ruine der gotischen Wernerkapelle Bacharach verbunden mit mehreren Weinprobengängen der 5 VDP-Weingüter Mittelrhein und beleuchteten Weinbergen. Traditionell war auch in diesem Festivalsommer das Staatsorchester Rheinische Philharmonie eine feste Größe: Sie eröffnete das Festival mit DEM Festivalklassiker: Picknick & Klassik im Park in Bad Salzig am 4. Juli und beschloss das Festival 2010 mit der italienischen Operngala Verbotene Liebe mit namhaften Gesangssolisten wie Eduardo Villa und Janice Dixon am 29. August. Feinste Jazzmusik & Big Band Sound boten die SWR Big Band am Günderodehaus open-air hoch über dem Welterbetal sowie das Rhine Phillis Orchestra unter Leitung von Jörg Engles über den Dächern von Koblenz auf Fort Konstantin. Auch ein echter Farbtupfer fehlte im diesjährigen Festivalprogramm nicht: Percussion-Star Nebosja Zivkovic und die internationale Percussion-Mafia brachten das Publikum zum Toben und die Mauern des Koblenzer Görreshaus zum Beben. Nach dem großen Erfolg der Charity-Veranstaltung im Vorjahr hat die Festivalleitung auch in diesem Jahr den Gedanken Musik genießen & Gutes tun fortgeführt und so konnte nach der Lesung von Hannelore Elsner ein Scheck über 6.000, Euro die LOTTO Rheinland-Pfalz Stiftung zugunsten der Aktion Für Frauen und Kinder in Not übergeben werden. Die überwältigende Zuschauerresonanz bei teilweise nur wenig Zuschauer fassenden Spielorten mit nahezu 4.500 Konzerbesuchern bei 14 Konzerten bestätigte die programmatische Ausrichtung dieses Festivalsommers. Ein erfolgreicher Festivalsommer 2010, der ohne die große Unterstützung aus der heimischen Wirtschaft, Politik und öffentlichen Verwaltung nicht möglich gewesen wäre. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle den langjährigen Festivalpartnern dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, der Deinhard KG, der Sparkasse Koblenz, und der LOTTO Rheinland-Pfalz Stiftung sowie dem Festivalträger,?der Romantischen Rhein Tourismus GmbH. Hervorzuheben ist auch die enge und gewinnbringende Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Freundeskreises des Festivals und seinem Vorsitzenden Hans-Dieter Gassen. Die Planungen für den Festivalsommer 2011 sind bereits in vollem Gange. Erste Highlights des Mittelrhein Musik Festivals 2011 (26. Juni bis 28. August) werden im November veröffentlicht.
Ryanair verurteilt Flugsteuer-Beschluss Bundestag aufgefordert, die Luftverkehrsabgabe zu verhindern Dublin, 2. September 2010: Ryanair, Europas beliebteste Airline, verurteilt den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Luftverkehrssteuer. Massive Einschnitte im Passagierverkehr, im Tourismusgeschäft und bei Jobs in Deutschland sind dadurch zu erwarten. Die Einführung der Luftverkehrssteuer wird die Nachbarstaaten Deutschlands freuen, die schon jetzt mit einer hohen Abwanderungsrate von Passagieren aus dem gesamten Bundesgebiet rechnen. Als Beispiel eines Fehlschlags nennt der irische Carrier die irrsinnig eingeführte Reisesteuer in Irland und Großbritannien, die den Flugverkehr in eine Krise brachte. Eine ähnliche Situation wird in Deutschland erwartet. Länder wie Belgien, Griechenland, die Niederlande und die Schweiz, die die Passagiersteuer abgelehnt und Flughafengebühren maßgeblich reduziert haben, weisen dagegen einen florierenden Tourismus und mehr Jobs auf. Damit die deutsche Tourismuswirtschaft nicht auf dem Abstellgleis landet, fordert Ryanair den Bundestag auf, diesen verrückten Flugsteuer-Gesetzesentwurf endgültig zu verhindern.
Gute Chancen mit Realschulabschluss: Finanzamt Koblenz setzt weiterhin auf mittlere Reife Für Schüler, die in 2011 ihre Schulausbildung mit der mittleren Reife abschließen, beginnt in den nächsten Wochen und Monaten die Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz. Mit der dualen Ausbildung in der Finanzverwaltung, die Praxis und Theorie vereint, bieten die rheinland-pfälzischen Finanzämter Schülern mit mittlerer Reife gute berufliche Perspektiven. Absolventen dieses Ausbildungsganges zum Finanzwirt stehen in der Finanzverwaltung nach einem erfolgreichen Abschluss vielfältige Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten im Innen- oder Außendienst offen. Am 4. Oktober 2011 stellen die Finanzämter in Rheinland-Pfalz wieder 100 Auszubildende für die Laufbahn des mittlerer Dienstes ein. Im Finanzamt Koblenz sind dies sieben Auszubildende. Die Einstellungstests und die Vorstellungsgespräche starten am 29. Oktober. Derzeit sind noch alle Ausbildungsplätze frei. Interessenten sollten sich möglichst bald online oder mit klassischer Bewerbermappe für das Ausbildungsjahr 2011 bewerben. Weitere Informationen sind vor Ort im Finanzamt Koblenz unter Tel. 0261-493120050 oder unter http://www.jobs.fin-rlp.de erhältlich.
Sprechstunde des Landrats in Simmern Persönlicher Dialog ist wichtig Die nächste Sprechstunde von Landrat Bertram Fleck findet am Dienstag, 14. September in der Kreisverwaltung Simmern von 16.30 bis 18.00 Uhr statt. Voranmeldung - aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich - bei Verena Jörg, Tel. 06761-82125, Pressestelle der Kreisverwaltung oder online unter http://www.rheinhunsrueck.de. Darüber hinaus besteht ständig die Möglichkeit Anregungen und Beschwerden bei Verena Jörg oder Karl-Heinz Wagner, Tel. 06761-82110, vor zu bringen.
Interkulturelle Wochen: Dialekt schmeckt in Kastellaun Regional statt international ist die Küche in diesem Jahr; Anmeldung bis 20. September Während der Interkulturellen Wochen trifft man sich wieder in Kastellaun zum Internationalen Kochen: Am Dienstag, 28. September, um 17.00 Uhr, wird der katholische Pfarrsaal (Adolph-Kolping-Platz 1) zur Gourmetküche. Eva Libera-Grodsky, die schon mehrmals mit weltoffenen Hobbyköchinnen und -köchen am Herd gestanden hat, möchte gemeinsam mit den diesjährigen Teilnehmern ein herbstliches Überraschungsmenü zaubern. Was es genau gibt, wird nicht verraten - aber einen kleinen Vorgeschmack sollen Interessierten doch bekommen: Dialekt schmeckt heißt das Motto des Abends. Wer gesund und gleichzeitig genussvoll leben wolle, wer dem Körper und der Seele etwas Gutes tun wolle, der brauche nur besonders auf Frische, Qualität und Regionalität zu achten, verrät Eva Libera-Grodsky. So gehört der Kochabend - der sich in den Vorjahren zumeist durch internationale Gerichte auszeichnete - diesmal der regionalen Küche. Feinschmecker werden dabei allerdings saarländische Einflüsse erkennen. Auf eine gesellige Runde in Kastellaun freut sich Lidia Eckert: Schon in den vergangenen Jahren haben wir mit Spaß Neues entdeckt, erinnert sich die Caritas-Mitarbeiterin für Migrationsberatung. Topfgucker dürfen außerdem wieder die Rezepte mitnehmen, um sie zuhause nachzukochen. Das Herbst-Überraschungsmenü mit Vorspeise, Hauptgang und Dessert gibt es übrigens für den bescheidenen Kostenbeitrag von sechs Euro. Um die richtigen Mengen einkaufen zu können, bittet Lidia Eckert um Anmeldung bis zum 20. September. Tischreservierungen nimmt sie telefonisch unter 06761-919670 oder per E-Mail an info@caritas-simmern.de entgegen.
Tourismus im Aufwind: Ryanair liefert steigende Incoming Zahlen Allgäu Airport Memmingen - das Tor ins Allgäu und die Region Dublin / Memmingen, 2. September 2010: Ryanair hat ihrem Slogan als beliebteste Low Fares Airline Europas erneut Rechnung getragen - diesmal insbesondere den Allgäu Airport am Memmingerberg betreffend. Wohingegen andere Airlines Strecken einstellen, liefert Ryanair stets zuverlässig immer steigende Passagierzahlen, auch für den sogenannten Incoming Markt. Mit nun 16 Strecken (15 internationale und 1 innerdeutsche) von und nach Memmingen wächst nicht nur die Auswahl an Ferienzielen für die Allgäuer und Münchner, sondern insbesondere auch das Potential des Incoming Tourismus wird erheblich gesteigert. Ryanairs Passagierzahlen weisen ein beachtliches Plus bei Reisenden aus England, Irland sowie Schottland auf, doch auch Schweden und Norweger, sowie die Spanier, finden Gefallen am Allgäu und seinen lokalen Attraktionen. Insbesondere der Allgäuer Winter scheint ansprechend für reiselustige Europäer: So liegt der Incoming Anteil der Engländer im Dezember bei über 53%; Schweden finden noch mehr Gefallen am Allgäu mit einem Incoming Anteil von 58% im Februar und März und Norweger wählen zu 59% das Allgäu als Ferienregion - allerdings als Sommerdestination. Unter den Spanienstrecken ist die Region besonders unter Reisenden aus Alicante beliebt - diese Strecke kann im Dezember einen Incominganteil von 55% nachweisen, im März immerhin noch 50%. Als typisches deutsches Sommerziel liefert selbst Malaga noch knapp 40% Incominganteil und dass, obwohl die Strecke erst seit diesem Sommer bedient wird. Die Spitzenreiter unter den Allgäu Fans, die Iren, reisen wiederum vermehrt im Dezember bis März und liefern Incomingzahlen von 62-64% in den Wintermonaten. Es ist zu vermuten, dass dies insbesondere den Skiregionen zugute kommt, sowie der Stadt München, doch auch die lokalen Weihnachtsmärkte stellen eine besondere Attraktion dar. Henrike Schmidt, für Deutschland zuständige Sales- und Marketingmanagerin bei Ryanair erklärt: Wir freuen uns, als zuverläßiger Partner des Allgäu Airports solch positive Bilanzen ziehen und Zahlen vorweisen zu können, insbesondere den Incoming Markt betreffend. Dies zeigt erneut, dass wir als Non-Charter Airline nicht nur den herausgehenden Markt bewirtschaften, sondern gezielt auch den Tourismus vor Ort stimulieren und teilweise sogar neue Incomingmärkte schaffen. Ein Incoming Anteil von über 60% im Winter ist ein guter Einstieg und zeigt deutlich, dass das Allgäu als Ziel an Attraktivität nichts einzubußen hat, allerdings sollen diese Zahlen als Potential gesehen werden, die es noch auszubauen gilt. Nicht umsonst gehört das Allgäu zu einer der beliebtesten Urlaubsregionen in Deutschland - dies auch den Europäern deutlich zu machen ist unser Ziel und sollte gleichzeitig das Ziel der Tourismusorganisationen sein. Bedauerlicherweise haben die lokalen Tourismusämter das Potential unserer 16 Strecken noch nicht erkannt. Um den Winter 2010 ähnlich erfolgreich anzukurbeln, wie schon im letzten Jahre, bietet Ryanair ein Sonderangebot von fünf Euro* für den einfachen Flug an. Die Tickets können auf http://www.ryanair.de vom 3. September bis Montag, den 6. September um Mitternacht, gebucht werden und sind für Reisen im Oktober gültig. *inklusive der passagierbezogenen Steuern und Gebühren
Weltwasserwoche 2010 in Stockholm Zur am 5.9. beginnenden Weltwasserwoche kritisiert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dass der wichtigste Faktor unseres Wasser-verbrauchs noch immer nicht in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. Beim Wassersparen denken die meisten Menschen an Toilettenspülstopps und Wasserhahnaufsätze. Solche Maßnahmen tragen aber praktisch nichts zur Lösung des Problems bei, dass heute eine Milliarde Menschen keinen ausreichenden Zugang zu Trinkwasser haben. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ruft daher dazu auf, unsere Ernährung als den größten Wasserverschwender im privaten Bereich ins Zentrum der Diskussion zu rücken. »Durch alltägliche Kaufentscheidungen kann jeder dazu beitragen, die Wasserknappheit, die vor allem in den ärmsten Ländern der Welt herrscht, in den Griff zu bekommen. Der effektivste Weg ist es dabei, den Fleischkonsum deutlich zu senken«, erläutert Wolfgang Schindler, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Hintergrund ist vor allem, dass wir Futtermittel aus Entwicklungsländern importieren, die dort unter hohem Aufwand der Ressource Wasser angebaut und von den sogenannten Masttieren nur sehr ineffizient in Fleisch umgewandelt werden. Auch die Verseuchung von Trinkwasser durch die hohen Güllemengen spielt eine wichtige Rolle. Das Waterfootprint Network, eine UN-Organisation, hat errechnet, dass für die Produktion eines Kilogramm Schweinefleischs 4.800 Liter Wasser benötigt werden. Lebensmittel auf pflanzlicher Basis verbrauchen dagegen nur einen Bruchteil dieser Mengen und sollten daher allein schon mit Blick auf die an Wassermangel leidenden Menschen mindestens den allergrößten Teil unserer Ernährung ausmachen. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich seit zehn Jahren gegen die industrialisierte Massentierhaltung ein. Mehr erfahren Sie auf http://albert-schweitzer-stiftung.de.
Kleine Münzen, große Hilfe: Caritas sammelt zum Ferienende Restdevisen Spendendosen für Geld aus aller Welt stehen an verschiedenen Stellen im Kreisgebiet Die Deutschen sind immer noch Weltmeister im Reisen, und das ist auch gut so - zumindest für die Caritas. Jetzt, da die Schulferien zu Ende und viele Familien aus dem Sommerurlaub zurück sind, sammelt der kirchliche Sozialverband nämlich die restlichen Dollar, Yen, Pfund und alle übrigen Währungen, die noch in mancher Geldbörse schlummern. Damit das (Klein-) Geld nicht in irgendwelchen Schubladen verschwindet, lässt auch die Caritas im Rhein-Hunsrück-Kreis gemeinsam mit dem Diözesan-Caritasverband Trier die Restdevisen-Sammlung aufleben. Erste Spendeneingänge in diesem Sommer zeigen, dass die Sammlung ausländischer Währungen auch lange nach der Euro-Einführung wichtige Unterstützung für soziale Projekte bringt. Münzgeld und Scheine können gleichermaßen in die transparenten Spendendosen gesteckt werden. Und die gute alte D-Mark ist genauso willkommen wie der Euro. Gesammeltes Geld kommt den vielfältigen Aufgaben der Caritas zugute. Im Kreisgebiet fließen die Mittel unter anderem in den Caritas-Fonds Persönliche Hilfen. Er ermöglicht kurzfristige Unterstützung für Familien, Alleinerziehende und alleinlebende Menschen in ärgster Not. Birgitta Bauer appelliert an Urlaubsrückkehrer und Daheimgebliebene, die Spendenaktion mitzutragen: Immer mehr Menschen brauchen unsere Solidarität - und jede Münze hilft!, unterstreicht die Caritas-Geschäftsführerin für Boppard, Emmelshausen und Simmern. Sammeldosen stehen in jeder Caritas-Dienststelle: Boppard (Marienberger Straße 1), Emmelshausen (Kirchstraße 2 - 4) und Simmern (Bahnhofstraße 1). Weitere Standorte können telefonisch oder per Mail erfragt werden. Details zur Restdevisen-Sammlung nennt die Caritas in Simmern, Tel. 06761-919670; E- Mail: info@caritas-simmern.de.
Uferfiltrataufbereitung Guntersblum Umweltstaatssekretärin Kraege: Trinkwasserversorgung sichern und ausbauen Ohne Trinkwasser geht gar nichts. Überregionale Verbundsysteme zur Wasserversorgung ausbauen und die Ressourcen sichern gehören zu den Schwerpunkten rheinland-pfälzischer Umweltpolitik. In Guntersblum wird Wasser aus 30 bis 60 Meter tiefen Brunnen am Rhein gewonnen und aufbereitet. Um auch in Zukunft Trinkwasser in hoher Qualität zu liefern, wird diese Uferfiltrataufbereitung erweitert. Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege nahm jetzt den ersten Spatenstich vor. Für die Erweiterung, die bis Ende 2011 abgeschlossen sein soll, fallen Investitionskosten in Höhe von 5,5 Millionen Euro an; das Land stellt rund 3,7 Millionen Euro Fördermittel als Darlehen zur Verfügung. Das Land Rheinland-Pfalz fördert in erheblichem Umfang die Schaffung großräumiger Wasserverbünde, um eine kosteneffiziente und dauerhafte Versorgung der Bevölkerung auch in der Zukunft zu sichern, sagte Kraege. Ich bin überzeugt, dass wir die hohen Standards in der öffentlichen Wasserversorgung halten können, wenn wir konsequent auf Innovationen setzen und wenn die wirtschaftliche Effizienz weiter gesteigert wird. Rund 250.000 Menschen werden vom Wasserwerk in Guntersblum mit rheinnah gewonnenem Trinkwasser versorgt. Die Wasserversorgung Rheinhessen GmbH liefert von hier auch Trinkwasser nach Wöllstein, Alzey sowie in den Raum Kirchheimbolanden. Jetzt wird die Leistungsfähigkeit des Wasserwerkes Guntersblum zur Deckung zukünftiger Bedarfsspitzen erweitert. Weiterhin ist vorgesehen, die 1. Filterstufe, die hauptsächlich der Enteisenung, Entmanganung und der Nitrifikation des Wassers dient, um 5 zusätzliche Filter und die 2. Filterstufe (Aktivkohlefiltration) um 2 weitere Filter zu ergänzen.
Stromsparen am Computer: Weniger ist manchmal mehr TÜV Rheinland: Bei PC auf Energieeffizienz achten - Hintergrundbild und Bildschirmschoner ausschalten Köln (ots) - LED-Monitore verbrauchsärmer als Röhrenbildschirme: Mittlerweile wird in Deutschland mehr Strom für die IT-Ausrüstung als für Waschmaschinen, Haushaltsgeräte oder Beleuchtung verbraucht. Kaum jemandem ist bewusst: Jede versendete E-Mail kostet Strom. Und ob Prozessor, DVD-Laufwerk oder Grafikkarte: Jede einzelne Komponente des Rechners trägt zum Stromverbrauch bei - ganz zu schweigen von den Programmen selbst. Mit ein paar einfachen Mitteln können Anwender aber eine Menge Strom und damit Geld einsparen und die Umwelt schonen, betont TÜV Rheinland-Experte Alfred Richter. Stromfresser Zubehör: Auch wenn Drucker und andere Geräte ausgeschaltet sind, fließt Strom. Darum Mehrfachsteckdosen mit Kippschalter oder die Master-Slave-Funktion nutzen, die die Stromversorgung des Zubehörs kappen. Beim Monitor kommt noch etwas anderes hinzu: Ein Flachbildschirm ist deutlich sparsamer als alte Röhrengeräte. Außerdem lässt er sich zwischendurch problemlos über die Energiesparfunktion des Betriebssystems ausschalten. Wer den Bildschirm um etwa 25 Prozent dunkler stellt, spart zusätzlich rund 15 Prozent Stromaufnahme ein. Die Helligkeit des Monitors sollte sich grundsätzlich an das Umgebungslicht anpassen. Je dunkler die Umgebung, desto dunkler kann auch der Monitor eingestellt werden, ohne dass der Komfort dadurch leidet. Auch die Darstellung selbst hat Auswirkungen auf den Energieverbrauch: So schön das Familienfoto auch sein mag - nicht nur das Hintergrundbild kostet viel Energie, sondern ebenso der Bildschirmschoner: Denn dieser verhindert in vielen Fällen, dass sich der Monitor in den Ruhezustand versetzt, erklärt IT-Spezialist Richter. Nützlich ist die Energiesparfunktion, die gleich das gesamte System auf Sparkurs setzt, aber die noch die wenigsten nutzen. Bei Neuanschaffungen gilt die Faustformel: Je leistungsfähiger der PC, desto höher der Stromverbrauch. Ein gut ausgerüsteter Desktop-PC kann bei fünf Stunden täglicher Nutzung schnell 100, Euro Stromkosten im Jahr verursachen. Deshalb sollten PC-Fans nicht nur auf die Performance des Rechners, sondern auch auf Energieeffizienz achten. Eines der bekanntesten Siegel für IT-Produkte ist der Energy Star, wie ihn auch TÜV Rheinland vergibt. Ein genauer Blick lohnt auf die Konfiguration: Allein bei Grafikkarten gibts deutliche Unterschiede im Stromverbrauch. Fragen sollte man sich auch, ob´s denn unbedingt ein Desktop-Rechner sein muss, Notebooks brauchen in der Regel weniger Strom. Beim Einkauf ermuntert Alfred Richter die Verbraucher zu mehr Selbstbewusstsein: Scheuen Sie sich nicht, ein Strommessgerät mit ins Elektrogeschäft zu nehmen, damit Sie vorher wissen, wie viel ein IT-Gerät wirklich verbraucht. Strommessgeräte sind günstig zu erwerben oder lassen sich bei den örtlichen Verbraucherzentralen oder ihrem Energieversorger kostenlos ausleihen.
Leiharbeitnehmer können grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand absetzen Neustadt a.d.W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Mit seinem Urteil vom 17.6.2010, Az VI R 35/08 hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, erneut entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann. Diese positive Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung, so Jörg Strötzel, Vorsitzender des größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Zum einen ist festzustellen, dass immer mehr Leiharbeitnehmer steuerliche Beratung suchen und andererseits gerade zu dieser Rechtsfrage die Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zugenommen haben. Grund für diese Entscheidung war, dass der aufeinanderfolgend an mehrere Unternehmen entliehenen Kläger anders als fest bei einem Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer sich nicht darauf einrichten konnte, an einem bestimmten Tätigkeitsmittelpunkt und damit dauerhaft an einer regelmäßigen Arbeitstätte tätig zu werden. Insoweit seien ihm höhere Aufwendungen entstanden. Offen ließ der BFH allerdings, ob ein Leiharbeitnehmer, der vom Verleiher für die gesamte Dauer seines Dienstverhältnisses über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt und damit nicht von dieser Abzugsmöglichkeit profitiert. Die VLH begrüßt, dass mit diesem Urteil zumindest für die bei wechselnden Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmer Klarheit geschaffen wurde. Allerdings bleibt abzuwarten, ob in den Fällen, in denen Leiharbeitnehmer dauerhaft einem Unternehmen überlassen werden, ebenso entschieden wird. Betroffenen Leiharbeitnehmern rät die VLH, ihre Verpflegungsmehraufwendungen in der Einkommensteuererklärung zu beantragen und gegen ggf. ablehnende Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast 500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert - erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=305 zum Download bereit.
Pakistan: Hilfe kommt bei immer mehr Flutopfern an Spendenbereitschaft wächst; Caritas international verdoppelt Nothilfe auf 300.000, Euro Trotz erheblicher Schwierigkeiten aufgrund der zu großen Teilen zerstörten Infrastruktur gelangt täglich mehr Hilfe zu den Flutopfern in Pakistan. Caritas international, das Hilfswerk der deutschen Caritas, verdoppelt seine Hilfe und stellt nun 300.000 Euro Soforthilfe bereit. Damit werden Lebensmittel, Trinkwasser und Zelte von den 150 Helfern der Caritas Pakistan an zehntausende Betroffene verteilt sowie die medizinische Versorgung von tausenden Patienten sichergestellt. Diese Hilfen können auch dank einer größer werdenden Spendenbereitschaft finanziert werden. Oliver Müller, Leiter von Caritas international: Innerhalb von vier Tagen haben sich die Spendeneingänge bei uns verfünffacht auf jetzt 230.000, Euro. Das ist noch zu wenig, um unsere Hilfsaktion zu finanzieren, aber es macht unseren Helfern große Hoffnung. Jeder Sack Reis wird von den Flutopfern mit größter Dankbarkeit empfangen. Aufgrund der großen Zerstörungen an Brücken und Straßen sind rund 700.000 Betroffene in abgelegenen Regionen immer noch sehr schwer zu erreichen. Eric Dayal, Nothilfe-Koordinator der Caritas Pakistan, berichtet: Die Natur zeigt uns täglich aufs Neue unsere Grenzen, das hindert uns aber nicht daran, immer wieder den Kampf um jedes Menschenleben aufzunehmen. Millionen Menschen stehen vor dem Nichts: Tagelöhner können auf absehbare Zeit ihre Familien nicht ernähren, Bauern keine Ernten einbringen und von vielen Kleinhändlern sind die Waren in den Fluten versunken. Derzeit gilt die größte Sorge der Caritas-Helfer der Stadt Multan, in der Caritas seit längerem Hilfsgüter wie Lebensmittel und Trinkwasser an besonders Bedürftige verteilt sowie die medizinische Versorgung von 2.000 Patienten sicherstellt. Dort könnte eine zweite Flutwelle laut Vorhersagen in den nächsten Tagen die 4,5-Millionen-Stadt erreichen. Caritas Pakistan bittet in einem Hilfsappell dringend um weitere Unterstützung für die Flutopfer im Katastrophengebiet. Ziel ist es, 250.000 Menschen drei Monate lang mit Lebensmitteln, Trinkwasser, Zelten und Haushaltsartikeln zu versorgen. Den dringenden Spendenaufruf unterstützt auch die Caritas im Rhein-Hunsrück-Kreis: Einmal mehr lenkt eine verheerende Naturkatastrophen unseren Blick auf die Not in einem anderen, scheinbar weit entfernten Land, unterstreicht Birgitta Bauer, Caritas-Geschäftsführerin für Boppard, Emmelshausen und Simmern. Im Namen von Caritas international bitten wir deshalb dringlich um Unterstützung für die pakistanischen Flutopfer. Dazu betont Bauer noch einmal, wie dicht das weltweite Caritas-Netzwerk geknüpft ist: Wir als regional ausgerichteter Verband nutzen die Anbindung an Caritas international, um finanzielle Unterstützung zielgerichtet effektiv weiterzugeben. Spenden mit Stichwort Fluthilfe Pakistan sind möglich an den Caritasverband für die Region Rhein-Hunsrück-Nahe: Spendenkonto 110090909, Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Simmern, BLZ 56051790. Nähere Informationen bei Birgitta Bauer, Telefon 06761-919670 (Caritas Simmern) oder per E-Mail: info@caritas-simmern.de.
9. Fachtag Psychogeriatrie Themen: Sexualität im Alter - Die letzten Lebensphasen - Der Böhm-Wohnmodell Rheinland. Solange man lebt, sei man lebendig. Unter dieser Überschrift steht der 9. Fachtag Psychogeriatrie am Dienstag, 19. Oktober, 9.30 bis 16.00 Uhr, im Robert-Schuman-Haus in Trier. Es geht um drei Themen: Sexualität im Alter, die letzten Lebensphasen und das Böhm-Wohnmodell. Zum 9. Fachtag Psychogeriatrie werden erneut Professor Erwin Böhm (Wien) und erstmals Christoph Werneke (Igling) vortragen, außerdem Mitarbeiter der AWO Altenpflegeeinrichtungen aus Bad Kreuznach, Trier und Worms. Die Teilnehmer werden zunächst über neueste Erkenntnisse zum Thema Sexualität im Alter informiert. Sie erhalten außerdem Antworten auf die Frage: Was braucht ein alter Mensch in seinen letzten Lebensphasen? Schließlich berichten Fachleute von ihren Erfahrungen bei der Umwandlung eines üblichen Wohnbereiches in einen Wohnbereich, der den Anforderungen und Vorgaben von Professor Böhm entspricht. Schirmherr der Veranstaltung ist der Trierer Oberbürgermeister Klaus Jensen, Kooperationspartner die enpp Böhm Bildungs- und Forschungs GmbH (Bochum), und die Sponsoren sind Schwarzer.de Software und Internet GmbH (Mainz) und Warlich Mediengruppe WarlichDruck RheinAhr GmbH. Information: Christian Friedrich, Tel. 0178-3751722 oder 0671-805500 oder http://www.awo-rheinland.de. Verbindliche Anmeldung bis zum 28. September 2010.
Mit Suchtproblemen nicht allein: Betroffenengruppe in Kastellaun Menschen mit Suchtproblemen - gleich ob aus einem legalen oder illegalen Bereich - treffen sich alle 14 Tage donnerstags in der Caritas-Außenstelle Kastellaun (Kirchstraße 4). In der von Sucht- und Drogenbrater Franz Siemen begleiteten Gruppe können Betroffene ohne Vorbehalte über die eigene Suchterkrankung sprechen. Das nächste Treffen findet statt am Donnerstag, 2. September, von 17.00 bis 19.00 Uhr. Erstbesuchern empfiehlt Franz Siemen eine Kontaktaufnahme vorab. Näheres unter Telefon 06742-87860 (Caritas Boppard) oder per E-Mail: info@caritas-boppard.de.
Iceland Express startet ab Frankfurt-Hahn in die USA Freiheitsstatue und Harvard University in greifbarer Nähe Hahn-Flughafen, 16. August 2010. Die isländische Low-Cost-Airline Iceland Express startet ab Juni 2011 vom Flughafen Frankfurt-Hahn zwei Mal die Woche mit Flügen in die Vereinigten Staaten. Ab sofort sind Online-Buchungen zum Big Apple und die Ostküstenmetropole Boston möglich. Bereits seit 2007 fliegt die isländische Fluggesellschaft Iceland-Express von Flughafen Frankfurt-Hahn nach Reykjavik. In Ergänzung zu den Linienflügen in die isländische Hauptstadt bot der Low-Cost-Carrier im Sommerflugplan 2010 auch die Weiterflugmöglichkeit nach New York (Newark), mit einem Zwischen-Stopp auf Island, an. Aufgrund der großen Nachfrage weitet die Airline das Angebot aus. Ab Juni 2011 wird die Strecke nach Reykjavik von momentan einem Flug die Woche auf zwei erhöht. In den Monaten Juni, Juli und August 2011 sind außerdem nicht nur wieder Reisen nach New York möglich, sondern zum ersten Mal auch in Hauptstadt von Massachussets. Zum Durchgangstarif, mit einem nur kurzen Umsteige-Stopp in Reykjavik, hebt der isländische Carrier dienstags und donnerstags via New York und Boston ab. Die beiden Ziele können ab 449, Euro inklusive Steuern und Gebühren (Hin- und Rückflug) über http://www.icelandexpress.de sofort gebucht werden.
Sprechstunde zu Rentenfragen Der Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung, Gerhard Pawelski, gibt Auskunft zu Rentenfragen am Freitag, den 3. September 2010 ab 14.30 Uhr in der CDU Kreisgeschäftsstelle, Johann-Philipp-Reis-Straße 5, Simmern. Um Anmeldung wird gebeten unter der Telefon-Nr. 06761-2688.
Netzwerk Elektromobilität Umweltministerin Conrad übernimmt Elektro-Dienstauto: Praxistest für klimafreundliche Mobilität - Forschungsprojekt Zur Dienstwagenflotte der Landesregierung gehört jetzt ein Elektroauto, das mit Erneuerbare-Energien-Strom betankt wird. Ein Jahr lang werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien im Rahmen eines Forschungsprojekts den Einsatz von Elektrofahrzeugen bei Behörden testen. Heute übernahm Umweltministerin Margit Conrad den gemieteten Kleinwagen der italienischen Marke Tazzari Zero von Martin Görlitz, Inhaber der Görlitz Mobility Solutions GmbH in Koblenz. Im Mai haben wir das Netzwerk Elektromobilität der Landesregierung gestartet. Jetzt erproben wir elektrische Mobilität in der Praxis. Die Dynamik ist groß, denn eine klimafreundliche, technologieoffene Mobilität bietet Chancen für Automobilwirtschaft, Arbeitsplätze und Erneuerbare Energien, stellte Ministerin Conrad fest. Die Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen im Straßenverkehr gehöre zu den größten Herausforderungen für den Klimaschutz. Das Netzwerk Elektromobilität hat heute 20 Mitglieder, von Kommunen über Unternehmen bis zu Forschungseinrichtungen und Energieversorgern - und es wächst weiter. Mit 2,5 Millionen Euro vom Umweltministerium gefördert, soll zwischen Stromseite und Automobilseite (Vehicle to Grid) ein dichtes Netz geknüpft werden. Conrad: Wir wollen Kompetenzen bündeln und die Potentiale im Land stärken. Elektromobilität braucht Strom aus Erneuerbaren Energien. Wir wollen zeigen, wie regenerative elektrische Mobilität funktioniert. Umweltministerium, Görlitz Mobility Solutions GmbH und Fachhochschule Bingen begleiten den jetzigen Praxistest, der u.a. Reichweite, Stromverbrauch, Akzeptanz, ideale Einsatzbedingungen von Elektrofahrzeugen untersucht. Die Görlitz Mobility Solutions GmbH stellt hierzu den ersten Fahrstromzähler mit Onlineübermittlung in Deutschland zu Verfügung. Mit dieser Spitzentechnologie lässt sich die Einbindung in die intelligenten Netze der Zukunft erproben. So wird gewährleistet, dass das Elektroauto ausschließlich mit Erneuerbaren Energien betankt wird. Das Umweltministerium hat zusätzlich ein erstes Elektrofahrrad gekauft. Das E-Bike von Riese & Müller (Darmstadt) soll Mitarbeiter umweltgerecht zu Terminen bringen. Conrad: In der Kombination von Auto, ÖPNV und Fahrrad werden die Erneuerbaren Energien effizient genutzt. Wem herkömmliche Fahrräder zu anstrengend sind, wird dennoch zu Bewegung angeregt. Auch bei elektrischer Unterstützung muss man bei Elektrofahrrädern in die Pedale treten. Das ist gesund, aber nicht schweißtreibend.
Schulanmeldung für Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung Alle Kinder, die vor dem 1. September 2011 ihren sechsten Geburtstag haben, sind zum Schulbesuch für das Schuljahr 2011/2012 anzumelden. Kinder, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2011 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Kinder die schulpflichtig werden und bei denen eine Beeinträchtigung offensichtlich vorliegt oder vermutet wird, werden von den Eltern in der zuständigen Grundschule oder Förderschule angemeldet. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen, soweit vorhanden auch eine Bescheinigung über den Besuch des Kindergartens. Die Schulanmeldung in der Theodor-Heuss-Schule, Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung (Förderschule), Theodor-Heuss-Straße 8, 56288 Kastellaun, Telefon 06762-8551, kann in der Zeit vom 6. bis 17. September nach telefonischer Absprache erfolgen. Kinder, die in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung und im Bereich der Bewegung schwer beeinträchtigt sind, können in der Zeit vom 30. August bis 10. September an der Christiane-Herzog-Schule, staatlich anerkannte Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in freier Trägerschaft (ehemals Schule für Körperbehinderte), Neuwieder Straße 21 b, 56566 Neuwied-Engers, Telefon 02622-705153 anmeldet werden. Es besteht die Möglichkeit der internatlichen Aufnahme.
Gefährliche Pfifferlinge: 70 Prozent verschimmelt, verfault und gesundheitsgefährdend Hamburg (ots) - Nach Recherchen des NDR Wirtschafts- und Verbrauchermagazins Markt werden in Supermärkten und auf Wochenmärkten gesundheitsgefährdende Pfifferlinge angeboten. Markt hat zehn Mal Pfifferlinge eingekauft und testen lassen. Das katastrophale Test-Ergebnis: Sieben von zehn Pfifferling-Proben waren bereits beim Verkauf verschimmelt und verfault. Diese Pilze sind gesundheitsgefährdend, bestätigt Georg Müller, Sachverständiger der Deutschen Gesellschaft für Mykologie, der die Proben im Auftrag von Markt untersucht hat. Wir haben verschimmelte Pilze, wir haben mit Maden durchsetzte Pilze und wir haben verfaulte Pilze gefunden - und dass 70 Prozent der Proben betroffen sind, das ist ein Skandal. Vier Proben wurden in Supermärkten gekauft - sie alle waren gesundheitsgefährdend. Kaum besser ist das Ergebnis der Wochenmarkt-Pfifferlinge: Von den sechs eingekauften Proben waren drei gesundheitsgefährdend, eine bedingt verkehrsfähig und zwei unbedenklich. Wer verschimmelte Pilze isst, kann krank werden. Man kann starke Bauchschmerzen bekommen, Durchfall, Erbrechen, eventuell Blut im Urin und Fieberschübe können die Folge sein, so Müller. Ein Grund für die schlechte Ware: Die Pfifferlinge stammen meistens aus osteuropäischen Ländern wie Polen oder dem Baltikum. Dort hat es in den vergangenen Wochen viel geregnet. Die Ware verdirbt dadurch schneller. Außerdem kommen Pfifferlinge häufig aus Russland. Doch die Waldbrände dort haben das Angebot an Pfifferlingen stark verknappt, so dass zurzeit häufig nur Pfifferlinge von minderer Qualität im Umlauf sind. Mehr zum Thema gefährliche Pfifferlinge in der Sendung Markt am Montag, 16. August, um 20.15 Uhr im NDR Fernsehen.
Kultur- und Weinbotschafter Nahe - Termine August und September 2010 Mittwoch, 25. August 2010, 17.00 Uhr Der Kafels - Geologische Wanderung in die Entstehungszeit unseres Weinbaugebietes Entdecken Sie mit Heinz Kaul Spitzenweinlagen wie Norheimer Dellchen oder Norheimer Kirschheck und genießen Sie dabei nicht nur die Unterschiedlichkeit der Weinlagen, sondern auch die Einzigartigkeit der dort gewachsenen Weine. Wir verkosten zu jedem Wein ei-ne Köstlichkeit. Dauer etwa drei Stunden. Treffpunkt: Hüffelsheim, Ortsausgang Richtung Waldböckelheim: Parkplatz am Sportplatz. Teilnahmebeitrag 15,- Euro / Person Anmeldung bei Heinz Kaul unter Tel. 06758-804290 oder E-Mail kaullacuisine@t-online.de. Sonntag, 5. September 2010, 11.00 Uhr Hildegard von Bingen auf dem Disibodenberg - Lebensstation und Ort der Meditation mit Elke End Bei einem Rundgang durch die Ruinen der Klosteranlage spürt man die andächtige und weihevolle Atmosphäre dieses Ortes. Hildegard von Bingen verbrachte den größten Teil ihres Lebens auf dem Disibodenberg, was ihre Werke wesentlich geprägt hat. Eingebettet in einen englischen Landschaftspark bietet die Anlage einen Platz zur Besinnung und zum Kräftesammeln. Wir werden gemeinsam nachspüren, was Hildegard von Bingen mit Grünkraft beschrieben hat. Dauer ca. 1½ Stunden. Treffpunkt: Museum der Scivia-Stiftung am Weingut von Racknitz, Staudernheim. TN-Beitrag fünf Euro / Person zzgl. Eintrittspreis Disibodenberg (2,50 Euro / Person). Anmeldung bei Elke End, Tel. 06761-9677552, E-Mail elke-end@t-online.de. Bitte auf festes Schuhwerk achten! Mittwoch, 8. September 2010, 17.00 Uhr Bretzenheim, Reichsdorf und Fürstentum mit Werner Adolphy Wir wandern durch den historischen Ortskern des alten Bretzenheim, besichtigen die Gebäude des Fürstentums aus dem 18. Jahrhundert und besuchen einen Weinkeller inklusive einer kleinen Verkostung Bretzenheimer Weine. Dauer ca. zwei Stunden. Treffpunkt: Marktplatz im Ortskern Bretzenheims. Teilnahmebeitrag acht Euro pro Person Anschließend kann gemeinsam ein Gasthaus besucht werden. Anmeldung bei Werner Adolphy, Tel. 0671-27290, E-Mail: werado@online.de. Donnerstag, 9. September 2010, 16.00 Uhr Wüstendünen und Meeressand in Roxheim - Abendspaziergang Birkenberg mit Karin Ochel-Spies Eine abendliche Weinwanderung für Erwachsene durch längst vergangene Zeiträume. Lassen Sie Ihren Sommerurlaub noch ein wenig nachklingen. Dauer ca. zwei Stunden. Treffpunkt: Nordic-Walking-Startpunkt in Roxheim. Teilnahmebeitrag sieben Euro pro Person, Wein inklusive. Anmeldung bei Karin Ochel-Spies, Tel. 06761-13658, E-Mail ochel.spies.ibg@t-online.de. Samstag, 11. September 2010, 19.00 Uhr Weinschmecker-Abend Käse und Wein in der Vinothek Weingut Korrell, Johanneshof, Bad Kreuznach-Bosenheim Mit sieben interessanten Kombinationen. Teilnahmebeitrag 33, Euro pro Person (kleine Gruppe). Anmeldung bis 28. August unter Telefon 06758-7701 oder Email S.Zimmermann68@gmx.de. Samstag, 25. September 2010, 15.30 Uhr Felsenberg-Panorama-Führung mit kleiner Weinschmeckerrunde mit Sonja Zimmermann Rundwanderung durch die weltbekannte Spitzenweinlage Schloßböckelheimer Felsenberg mit Erläuterungen zur örtlichen Geologie, den Besonderheiten des Naturschutzgebietes und der Naheregion - abgerundet durch eine Kostprobe von je zwei erlesenen Weinen und Käsespezialitäten an der neuen Wanderhütte! Festes Schuhwerk empfehlenswert. Anschließend Einkehr in den Landgasthof möglich. Dauer ca. drei Stunden. Treffpunkt Landgasthof Niederthäler Hof, Schloßböckelheim. Teilnahmebeitrag 15, Euro pro Person Anmeldung bis 22. September bei Sonja Zimmermann, Telefon 06758-7701 oder per E-Mail: S.Zimmermann68@gmx.de.
Förderpreis Medienpädagogik 2010 Geschafft! Gut 1.500 Schülerinnen und Schüler können mit einem richtigen guten Gefühl auf das vergangene Schuljahr zurückblicken, denn sie haben nicht nur den normalen Schulalltag gemeistert, sondern sogar Besonderes geleistet: eine Schülerzeitung hergestellt, eine mediale Präsentation erarbeitet oder gar einen eigenen Film gedreht! Und stellen sich nun mit ihrem fertigen Produkt dem Wettbewerb Dabei sind die Themen so bunt wie die Farben des Regenbogens, und auf den ersten Blick zeichnen sich viele Beiträge durch eine gute Qualität aus. Kein Wunder - Medien sind heutzutage schließlich ein wesentlicher Teil jugendlicher Lebenswirklichkeit! Und auch der aktive und produktive Umgang mit moderner Technik scheint in der Schule machbar zu sein: Immerhin 120 Schülergruppen aus den unterschiedlichen Bildungseinrichtungen bewerben sich in diesem Jahr nun um den Förderpreis Medienpädagogik, den die Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest in diesem Jahr zum zwölften Mal ausgeschrieben hat. Und während die Beteiligten nun ihre wohlverdienten Ferien genießen, beginnt für die Jury jetzt die Arbeit: Es gilt, die vielen, vielen Einreichungen zu sichten, zu bewerten - und am Ende die Gewinner festzulegen. Da wird wohl so manche harte Nuss zu knacken sein Wir drücken allen Bewerbern jedenfalls die Daumen!
Heirat, Trennung, Scheidung - auch beim Finanzamt ein Thema Info-Hotline gab knapp 300 Anrufern Auskunft Mit einem Aktionstag rund um steuerliche Fragen zu Heirat, Trennung und Scheidung konnte die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung knapp 300 Bürgern helfen. Vor allem die steuerliche Behandlung eheähnlicher Lebensgemeinschaften und die Frage, ob ein Steuerklassenwechsel zwingend im Jahr der Eheschließung vorzunehmen und welche Steuerklassenkombination am günstigsten ist, beschäftigten die Anrufer. So konnten die Experten, bestehend aus Finanzbeamten und einem Vertreter der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Knut Heinz, verständlich erläutern, dass ab dem Kalenderjahr nach der Heirat die Steuerklassenkombination für Eheleute erforderlich ist. Dabei ist, so die Info-Hotline, die Steuerklasse IV und IV sinnvoll für Paare, mit gleich hohem Einkommen. Bei unterschiedlichem Einkommen sind die Steuerklassen III und V sinnvoll. Dabei sollte der besser verdienende Partner die Steuerklasse III wählen, da diese einen geringeren Steuerabzug bewirkt und in der Regel zu einem höheren Netto-Gesamteinkommen führt. Eine individuelle Berechnung, welche Steuerklassenkombination die im Einzelfall günstigere Lösung darstellt, kann unter www.abgabenrechner.de (Faktorberechnung) durchgeführt werden. Für eheähnliche Lebensgemeinschaften ist eine Zusammenveranlagungen nicht möglich. Grund: Das Einkommensteuerrecht richtet sich nach dem zivilrechtlichen Bestehen der Ehe, also der standesamtlich geschlossenen Ehe. Gleiches gilt im Fall einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hier steht jedoch noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus. Die Info-Hotline ist zu Fragen rund um das Steuerrecht und die Steuererklärung erreichbar unter Tel. 0180-3757400 (9 ct pro Minute aus dem Festnetz und max. 42 ct pro Minute mobil).
Mit haushaltsnahen Aufwendungen Steuern sparen - wer sich auskennt, kann profitieren Der Fiskus meint es gut mit dem Steuerbürger, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten rund um Haushalt und Handwerker geht. Basierend auf dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen, kurz Familienleistungsgesetz genannt, können private Haushalte ab dem Veranlagungszeitraum 2009 u.a. mehr Geld für haushaltsnahe Aufwendungen absetzen, als dies vorher der Fall war. Wichtig zu wissen ist, welche Leistungen sich steuermindernd auswirken und in welchem Umfang. Steuerliche Förderung ab 2009 Generell wurde die steuerliche Förderung von Dienstleistungen sowohl vereinfacht als auch erweitert. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 werden nur noch drei Förderbereiche unterschieden: erstens die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in einem Privathaushalt, die steuerlich gesondert behandelt werden. Zweitens gehören alle anderen Beschäftigungsverhältnisse sowie haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen dazu, die zusammenzufassen sind und einer einheitlichen steuerlichen Behandlung unterliegen. Drittens sind daneben auch weiterhin Handwerkerleistungen im Privathaushalt begünstigt. Eine steuerliche Förderung gibt es aber nur dann, wenn die Aufwendungen nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. So gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um geringfügige Beschäftigungen handelt (sogenannte Minijobs), eine maximale Steuererstattung von 510, Euro im Jahr. Für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG können einheitlich maximal 4.000, Euro (20 Prozent der gesamten begünstigungsfähigen Aufwendungen von 20.000, Euro) abgerechnet werden, für Handwerkerleistungen gilt ein Steuerbonus von maximal 1.200, Euro (20 Prozent von 6.000, Euro) jährlich. Wichtig für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist, dass die steuerpflichtige Person Arbeitgeber des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber der haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung ist. Generell werden die steuerlichen Vergünstigungen nur anerkannt, wenn die jeweilige Tätigkeit in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt wird. Von den Regelungen profitieren können nicht nur Wohnungseigentümer, sondern auch Mieter. Dies trifft dann zu, wenn die von ihnen zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die den drei Förderbereichen zuzuordnen sind und der individuelle Anteil an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen entweder aus der Jahresabrechnung hervorgeht oder durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen wird. Um im Bereich haushaltsnahe Aufwendungen Transparenz zu schaffen, hat das Bundesfinanzministerium einen umfangreichen Leistungskatalog veröffentlicht, der rund 100 Tätigkeiten und deren jeweilige steuerliche Bewertung auflistet (Schreiben vom 15.2.2010, Az: IV C S 2296-b/07/0003). Steuerbegünstigte Leistungen Beispielhaft seien hier einige Leistungen genannt, die im Leistungskatalog des Bundesministeriums aufgeführt werden: So gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen Gartenpflegearbeiten, Fenster putzen, bügeln, die Hausreinigung, das Abfallmanagement und so genannte Nebenpflichten der Haushaltshilfe wie kleine Botengänge oder die Begleitung von bedürftigen Personen. Auch ein Wach- und Winterdienst zählt zu den begünstigten Leistungen, soweit er innerhalb des bewohnten Grundstücks realisiert wird. Schwieriger wird es möglicherweise bei Kosten der Hand- und Fußpflege, Friseur- oder Kosmetikleistungen. Denn sie werden nur anerkannt, ... soweit sie zu den Pflege- und Betreuungsleistungen gehören ... und nicht der Behindertenpauschbetrag geltend gemacht wird. Vergleichbares gilt etwa für Umzugskosten oder die steuerliche Behandlung von Tagesmüttern, auch hier ist jeweils die steuerliche Zuordnung zu prüfen. So bietet der Leistungskatalog zwar Orientierungshilfe, bei der Einzelbewertung kommt man jedoch zum Teil ohne steuerlichen Sachverstand nur schwer aus. Steuerbonus für Heimbewohner Erstmals wurde im oben genannten BMF-Schreiben auch präzisiert, welche besonderen Regeln Menschen, die in Pflegeheimen wohnen, beachten müssen, um von den Steuervorteilen profitieren zu können. Wer in einem Altenheim, Pflegeheim oder in einem Wohnstift lebt, muss ein eigenes abschließbares Appartement (Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich) bewohnen und noch selbst den Haushalt führen. In einer Heim- oder Wohnstifteinrichtung sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt, wenn sie individuell abgerechnet werden können und dafür ein sogenannter Heimvertrag abgeschlossen wurde. Zu den begünstigten Leistungen gehören zum Beispiel Reinigung und Handwerkerleistungen im Appartement sowie die individuelle Pflege und Betreuung des Heimbewohners. Auch Aufwendungen für Leistungen außerhalb des Appartements wie Hausmeisterarbeiten, Gartenpflege und kleinere Reparaturarbeiten oder Dienstleistungen des Haus- und Etagenpersonals, Kosten für die Reinigung der Flure, Treppenhäuser und der Gemeinschaftsräume können abgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Tätigkeit von Haus- und Etagendamen, die neben der Betreuung auch Botengänge und andere kleine Gefälligkeiten für die Heimbewohner erledigen. Nicht begünstig sind etwa Reparatur- und Instandsetzungskosten, die ausschließlich auf Gemeinschaftsflächen entfallen, selbst wenn die Kosten mit dem Bewohner einzeln abgerechnet werden. Rechnung und Bezahlung Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und allen Handwerkerleistungen werden nur die Arbeitsleistung plus Fahrt- und mögliche Maschinenkosten anerkannt. Die Materialkosten zählen nicht dazu. Zur Kontrolle verlangen die Finanzbeamten zwei Belege: die Rechnung des Dienstleistungs- oder Handwerksbetriebs und den Überweisungsbeleg (Kontoauszug) des Auftraggebers. Barzahlungen oder einfache Quittungen reichen nicht. Alles in allem können rund um Haushalt und Handwerker beachtliche Steuern gespart werden. Die Materie ist jedoch kompliziert und für den Steuerlaien bleiben manche Detailfragen offen. Profis für derartige Beratungen sind zu finden im Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz auf der Website http://www.sbk-rlp.de.
Bienensterben durch Pestizide geht weiter Imker und BUND fordern Reform der Zulassungspraxis Berlin (ots) - Zwei Jahre nach dem großen Bienensterben in Süddeutschland, bei dem etwa 20.000 Bienenvölker durch das Insektizid Clothianidin getötet oder schwer geschädigt wurden, werden in der Landwirtschaft beim Raps-, Mais-, Gemüse- und Getreideanbau weiter bienengefährdende Pestizide eingesetzt. Nach Auffassung des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) brachten die 2008 verordneten Maßnahmen zur Begrenzung der Gefährlichkeit von Schädlingsbekämpfungsmitteln für Bienen nicht das gewünschte Ergebnis. Die Verbände haben weiterhin vor allem das von der Firma Bayer CropScience hergestellte Clothianidin im Visier, das zur Gruppe der sogenannten Neonicotinoide gehört. Die Firma Bayer CropScience habe zwar die Wirkung von Clothianidin auf Sommerraps getestet und für unbedenklich erklärt. Die Ergebnisse dieser Tests ließen sich jedoch nicht auf Winterraps übertragen, da dieser bereit von April bis Juni, Sommerraps hingegen erst im Juli oder August blühe. Da Honigbienen den Nektar von Winterraps als Nahrungsreserve und zur Fütterung ihres Nachwuchses nutzten, sei eine Anwendung von Clothianidin insbesondere bei Winterraps mit großen Risiken verbunden, sagte Manfred Hederer, Präsident des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB). Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger forderte den unverzüglichen Widerruf der Zulassungen für bienengefährdende Neonicotinoide. 2010 begehen wir das UNO-Jahr der Biodiversität und in Deutschland werden durch Agrargifte tausende Bienenvölker in Gefahr gebracht, sagte Weiger. Aber nicht nur die für unsere Nahrungsmittelproduktion unverzichtbaren Bienen werden von Pestiziden bedroht. Gefährdet sind auch unzählige andere Insekten, Vögel und Kleintiere. Mindestens drei weitere Neonicotinoide, die Grundchemikalien für viele Schädlingsbekämpfungsmittel seien, schädigten die Artenvielfalt und die Gewässer, sagte der BUND-Chemieexperte Heribert Wefers. Außerdem gebe es erstzunehmende Hinweise auf Gefahren für die menschliche Gesundheit. Neben ihren toxischen und hormonellen Wirkungen stünden Neonicotinoide wie das Thiacloprid im Verdacht, beim Menschen Krebs auszulösen. Imker-Präsident Hederer warnte vor den enormen wirtschaftlichen Schäden durch das Bienensterben: Anfang 2010 war etwa ein Viertel der Bienenvölker in Deutschland verschwunden. Neben den negativen Auswirkungen der industrialisierten Landwirtschaft wie der Anbau großflächiger Monokulturen spielen Pestizide dabei eine nicht unwesentliche Rolle. Es verdichten sich die Hinweise, dass der Einsatz bienengefährdender Neonicotinoide wie Clothianidin zu den Ursachen des Bienensterbens gehört. Der Verband der Imker und der BUND forderten eine Verschärfung der Zulassungsprüfungen für Pestizide. Wenn deren Bienenvolkverträglichkeit nicht erwiesen sei, dürfe auch keine Zulassung erfolgen. Um den Schädlingsbefall zu vermindern, müsse insbesondere beim Maisanbau eine dreigliedrige Fruchtfolge vorgeschrieben werden. Erforderlich sei außerdem eine intensivere Förderung des Ökolandbaus, der auf den Einsatz von Pestiziden verzichte. Ein Hintergrundpapier zum Thema Bienensterben durch Pestizide findet man im Internet unter: http://j.mp/a7XgYg.
Neue Plattform für Nachrichten rund um Technologie und Innovation Das Handlungsfeld Technologie & Innovation der Zukunftsinitiative Eifel hat eine Website aufgebaut, über die Pressemeldungen, Anwenderartikel, Innovationsberichte und Fachbeiträge eifelweit und überregional publiziert und abgerufen werden können Eifel - Die Eifel ist nicht nur eine große touristische Region, sie ist auch Standort zahlreicher technologischer Betriebe. Damit diese sich im weltweiten Wettbewerb behaupten können, ist es wichtig, dass sie sich stets auf dem neuesten Innovationsstand befinden. Die Zukunftsinitiative Eifel (ZIE), der auch der Landkreis Mayen-Koblenz angeschlossen ist, hat sich das Handlungsfeld Technologie & Innovation auf die Fahne geschrieben und gemeinsam mit dem Partner Publizistik Projekte eine Nachrichtenseite auf die Beine gestellt. Sie bietet den Eifeler Technologie-Unternehmen ein Medium, über das sie Pressemeldungen, Anwenderartikel, Innovationsberichte oder Fachbeiträge eifelweit und überregional publizieren und abrufen können. Unter http://www.eifel-innovationen.de wird man informiert, wann das nächste Gründungs-Wochenende in der Eifel stattfindet, welche Firma für besondere Innovationsleistungen ausgezeichnet wurde oder auch welche neuen Technologien es für welche Branchen gibt und vieles mehr. Der Blog dient als wichtiges Marketing-Instrument für die Wirtschaftsregion Eifel und soll vor allem auch die aktive Netzwerkarbeit der zahlreichen Partner im Handlungsfeld Technologie & Innovation weiter vorantreiben. Damit die Nachrichten-Website auch den größtmöglichen Nutzen zeitigt, werden alle Partner aufgefordert, Pressemeldungen, Veranstaltungshinweise oder andere interessante High-Tech-Beiträge an die Redaktion der Eifel-Innovationen unter zi@publizistik-projekte.de zu schicken. Ansprechpartner ist Hartmut Giesen, der telefonisch unter 02471-921301 zu erreichen ist. Mehr Infos unter http://www.eifel-innovationen.de.
Exkursion Wir tragen Verantwortung für besondere Arten und Lebensräume Ministerin Conrad: Die Wildkatze braucht große Lebensräume und Wanderkorridore - Wildenburg ist Katzenzentrum Das Wildkatzenzentrum Nord auf der Wildenburg im Hunsrück ist wichtiger Baustein des Kooperationsprojektes Die Wildkatze in Rheinland-Pfalz. Umweltministerin Margit Conrad hatte zur Exkursion unter dem Motto Wir tragen Verantwortung für besondere Arten und Lebensräume dorthin eingeladen. Die Teilnehmer bewegten sich im Naturpark Saar-Hunsrück auf den Spuren der Wildkatze entlang des Saar-Hunsrück-Steigs. Im Internationalen Jahr der Biodiversität haben zuvor schon Ausflüge zum Mittelspecht am Eiswoog und zum Bachneunauge in den Pfälzerwald stattgefunden. Das Wildkatzenzentrum vereint viele Funktionen es ist Auffangstation und bald auch Wildkatzeninformationsstelle, sagte Ministerin Conrad bei der Einweihung es Wildkatzengeheges. Auf der Wildenburg besteht jahrzehntelange Erfahrung mit den besonderen Anforderungen an die Unterbringung der Tiere. Der Hunsrückverein ist Träger und arbeitet hier mit großem Sachverstand, vielen Ideen und hoher Sorgfalt. Dafür sage ich Dank. Diese Station ist ein weiterer Leistungsbeweis des ehrenamtlichen Elements in unserem Land, stellte Ministerin Conrad fest. Im Aufbau ist an dieser Infostelle des Naturparks Saar-Hunsrück die Anlaufstelle für interessierte Besucher mit Freigehege, Ausstellung und Informationsangeboten für alle Altersgruppen. Vier interaktive Erlebnisstationen (Anschleichstrecke, begehbare Wurfhöhle, Interaktionen Der Wildkatze auf der Spur sowie Fit für die Wildnis) sind vorgesehen. Bereits fertig gestellt ist das neue, artgerechte Wildkatzengehege, wo kranke oder verletzte Wildkatzen so lange Aufnahme finden bis sie wieder ausgewildert werden können. Ist dies nicht möglich, so finden sie hier eine neue Heimat. Bisher hat das Zentrum drei Wildkatzen aufgenommen. Kooperationsprojekt ist erfolgreich Vor einem Jahr hatte Ministerin Conrad das Wildkatzen-Kooperationsprojekt auf den Weg gebracht. Die Wildkatze braucht große Lebensräume und Wanderkorridore. Straßen stellen oft unüberwindbare Barrieren dar, die die Population zersplittern. Die Verbesserung des Lebensraumes und die Information über diese besondere Art ist Bestandteil des Projektes. Binnen eines Jahres wurden weitere entscheidende Verbesserungen für die Wildkatze und die Biodiversität in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht, sagte Conrad. Die Wildkatze erweitert ihren Lebensraum und zugleich rückt sie uns näher. Conrad dankte den Partnern des Kooperationsprojektes: der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank Südwest eG, die das Projekt mit 400.000 Euro unterstützt hat sowie dem Landesverband Rheinland-Pfalz des BUND, der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) und dem Hunsrückverein. Erneut hat sich die Zusammenarbeit zugunsten der Artenvielfalt bewährt. Das Land hat das Glück, dass es sich auf leistungsfähige und fachlich qualifizierten Naturschutzverbände stützen kann. Das macht solche Vorhaben erst möglich. Projektbausteine sind: Das Wildkatzenzentrum Nord entsteht mit einem Investitionsvolumen von 100.000, Euro. Das Wildkatzenzentrum Süd in Fischbach bei Dahn wurde mit ebenfalls 100.000, Euro ausgebaut. Ein Wanderkorridor für die Wildkatze zwischen Bienwald und Pfälzerwald wird für 100.000, Euro eingerichtet. Es sind viele Materialien zur Wildkatze - darunter eine Umweltbildungsmappe und ein Film - zur Information einer breiten Öffentlichkeit entstanden. Im April 2010 fand erstmals ein Wildkatzenlauf statt. Bis zu 3.000 Wildkatzen in Rheinland-Pfalz Bis zu 3.000 Wildkatzen leben frei in rheinland-pfälzischen Wäldern - mehr als in anderen Regionen Deutschlands. Hauptvorkommen sind in der Eifel, im Hunsrück und im Pfälzer Wald zu finden. Wanderkorridore, die mit Unterstützung des Landes entstanden, erlauben den Tieren ausgedehnte Wanderungen. Auf dem Soonwaldrücken, in der Eifel, dem Ahrgebirge und im Pfälzerwald - Nordvogesen bestehen diese Korridore. Conrad: Biotopstrukturen wie sie der Hunsrück ausweist oder auch der Westwall kommen der Art zugute. Ein Artenschutzprojekt des Landes hat gezeigt, dass Grünbrücken und Durchlässe an Straßen dabei helfen, Lebensräume zu vernetzen. Die Wildkatze zählt im Land zu den Schirm- oder Verantwortungsarten - wo sie geeignete Lebensräume finden, profitieren auch andere Arten. Sie benötigt große Areale naturnaher Wälder (bis zu 4.000 Hektar für ein männliches Tier) - dort fühlen sich auch andere Arten wie zum Beispiel der Eremit (Käfer), der Hirschkäfer, der Schillerfalter oder der Schwarzspecht wohl. Wissenswertes über die Wildkatze (Felis silvestris) Das langhaarige, dichte Fell ist gelblich-grau mit einer eher verwaschenen, oftmals kaum sichtbaren Tigerzeichnung beim erwachsenen Tier. In der Rückenmitte verläuft ein dunkle Linie (Aalstrich). Weitere Merkmale sind ein fleischfarbener Nasenspiegel, weiße, kräftig ausgebildete Schnurrhaare und häufig ein weißer Kehlfleck. Auffallend ist der buschige Schwanz mit den typischen dunklen Ringen und seinem stumpfen, ebenfalls dunklen Ende. Der Kuder (männliche Wildkatze) wiegt zwischen 3 und maximal 8 kg, während das Weibchen nur zwischen 2,5 und 5 kg auf die Waage bringt. Die Europäische Wildkatze ist durchschnittlich etwas größer als die Hauskatze. Die Körperlänge beträgt an die 80 cm, die Schulterhöhe liegt bei 40 cm. Sie wirkt auf Grund ihres langhaarigeren Fells recht massig. Im Freiland erreicht die Wildkatze ein Alter von 7-10 Jahre, in Gefangenschaft kann sie über 15 Jahre alt werden. Die Wildkatze fängt vor allem Mäuse. Seltener im Nahrungsspektrum vorhanden sind Kaninchen, Junghasen, Siebenschläfer, Kleinvögel, Insekten, Eidechsen, Fische und Amphibien. In winterlichen Notzeiten fressen Wildkatzen auch Aas. Im Allgemeinen sind die Streifgebiete der männlichen Wildkatzen deutlich größer als die der weiblichen Wildkatzen. Die Gebietsgröße von Katzen liegt zwischen 200 bis 1.100 Hektar, Kuder können ein Gebiet bis 4.000 ha durchstreifen. Natürliche Feinde der Wildkatze sind Luchs, Wolf und möglicherweise auch der Uhu. Unbewachten Jungtieren können auch Fuchs, Baummarder und Hermelin gefährlich werden. Die Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und ist durch wichtige internationale Abkommen, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen (1973), der Berner Konvention (1979) und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992, FFH-Anhang IV) streng geschützt. In der Roten Liste Deutschlands wird sie als stark gefährdet eingestuft.
Beschäftigtendatenschutz - Wer darf was? Datenskandale sind zuletzt immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Unternehmen haben zumeist gegen Datenschutzgesetze verstoßen, indem sie nicht sorgfältig genug mit den Daten ihrer Beschäftigten umgegangen sind. Dies war Ausgangspunkt für die politische Forderung, die datenschutzrechtlichen Regelungen in den Betrieben klarzustellen. Das ist nun vom Bundesinnenministerium im Rahmen eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes geplant. Der DIHK befürwortet grundsätzlich eine solche Klarstellung als Teil des Bundesdatenschutzgesetzes. Allerdings: Aus Sicht der Wirtschaft müssen Unternehmen weiterhin überprüfen können, ob sich ihre Beschäftigten vertragsgemäß verhalten bzw. keine Straftaten begehen. Einwilligung weiter ermöglichen Den Datenskandalen steht gegenüber, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Betriebe auf einer gegenseitigen Vertrauensbasis zusammengearbeitet wird und nur soweit erforderlich Daten erhoben werden. Hierzu gehört auch die individuelle Entscheidung eines Mitarbeiters, ob er bestimmten Verwendungen seiner persönlichen Daten zustimmt oder nicht. Zukünftig soll eine Datennutzung aber selbst mit einer solchen Einwilligung nur noch in wenigen gesetzlich geregelten Fällen möglich sein. Eine derartige Einschränkung entmündigt die Arbeitnehmer und nimmt insbesondere kleineren Unternehmen Gestaltungsmöglichkeiten; denn größere Unternehmen können die Zustimmung der Arbeitnehmer über Betriebsvereinbarungen einholen. Gesetzmäßige Betriebsabläufe gewährleisten Gleichzeitig steigen aus rechtlichen Gründen die Anforderungen an Unternehmen, durchgehend zu gewährleisten, dass sich alle Mitarbeiter rechtstreu verhalten (Compliance). Dies erfordert auch Kontrollen von Arbeitnehmern. Der vorliegende Gesetzentwurf schränkt diese Kontrollmöglichkeiten zu sehr ein. So muss es möglich sein, zumindest stichprobenartig die E-Mail- und Internetnutzung zu prüfen - selbst dann, wenn der Arbeitgeber gestattet, beides auch privat zu nutzen. Nur so lassen sich beispielsweise Korruption oder der rechtswidrige Abruf kinderpornografischer Seiten präventiv verhindern oder nachträglich verfolgen. Die normale private Nutzung liegt auch im Interesse der Arbeitnehmer - ohne die Möglichkeit zu Stichproben müssten die meisten Arbeitgeber sie wohl völlig untersagen. Erleichterung für große Unternehmen Im Zuge der Regelung der Beschäftigtendaten sollte nach Ansicht des DIHK auch der Datentransfer in Konzernen ermöglicht werden. Konzerntöchter oder Mitglieder von Unternehmensverbünden werden im Datenschutz bislang wie fremde Unternehmen behandelt. Das bedeutet, dass bei Datenübertragungen untereinander alle Regelungen eingehalten werden müssen, die für die Übermittlung von Daten an Dritte gelten. Insbesondere bei Datenübermittlungen ins Ausland ist das mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Erleichterungen sind hier notwendig, denn die Daten verlassen ja den Konzern nicht, sondern werden häufig nur zentral für alle Tochterunternehmen bearbeitet. DIHK-Forderung: Die Einhaltung von Vorschriften zu kontrollieren und Betriebsabläufe durch die Auslagerung von Datenverarbeitung wirtschaftlicher zu machen, liegt im Interesse zugleich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies darf aber nicht durch falsch verstandenen Datenschutz gefährdet werden.
ADD bewilligt 2 Millionen Euro für Feuerwehren im Land Rund 720.000, Euro fließen der Region Koblenz zu Trier / Rheinland-Pfalz - Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat landesweit rund 2 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz bewilligt, teilte heute ADD-Präsident Dr. Josef Peter Mertes, mit. Die Verbandsgemeinde Altenahr (LK Ahrweiler) kann mit einem Zuschuss von je 21.000, Euro jeweils ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Beladung für die Wehren Krälingen und Staffel erwerben. Jeweils ein Kleinlöschfahrzeug für die Feuerwehreinheiten Dorsel und Hoffeld kann die Verbandsgemeinde Adenau mit Zuschüssen von je 24.000, Euro anschaffen. Die Verbandsgemeinde Altenkirchen erhält eine Zuwendung in Höhe von 50.900, Euro für die Erweiterung des Feuerwehrhauses in der Ortsgemeinde Neitersen. Im Landkreis Bad Kreuznach erhält die Verbandsgemeinde Meisenheim eine zweite Zuwendungsrate in Höhe von 55.300, Euro für die Errichtung des Feuerwehrhauses in Abtweiler sowie die Verbandsgemeinde Rüdesheim 46.900, Euro zum Bau eines Feuerwehrhauses in Münchwald. Im Landkreis Birkenfeld erhält die Verbandsgemeinde Rhaunen insgesamt Zuwendungen in Höhe von 74.000, Euro. Mit 37.000, Euro wird die Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges-Wasser mit Beladung für die Feuerwehreinheiten Horbruch und Krummenau realisiert. In gleicher Höhe wird das gleiche Fahrzeug für die Wehren Asbach, Hottenbach und Schauren angeschafft. Die Feuerwehreinheiten Brohl und Lieg (VG Treis-Karden, LK Cochem-Zell) sowie Lutzerath (VG Ulmen) erhalten jeweils eine Förderung von 24.000, Euro zur Anschaffung eines Kleinlöschfahrzeuges für die jeweilige Wehr. In die Verbandsgemeinde Zell fließen Zuwendungen von 37.400, Euro zur Finanzierung des Feuerwehrhauses in der Ortsgemeinde Mittelstrimmig. 66.000, Euro Fördermittel erhält die Verbandsgemeinde Vordereifel (LK Mayen-Kobelnz) zur Errichtung eines Feuerwehrhauses in Boos und 14.000, Euro fließen in die Verbandsgemeinde Maifeld zum Kauf eines Gerätewagens Tragkraftspritze für die Wehr Kalt. Im Landkreis Neuwied erhalten die Verbandsgemeinde Waldbreitbach 21.000, Euro zur Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Beladung für die Wehr in Datzelroth, die Verbandsgemeinde Rengsdorf 37.000, Euro zum Erwerb eines Tragspritzenfahrzeugs-Wasser mit Beladung für die Feuerwehreinheit Anhausen und die Verbandsgemeinde Asbach 24.000, Euro für ein Kleinlöschfahrzeug für die Wehr in Etscheid. Die Verbandsgemeinde Bad Ems (Rhein-Lahn-Kreis) kann mit einer Zuwendung von 32.000, Euro den Ankauf eines Einsatzleitwagens realisieren. 14.000, Euro Zuschuss erhält die Verbandsgemeinde Nastätten zur Finanzierung eines Gerätewagens Tragkraftspritze für die Feuerwehreinheit Eschbach und die Verbandsgemeinde Loreley 18.000, Euro zur Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs ohne Beladung für die Wehr in Nochern. Der Bau eines Feuerwehrhauses in Caan wird mit einer Zuwendung von 25.000, Euro an die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (Westerwaldkreis) bedacht und die Verbandsgemeinde Rennerod kann mit 32.000, Euro Förderung einen Einsatzleitwagen anschaffen. In die Verbandsgemeinde Montabaur fließen insgesamt 10.000, Euro zur Anschaffung von zwei Kleinlöschfahrzeugen für die Wehren in Holler und Montabaur-Eschelbach. Daneben wurden noch weitere 2.045.000, Euro als Pauschalförderung an die kreisfreien Städte und Landkreise zur Weiterleitung an die Verbands- und Verbandsfreien Gemeinden bewilligt. Hiervon erhält die Stadt Koblenz rund 32.500, Euro, der Landkreis Ahrweiler 73.200, Euro, der Landkreis Altenkirchen 67.000, Euro, der Landkreis Bad Kreuznach 84.000, Euro, der Landkreis Birkenfeld 61.500, Euro, der Landkreis Cochem-Zell 53.400, Euro, der Landkreis Mayen-Koblenz 95.900, Euro, der Landkreis Neuwied 78.500. Euro, der Rhein-Hunsrück-Kreis 75.800, Euro, der Rhein-Lahn-Kreis 72.000, Euro sowie der Westerwaldkreis 32.700, Euro. Mit dieser Pauschale können kleinere Beschaffungen beispielsweise Einsatzkleidung, Ausrüstungsgegenstände oder Zubehör für die Feuerwehreinheiten finanzieren.
Forum Wirtschaft Rhein-Hunsrück auf dem Flughafen Hahn mit Minister Rainer Brüderle Bereits zum 9. Mal veranstalten die Einrichtungen der Wirtschaftsförderung im Rhein-Hunsrück-Kreis ihr Forum Wirtschaft. Im Blickpunkt wird dabei die bisherige und künftige Entwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn stehen. Mit Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle konnte jemand gewonnen werden, der die Konversion der Air Base auf dem Hunsrück in seiner Zeit als rheinland-pfälzischer Wirtschafts- und Verkehrsminister hautnah miterlebte und gestaltete. Die Veranstaltung unter Federführung des Regionalrates Wirtschaft wird, wie schon in den Vorjahren, gemeinsam mit der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, der IHK Koblenz, den Wirtschaftsjunioren im Kreis sowie den Kreishandwerkerschaften Mittelrhein und Rhein-Nahe-Hunsrück durchgeführt und unterstützt von der Kreissparkasse und den Volks- und Raiffeisenbanken. Zum Forum Wirtschaft am Freitag, 10. September, 17.00 Uhr im Tagungszentrum der Landespolizeischule, Flughafen Frankfurt-Hahn sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Kontakt und Anmeldung: Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V., Koblenzer Straße 3, 55469 Simmern, Kornelia Retterath, Telefon +496761-970397, E-Mail: retterath@rhein-hunsrueck.de.
Kontaktbörse mal ganz anders des Regionalrates Wirtschaft in Kastellaun Der Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V. ist nicht nur die zentrale Einrichtung der Wirtschaftsförderung im Kreis, sondern möchte auch eine Plattform für den Austausch der Unternehmen untereinander bieten. Neben themenbezogenen Informationsveranstaltungen trifft man sich ein Mal im Jahr - ganz ohne Krawatte und Power-Point - zu einem lockeren Austausch. Eingeladen sind alle Mitglieder und Menschen, die an der Arbeit des Regionalrates oder Gesprächen mit Vertretern der Betriebe interessiert sind. In diesem Jahr findet dieses Treffen am Freitag, 3. September in Kastellaun im Waldabenteuer statt. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, im Hochseilgarten Ihre Kletterkunst und Geschicklichkeit zu testen. Für Menschen mit mehr Bodenhaftung steht alternativ eine Kräuterwanderung auf dem Programm, bei der auch selbst Salben und Tinkturen hergestellt werden können. Nach dem Aktivprogramm besteht bei gegrillten Spezialitäten und leckeren Salate die Möglichkeit, untereinander ins Gespräch zu kommen. Für die Teilnahme ist eine Kostenbeteiligung zu entrichten. Die Kontaktbörse findet statt am Freitag, 3.9.2010 um 15.00 Uhr auf dem Gelände von WaldAbenteuer GmbH, Südstraße 26, 56288 Kastellaun. Kontakt und Anmeldung: Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V., Koblenzer Straße 3, 55469 Simmern, Kornelia Retterath, Telefon +496761-970397, Fax +496761-970399, E-Mail: info@rhein-hunsrueck.de.
Praxistag stofflich-energetische Grünabfallnutzung im Rhein-Hunsrück-Kreis Die Rhein-Hunsrück-Entsorgung (RHE) führt unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MUFV) einen Praxistag zur stofflich-energetischen Grünabfallnutzung durch. Anlass dieser Veranstaltung ist die Erarbeitung eines entsprechenden Grünabfallkonzepts durch den Rhein-Hunsrück-Kreis. Eckpunkte des Konzepts sind das Vorhalten dezentraler Sammelplätze, die Erzeugung und Nutzung von Häcksel, die Aufbereitung von Baum- und Strauchschnitt zu Holzbrennstoff und Kompost sowie der Einsatz des Brennstoffs in den eigenen Heizwerken. Im Rahmen des Praxistages berichten nun an der Umsetzung beteiligte Praktiker, warum diese Arbeiten angegangen wurden, wie und mit welcher Technik sich diese haben effizient erledigen lassen und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 5.10.2010, 9.30 - ca. 16.30 Uhr, in der Hunsrückhalle, Schulstraße 12, 55469 Simmern. Die Teilnahmegebühr beträgt 100, Euro. Kontakt und Anmeldung: Rhein-Hunsrück-Entsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, Ludwigstraße 4, 55469 Simmern, Telefon +496761-95050, Fax +496761-950595, E-Mail: info@rh-entsorgung.de, Internet: http//www.awb.rheinhunsrueck.de.
Offene Sprechstunden bieten Orientierung zum Thema Sucht In Rheinböllen findet die offene Sprechstunde jeden Dienstag von 17.00 bis 18.00 Uhr im Pfarrheim (Ehemalige Post, Zugang Kirchgasse) statt. In Kirchberg ist die Sprechzeit donnerstags von 16.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchberg (Marktplatz 5, Raum 210).
Planen Sie eine gut betreute Reise mit dem Roten Kreuz Kururlaub in Bad Soden-Salmünster vom 1. bis 15. Oktober Abschlussfahrt ins Blaue vom 26. bis 30. Oktober Kreuzfahrt AIDAbella 3. bis 13. Dezember Informationen erhalten Sie bei der Sozialstation Deutsches Rotes Kreuz in Simmern, Tel. 06761-905090.
Passagierzahlen für Juli 2010 - Ryanair wächst um 13 Prozent auf 7,61 Millionen Fluggäste Über 70 Millionen Passagiere in zwölf Monaten befördert Dublin, 4. August 2010: Ryanair, die weltweit beliebteste Fluggesellschaft, vermeldet für den abgelaufenen Betriebsmonat Juli 2010 ein Fluggast-Plus von 13 Prozent auf 7,61 Millionen Passagiere und erreicht damit eine neue Bestmarke, die selbst den Vorjahres-Rekord von 6,8 Millionen Passagieren im August 2009 toppt. Zudem überschritt Ryanair zum Monatsende Juli 2010 die 70 Millionen-Marke, kumulierend gerechnet auf zwölf Monate. Der Anstieg der Passagierzahlen beweist, dass budgetbewusste Fluggäste zunehmend von den Flag-Carriern - wie Air France, British Airways und Lufthansa - zur irischen Fluggesellschaft wechseln, die weiterhin darauf abzielt, ihren Kunden die günstigsten Tarife, die höchste Pünktlichkeit und den besten Kundenservice zu bieten. Dazu heute Stephen McNamara, Head of Communications bei Ryanair: Ryanair hat es wieder einmal geschafft, seine marktführende Position im europäischen Luftverkehr auch in diesem Jahr weiter auszubauen. Und wir werden unsere Erfolgsformel in Zukunft beibehalten, die günstigsten Tarife anzubieten und keinen Kerosinzuschlag zu erheben sowie höchsten Serviceansprüchen gerecht zu werden. Die jüngsten Passagierzahlen setzen deutliche Zeichen: Der Juli 2010 geht mit einem Wachstum von 13 Prozent und 7,61 Millionen beförderten Fluggästen als einer der stärksten Betriebsmonate in die bisherige Ryanair-Geschichte ein. Und das Erreichen der neuen Bestmarke von über 70 Millionen beförderten Passagieren innerhalb der letzten zwölf Monate beweist, dass Ryanair die weltweit beliebteste Fluggesellschaft ist und bleiben wird.
Der Rheinböllener Pfadfinderstamm Soonwald sucht nach neuen Gruppenleitern Der Pfadfinderstamm Soonwald sucht nach neuen Gruppenleitern für seine Stufen. Nachdem leider einige Gruppenleiter berufsbedingt ihr ehrenamtliches Engagement in nächster Zeit aufgeben müssen, ist es für den zukünftigen Erhalt des Stammes wichtig, neue Gruppenleiter zu gewinnen. Insbesondere für die Pfadfinderstufe (13 bis 16 Jahre) und für die Rover (16 bis 20 Jahre) ist der Mangel an Gruppenleiter durch den Weggang einiger Leiter momentan akut. Falls Interesse besteht, wenden Sie sich bitte an die Vorsitzenden Ursula Baumgarten, Tel. 06764-960620 oder Christian Klein, Tel. 0176-27004789. Wir würden uns sehr freuen, einige neue Gesichter in unserem Team begrüßen zu können.
Kindersachen-Basar im Paul-Schneider-Haus Am 4.9.2010 von 10.00 - 12.00 Uhr veranstaltet die Ev. Kindertagesstätte Simmern im Paul-Schneider-Haus einen Kindersachen-Basar für Selbstanbieter. Es wird neben allem, was man so für die Kinder braucht, auch Kaffee und Kuchen geben. Wer Lust hat, seine Sachen hier zu verkaufen, kann sich bis zum 30.8.2010 unter Tel. 0179-7808930 (Mailbox) anmelden.
CDU Rheinböllen veranstaltet 9. Bierfest am 30. Juli Am Freitag, den 30. Juli, findet auf dem Rheinböller Marktplatz ab 17.00 Uhr wieder das traditionelle Bierfest des CDU-Ortsverbandes Rheinböllen-Dichtelbach-Erbach statt. Als Gäste werden der Bundestagsabgeordnete Peter Bleser und der Landtagsabgeordnete Hans-Josef Bracht erwartet. Alle Bürger sind herzlich eingeladen, und wie in jedem Jahr steht wieder ein breites Angebot an verschiedenen Biersorten für die Gäste bereit. So heißt es auch dieses Jahr wieder: O Zapft is!
JU Rheinböllen und Freunde feiern in Koblenz bei Studance-Night 50 Jugendliche besuchen Agostea Koblenz - auch in Zukunft Angebot für solche Fahrten Gemeinsam mit Freunden besuchte der JU-Gemeindeverband Rheinböllen das Agostea in Koblenz. Mit insgesamt 50 Jugendlichen machte sich die Gruppe mit Stationen in Simmern und Rheinböllen mit dem Partybus der Firma Scherer auf Richtung nördliches Rheinland-Pfalz. Im Agostea angekommen machte die Gruppe aus dem Hunsrück die Nacht zum Tag und feierte bis in den frühen Morgen. Der Spaß stand an diesem Abend klar an erster Stelle und wir denken für die meisten Jugendlichen war es ein super Start in die wohlverdienten Sommerferien, zogen die Organisatoren Lena-Sophie Eckel und Manuel Elbert ein durchweg positives Fazit. Auch in Zukunft wird die JU immer wieder mal solche Fahrten anbieten, um den Jugendlichen vor Ort ein Angebot zu machen, seien es Party-, Bildungs- oder Erlebnisfahrten, sind sich die beiden Vorsitzenden Marian Bracht und Christian Klein am Ende des Tages einig. Bilder und Hintergründe gibts unter http://www.JU-rheinboellen.de.
Kampf um Pfaffenheck - Spuren des zweiten Weltkriegs Am Sonntag, den 25. Juli 2010, veranstaltet der Archäologieverein ARRATA e.V. eine außergewöhnliche Tour zu Stätten des Zweiten Weltkriegs. Vor 65 Jahren war die Gegend zwischen Pfaffenheck und Buchholz im Vorderhunsrück Schauplatz einer äußerst blutigen Schlacht zwischen amerikanischen und deutschen Truppen. Die Autoexkursion führt erstmals zu sichtbaren Spuren bei Pfaffenheck: Mehrere MG-Stellungen und Gräben bezeugen noch heute die mörderischen Kämpfe, die während der letzten Kriegstage im März 1945 stattfanden. Die Tour startet zunächst mit einem Besuch eines Friedhofs für die damals Gefallenen. Dabei soll auch auf die dort noch zu findende NS-Propaganda eingegangen werden. Die Führung findet unter Leitung des Historikers Jochen Lehnhardt statt. Treffpunkt: Kriegsgräberstätte Buchholz (neben Cafe Hillen) 14.00 Uhr, Kostenbeitrag: 3, Euro (bis 16 Jahre und Vereinsmitglieder frei). Weitere Infos unter http://www.arrata.de und Tel. 06746-800818.
Würfel-, Karten- und Gesellschaftsspiele im Mehrgenerationenhaus Und wieder rollen die Würfel im Mehrgenerationenhaus Simmern (MGH). Man kann auch Karten dreschen oder sich die Zeit mit Gesellschaftsspielen vertreiben. Zum Spieleabend am Dienstag, 27. Juli, um 19.00 Uhr darf gerne das persönliche Lieblingsspiel mitgebracht werden. Senioren, die sich für moderne Spiele begeistern, sind in der Zeughausstraße 4 ebenso willkommen wie jüngere Menschen mit Interesse an Spieleklassikern! Mehr unter http://www.mehrgenerationenhaus-simmern.de.
Landesregierung fördert Dreigeschossiges Gebäude in Massivholzbausweise - Forstministerium unterstützt Pilotprojekt in Büchenbeuren mit 200.000, Euro Mit insgesamt 200.000, Euro fördert das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz den Bau des landesweit ersten dreigeschossigen Gebäudes in Massivholzbausweise mit Brettsperrholzelementen. Die Mittel für die Errichtung des Gebäudes in Büchenbeuren im Rhein-Hunsrück-Kreis stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung der Europäischen Union. Das Projekt ist in Rheinland-Pfalz bislang einmalig. Es leistet einen bedeutenden Beitrag zur Markterschließung für Massivholzelemente und eine künftig breitere Anwendung. Zudem ist das Vorhaben für die Forst- und Holzbaubranche im Land ein Durchbruch im Bereich des dreigeschossigen Bauens mit dem Massivholzprodukt Brettsperrholz. Das Referenzgebäude, das nach der Fertigstellung als Gesundheitszentrum fungiert, wird nicht nur in hochwertiger Holzbauweise ausgeführt, sondern dient gleichzeitig auch als Muster für kostengünstiges Bauen. Gebäude in Holz sind nicht nur besonders ökologisch, klimaschutzgünstig und nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich eine Alternative. Das Büchenbeurener Projekt zeigt, welches Potenzial in dem nachwachsenden Rohstoff Holz steckt. Er verbraucht nicht nur bei seiner Herstellung deutlich weniger Energie als die meisten anderen Baustoffe, sondern speichert gleichzeitig in erheblichen Umfang Kohlendioxid und entzieht es so für eine lange Zeit der Atmosphäre, so Forstministerin Margit Conrad. Mit Ausnahme des aus Brandschutzgründen in Beton auszuführenden Treppenhauses bestehen alle Wände und Decken aus massiven Brettsperrholzelementen. Auch die Wärmedämmung basiert auf Holzfasern. Zudem wird Holz im Bereich der Fassade, der Fenster und der Fußböden eingesetzt. Damit wird der überwiegende Anteil des Hauses aus dem nachhaltig erzeugten, nachwachsenden Rohstoff Holz erstellt. Das geplante Gebäude übertrifft die Anforderungen der Energieeinsparverordnung um 20 Prozent und wird darüber hinaus durch die Anwendung einer Fotovoltaikanlage in der Gesamtbilanz ein so genanntes Plusenergiegebäude. Mit der für Rheinland-Pfalz erstmaligen Errichtung eines dreigeschossigen Gesundheitszentrums in Büchenbeuren entsteht sowohl in funktionaler als auch in technischer Hinsicht ein Gebäude mit wichtiger Pilotfunktion für die ländliche Entwicklung im Hunsrück und fungiert zugleich als Impulsgeber für die gesamte rheinland-pfälzische Holzbaubranche. Das entstehende Modellgebäude ist von großer Bedeutung für die regionale Wertschöpfungskette Holz und leistet auch einen wichtigen Beitrag für die regionale Entwicklung. Mit dem Bau des Gesundheitszentrums ist das Ziel verbunden, langfristig Ärzte im ländlichen Raum zu halten und die medizinische Basisversorgung für die Bevölkerung zu sichern. Im Gesundheitszentrum Büchenbeuren sollen verschiedene ärztliche Leistungen, eine Apotheke und ein öffentliches Café zusammengefasst werden.
Hitzewelle: Wer im Freien arbeitet, sollte sich schützen Berlin (ots) - Der Sommer hat Deutschland im Griff, trotz kurzer Regenphasen. Kollabierende Fahrgäste in unklimatisierten Bahnwagen sind nur die Spitze des Problems. Viele Menschen müssen ohne Klimaanlagen arbeiten. Gerade Beschäftigte am Bau arbeiten viel im Freien und müssen sich schützen. Darauf hat die Berufsgenossenschaft (BG BAU) hingewiesen. Vor allem Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer und Maurer, aber auch viele andere Beschäftigte der Bauwirtschaft leiden in diesen Tagen unter der Hitzewelle. Erste Anzeichen wie Übelkeit und Schwindel oder die Störung des Bewusstseins können auf einen drohenden Hitzschlag hinweisen und sollten ernst genommen werden. An heißen Tagen ist es während der Arbeit besonders wichtig, bis zu vier Liter Flüssigkeit zu trinken, am besten leicht gekühltes Mineralwasser. Grund: Durchs Schwitzen fehlen dem Körper Flüssigkeit und Mineralstoffe. Außerdem zeigen verschiedene Untersuchungen, dass Bauarbeiter eine 4,7-fach höhere Dosis an UV-Strahlen aufnehmen als Beschäftigte, die sich nur in geschlossenen Räumen aufhalten. Eine große Bedrohung für die Haut ist daher die Krebsgefahr. Die gefährlichste Hautkrebserkrankung durch UV-Strahlen ist das so genannte maligne Melanom. Dieser pigmentierte Haut-Tumor ist für den Großteil der Hautkrebs-Todesfälle der Menschen verantwortlich. Aber es gibt noch weitere Hautkrebstypen. Wer sich in der heißen Jahreszeit täglich über viele Stunden der prallen Sonne aussetzen muss, ist gefährdet und muss sich schützen. Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor bis 30 reicht allein nicht immer aus, um Schäden der Haut vorzubeugen. Der Körper muss bekleidet und der Kopf bedeckt sein. Eine Sonnenbrille mit UV-Kennzeichen schützt die empfindliche Netzhaut der Augen, so die BG BAU. Die Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU bieten Vorsorgeuntersuchungen an, um krebsverdächtige Veränderungen der Haut rechtzeitig zu erkennen. Auch die Arbeitgeber sind in der Pflicht, unterstreicht die BG BAU: Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind sie gehalten, mögliche Gefahren für ihre Beschäftigten zu ermitteln, sie zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das gilt auch für Arbeiten im Freien, wo Hitze und Sonnenstrahlen Gefahrenquellen sein können. Wenn es geht, sollten sie Tätigkeiten in Schattenbereiche verlegen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Arbeits- und Pausenzeiten auf das Klima einzustellen. Über die Einzelheiten können sich die Betriebe von der BG BAU beraten lassen.
Kreisarchiv und Kreisgeschichtsbücherei geschlossen Das Kreisarchiv und die Kreisgeschichtsbücherei in der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück in Simmern sind am 29. Juli und 5. August geschlossen. Ab dem 12. August ist wieder jeden Donnerstagnachmittag von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.
Ausländische HU-Plakette wird nicht anerkannt Kfz-Hauptuntersuchungen im Urlaub oder bei längeren Auslandsaufenthalten KREIS MYK. Viele genießen ihren Urlaub im Ausland und nicht wenige fahren mit dem eigenen Fahrzeug. Neben den üblichen Funktionskontrollen vor der Abfahrt sollte auch ein Blick auf die HU-Plakette geworfen werden: Wer im Ausland feststellt, dass seine HU abgelaufen ist, muss zwar nicht seinen Urlaub abbrechen, aber nach der Rückkehr in die Bundesrepublik muss die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung unverzüglich nachgeholt werden, sagt Birgit Gellert, Leiterin des Referats Straßenverkehr im Kreishaus. Die Fahrzeugprüfung im Ausland - auch innerhalb Europas - durchführen zu lassen, entbindet nicht von der HU-Pflicht in Deutschland und wird auch nicht anerkannt. Die HU-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen sind national-staatlich geregelte Aufgaben, daher ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. Maßgeblich ist das Land der Zulassung. So kann für ein in Deutschland zugelassenes Kfz trotz längeren Aufenthalts im Ausland, etwa zum Studium oder zur Arbeit, nur in Deutschland eine gültige HU durchgeführt werden: Das bedeutet, ein Fahrzeug ist von den örtlichen Prüfstellen in dem Land zu überprüfen, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung des Kraftfahrzeugs richtet sich auch international allerdings nach dem Wohnsitz seines Halters: Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden, so Gellert. Sie empfiehlt, sich rechtzeitig bei den Automobilclubs, anerkannten HU-Prüfstellen oder auch bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten über die nationalen Regeln zu informieren.
Internationale Führerscheine rechtzeitig beantragen KREIS MYK. Die Urlaubszeit lockt viele ins Ausland. Zu den Vorbereitungen gehört neben einem Blick auf die Gültigkeit der Ausweisdokumente und der notwendigen Impfungen manchmal auch die Frage, ob der eigene Führerschein in dem Urlaubsland überhaupt anerkannt wird. In Europa meist kein Problem mit einem Kartenführerschein, aber außerhalb kann ein internationaler Führerschein notwendig sein. Auch in Europa kann es mit dem ´rosa oder grauen Lappen´ schon mal zu Verwirrungen kommen, weiß Birgit Gellert, Referatsleiterin im Kreishaus. Der internationale Führerschein ist bei der für den Wohnort zuständigen Führerscheinstelle möglichst vier bis sechs Wochen vor Reiseantritt zu beantragen. Nötig ist ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und einen Euro-Kartenführerschein. Die Gebühren für den internationalen Führerschein halten sich mit 16, Euro überschaubar, so Gellert. Hat der Fahrer noch keinen Euro-Kartenführerschein, ist dieser gleichzeitig zu beantragen und der alte Lappen umzutauschen. Dann wird ein weiteres biometrisches Passfoto und eine Abschrift der bisherigen Führerscheinstelle als ausstellende Behörde benötigt. Die Gebühren für die Umstellung betragen 24, Euro. Um unliebsame Überraschungen beim Ausleihen eines Kfz oder bei Kontrollen am Urlaubsort zu vermeiden, empfiehlt die Führerscheinstelle allen Reisenden, insbesondere außerhalb Europas, sich auch über die notwendigen Führerscheinregeln im Urlaubsland zu informieren: Diese Informationen sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder auch bei den Botschaften und vielen Automobilclubs kostenfrei zu erhalten, wo auch meistens zusätzliche Tipps für Reisende den Urlaub noch verschönern können, so Gellert.
Der Fiskus frühstückt mit - Umsatzsteuerreduzierung für Hotels hat Konsequenzen für die Reisekostenabrechnung Die im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes beschlossene Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe hat erhebliche lohnsteuerliche Konsequenzen für Arbeitgeber und deren reisende Arbeitnehmer. Die Steuererleichterung von 19 Prozent auf nunmehr 7 Prozent bringt u.a. erhöhten Abrechnungsaufwand hinsichtlich der Reisekostenerstattung bei dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeiten mit sich. Gesetzliche Neuregelung Die Steuerbegünstigung für Beherbergungsleistungen umfasst gemäß des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 5. März 2010 Leistungen, die in der Aufnahme von Personen zur Gewährung von Unterkunft bestehen. Dazu gehören sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch beispielsweise die in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen. Nach der Neuregelung ermäßigt sich die Umsatzsteuer für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält von 19 Prozent auf 7 Prozent. Diese Steuerermäßigung gilt jedoch nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind. Zu diesen nicht steuerbegünstigten Leistungen gehören u.a. das Frühstück und andere Verpflegung, Telefon- und sonstige Kommunikationskosten, Getränke aus der Minibar oder die Überlassung von Tagungsräumen. All diese Kosten sind strikt von den reinen Übernachtungskosten zu trennen und mit dem gültigen vollen Umsatzsteuersatz auf den Rechnungen auszuweisen. Die Übernachtung also mit 7 Prozent, alle anderen Leistungen mit 19 Prozent. Bei der Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber bei beruflich bedingter Auswärtstätigkeit seines Arbeitnehmers ist zu beachten, dass die Aufwendungen für Verpflegung, also beispielsweise auch für ein Frühstück, grundsätzlich einen lohnsteuerlichen Sachbezug darstellen. Erstattung bis 2009 Bis Dezember 2009 konnte bei einer Gesamtrechnung für Unterkunft und Verpflegung - also einer Rechnung, in der das Frühstück nicht extra ausgewiesen war - der Gesamtbetrag pauschal in einen Übernachtungs- und einen Frühstücksteil für lohnsteuerliche Zwecke aufgeteilt werden, und zwar mittels einer Vereinfachungsregelung. Danach war bei Erstattung der Übernachtungskosten einschließlich Frühstück durch den Arbeitgeber für das Frühstück ein Wert von 20 Prozent des Pauschbetrages für den Verpflegungsmehraufwand für eine 24-stündige Abwesenheit (20 Prozent von 24, Euro = 4,80 Euro) anzusetzen. Wollte der Arbeitnehmer seinem Mitarbeiter lediglich die Übernachtungskosten erstatten, konnte er bislang bei einer Gesamtrechnung (inklusive Frühstück) den Frühstücksteil einfach aus der Gesamtsumme herausrechnen und den verbleibenden Übernachtungsanteil als Reisekosten steuerfrei erstatten. Die hier dargestellte Kürzungsregel hat mit dem tatsächlichen Wert des Frühstücks prinzipiell nichts zu tun, sondern diente der vereinfachten Bestimmung der steuerfrei zu ersetzenden Kosten für die Unterkunft. Darüber hinaus führte sie in der Regel zu einem arbeitnehmerfreundlichen Ergebnis. Denn die über die Pauschale hinausgehenden tatsächlichen Frühstückskosten, die normalerweise bei mehr als 4,80 Euro liegen dürften, konnte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer so im Rahmen der Übernachtungskosten ebenfalls steuerfrei erstatten. Mit der Neuregelung war dies so nicht mehr möglich. Durch das oben genannte BMF-Schreiben wurden inzwischen praktikable Abrechnungslösungen gefunden. Neue Abrechnungsvarianten Künftig wird zwischen zwei Alternativen unterschieden, die jeweils in Abhängigkeit von der konkreten Rechnungsstellung in Anwendung kommen können. Zum einen kann unter bestimmten Umständen die Vereinfachungsregelung wieder angewendet werden. Dies ist aber nur möglich, wenn außerhalb der Übernachtungskosten zum ermäßigten Umsatzsteuersatz alle anderen, dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegenden Leistungen, inklusive Frühstück, in einem so genannten Sammelposten getrennt aufgeführt werden, etwa als Business-Package. Für das Frühstück können 20 Prozent des maßgebenden Pauschbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen, also bei 24 Stunden Abwesenheit wieder 4,80 Euro, vom entsprechenden Sammelposten in Ansatz gebracht werden. Der verbleibende Teil dieses Postens ist steuerlich als Reisenebenkosten zu behandeln, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. D.h., es dürfen nicht etwa private Telefonate, Pay-TV, Massagen oder sonstige Wellnessleistungen etc. mit in den Sammelposten einfließen, denn sie führen bei Erstattung durch den Arbeitgeber zwingend zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Die zweite Möglichkeit ist die Bewertung des Frühstücks mit dem Sachbezugswert, der mit 1,57 Euro günstiger ist als die Pauschale. Für diese Regelung galten bisher sehr eng gefasste Voraussetzungen, die u.a. die dienstliche Veranlassung per nachweislicher Buchung der Übernachtung und des Frühstücks durch den Arbeitgeber voraussetzten. Nun ist es aber im Ausnahmefall im Unterschied zur bisherigen Regelung möglich, dass der Arbeitnehmer die Übernachtung inklusive Frühstück selber bucht. Dennoch kann er, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind - etwa die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist oder die Notwendigkeit einer spontanen Übernachtung glaubwürdig belegt werden kann - in den Genuss kommen, das Frühstück mit dem amtlichen Sachbezugswert steuerlich anerkannt zu bekommen. Der Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2011 sieht hier sogar noch weitergehende Vereinfachungen vor. Fazit Die gesamte Problematik der lohnsteuerlichen Konsequenzen der Umsatzsteuerreduzierung bei Beherbergungsleistungen kann in diesem Rahmen nicht erschöpfend behandelt werden. Deshalb empfiehlt es sich, einen kompetenten Berater hinzuzuziehen. Steuerberater sind u.a. zu finden im Steuerberater-Suchdienst auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Carilino: Alles rund um den Nachwuchs - und das fürs schmale Portemonnaie! Besonders fürs schmale Portemonnaie bietet der Simmerner Carilino alles rund um den Nachwuchs. Die gelb gestrichenen Räume im hinteren Teil der Caritas-Geschäftsstelle Simmern haben die Atmosphäre eines großen Kinderzimmers - die Kleinen dürfen in der Spielecke toben, während Mama und Papa in den Regalen stöbern. Das Sortiment stammt aus gut erhaltenen Sachspenden; der Erlös fließt in die soziale Arbeit. Geöffnet ist der familiäre Treffpunkt in der Bahnhofstraße 1 (Eingang Vor dem Tor) zweimal pro Woche: montags von 9.30 bis 11.30 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr. Einzelheiten bei Elvira Breit in der Caritas-Geschäftsstelle Simmern, Telefon 06761-919670, oder per E-Mail an info@caritas-simmern.de.
Der Fiskus sorgt bei Ferienimmobilien auch steuerlich für Entspannung Gerade in der Ferienzeit, wenn man sich am gewählten Urlaubsort im In- oder Ausland so richtig wohl fühlt, tritt verstärkt der Wunsch nach einer eigenen Ferienimmobilie auf. Bekanntermaßen wird dieses Bedürfnis auch von Immobilienanbietern genutzt, um Kaufentscheidungen zu befördern. Ob Ferienhaus oder Ferienwohnung - künftige Eigentümer sollten sich auf jeden Fall gut informieren und immer auch die steuerlichen Aspekte mit berücksichtigen, die beim Immobilienerwerb und der -nutzung eine Rolle spielen. So fallen beispielsweise von Land zu Land unterschiedliche Kosten für die einmal fällige Grunderwerbsteuer und die dann jährlich zu zahlende Grundsteuer an, und es ist aus steuerlicher Sicht absolut nicht egal, ob eine Immobilie vermietet oder selbst genutzt wird. Abgesehen davon aber haben Immobilienbesitzer diverse Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu mindern. Eigennutzung Wird eine Ferienimmobilie ausschließlich privat und selbst genutzt, beschränkt sich das fiskalische Interesse im Wesentlichen auf die Grunderwerb-, Grund- und Zweitwohnungsteuer. In welcher Höhe diese jeweils fällig werden, ist unter anderem von der Lage und Beschaffenheit der Immobilie abhängig und sollte bereits im Vorfeld einer Kaufentscheidung geklärt werden. Haushaltshilfen und Handwerker auch im Ausland steuerbegünstigt Eigentümer von selbstgenutzten Ferienimmobilien sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum können Ausgaben für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen beim Fiskus geltend machen. So beträgt die Steuerermäßigung beispielsweise für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 20 Prozent der Aufwendungen für Arbeitskosten bis maximal 6.000, Euro, also bis zu 1.200 Euro. Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Februar 2010 können auch Beschäftigungsverhältnisse in nicht inländischen Haushalten von der zum Jahresanfang 2009 eingeführten erhöhten Förderung privater Haushalte, die bis zu 20 Prozent von 20.000, Euro, also 4.000, Euro betragen kann, steuermindernd profitieren. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt bei einer geringfügigen Beschäftigung allerdings voraus, ...dass das monatliche Arbeitsentgelt 400, Euro nicht übersteigt, die Sozialversicherungsbeiträge ausschließlich vom Arbeitgeber zu entrichten sind und von ihm auch entrichtet werden. Bei anderen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen ist für die Gewährung einer Steuerermäßigung Voraussetzung, dass ....Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung in dem jeweiligen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes entrichtet werden. In jedem Fall gilt, dass die Aufwendungen per Rechnung belegt werden und die Zahlung nachweislich auf das Konto des Erbringers der jeweiligen Leistungen erfolgt ist. Vermietung Schlüsselwort für die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Ferienimmobilien ist die so genannte Gewinnerzielungsabsicht. Kann die - trotz anfänglicher und möglicherweise langjährig einzuplanender Verluste - glaubhaft nachgewiesen werden, so kann der Vermieter generell Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten, Abschreibungen auf Gebäude und Einrichtung, Aufwendungen für die Vermietung wie Anzeigen und Provisionen sowie ggf. anfallende Schuldzinsen und auch die Grundsteuer steuermindernd als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Relativ einfach ist dieser Nachweis, wenn die Ferienimmobilie ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet wird bzw. in den Leerstandszeiten für eine Vermietung bereit steht. In solch einem Fall ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Vermieter beabsichtigt, einen Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Somit darf das Finanzamt bei einer ausschließlichen und auf Dauer angelegten Vermietung die Gewinnerzielungsabsicht auch bei Ferienwohnungen nicht in Frage stellen, hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24.8.2006 bestätigt (BFH, IX R 15/06). Auch Vermietungsverluste für Ferienwohnungen in einem Land der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum werden unter bestimmten Bedingungen vom deutschen Fiskus anerkannt. Die Dauer der Vermietung muss zumindest dem Durchschnitt der Vermietungen in der am Ort üblichen Saison entsprechen. Ist dies nicht der Fall, muss die Gewinnerzielungsabsicht überprüft werden (BFH, IX R 39/07). Eigentümer müssen anhand eines Prognosezeitraums, der mit etwa 30 Jahren veranschlagt wird, belegen, dass sich ein Gesamtüberschuss ergeben wird. Nur dann wird das Finanzamt vermutlich entstandene Verluste steuerlich anerkennen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die ganze Vermietung als Liebhaberei eingestuft wird mit der Konsequenz, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ferienwohnung entstehen, nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Leerstandszeiten Grundsätzlich ist es so, dass die Kosten der Leerstandszeiten entsprechend dem tatsächlichen Verhältnis von Vermietung und Selbstnutzung aufzuteilen sind. Legt sich ein Vermieter allerdings auf eine bestimmte Zeit zur Selbstnutzung fest, also beispielsweise vom 15. Juli bis 15. August, wird der gesamte Leerstand außerhalb dieser Zeit der Vermietung zugeordnet. Kann das Verhältnis von Selbstnutzung und Vermietung jedoch nicht schlüssig geklärt werden, so besteht die Gefahr, dass die Leerstandszeiten jeweils hälftig der Selbstnutzung und der Vermietung mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen zugeordnet werden. Fazit Ferienimmobilien können steuerlich Vorteile bringen, aber die Details sind für den Laien zum Teil schwer durchschaubar. Orientierungshilfe bei der Auswahl eines professionellen Beraters gibt der Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Neuer Untersuchungsausschuss Hans-Josef Bracht: Untersuchungsausschuss folgt der Argumentation der CDU-Landtagsfraktion Heute hat sich der von der SPD-Landtagsfraktion gegen die CDU-Landtagsfraktion gerichtete Untersuchungsausschuss konstituiert. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Josef Bracht. Der Untersuchungsausschuss ist in seiner heutigen konstituierenden Sitzung der Argumentation der CDU-Landtagsfraktion gefolgt. Vor dem Hintergrund der Klage der CDU-Landtagsfraktion vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses darf dieser Ausschuss nicht vor einer Entscheidung des höchsten Gerichts unseres Bundeslandes durch Beweisbeschlüsse Fakten schaffen. Das gebietet der Respekt vor der Arbeit und der Entscheidung der Verfassungsrichter. Die CDU-Landtagsfraktion, so Bracht, lehne diesen Untersuchungsausschuss aus zwei wesentlichen Gründen ab. Die Unregelmäßigen in der Finanzführung der CDU-Landtagsfraktion in der zurückliegenden Wahlperiode sind Gegenstand eines umfangreichen Berichts des Landesrechnungshofs, der die Finanzen mit ausdrücklicher Unterstützung und Zuarbeit der jetzigen Fraktionsführung im Detail geprüft und bewertet hat. Daraus resultieren Rückzahlungsverpflichtungen, denen die Fraktion nachkommt bzw. schon nachgekommen ist. Die entsprechenden Sachverhalte sind damit vom zuständigen neutralen Organ, dem Landesrechnungshof, in einer mehrjährigen Prüfung aufgearbeitet worden. Genau so ist es vom Landtag festgelegt. Dieser Untersuchungsausschuss ist ein Misstrauensvotum gegen die Arbeit des Landesrechnungshofs. Es gibt nichts, was ein Untersuchungsausschuss über die akribische Arbeit der Rechnungsprüfer hinaus untersuchen könnte. Die Aufarbeitung und Bewertung der strafrechtlichen Seite ist im Übrigen die Sache der Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Wir halten diesen Untersuchungsausschuss zudem für verfassungswidrig. Zentrale Aufgabe des Parlaments und dabei insbesondere der Opposition ist die Kontrolle der Landesregierung. Untersuchungsausschüsse sind dabei das schärfste Schwert und ein ausdrückliches Minderheitenrecht. Sie sind nicht dazu gedacht, dass sich Fraktionen - und damit politische Wettbewerber - gegenseitig untersuchen. Ein solcher Untersuchungsausschuss würde den Sinn dieses Instruments in sein Gegenteil verkehren. Er würde den Fraktionen und zudem der Landesregierung als Verfahrensbeteiligter einen tiefen Blick in die Abläufe, Entscheidungsprozesse und politischen Strategien insbesondere der Opposition erlauben. Das ist so vom Gesetzgeber nicht gedacht und würde eine massive Wettbewerbsverzerrung darstellen. Unsere Klage hat deshalb eine grundsätzliche Dimension. Es geht um die Wahrung der Fraktionsrechte. Einer Landesregierung darf nicht über Untersuchungsausschüsse die Tür zur quasi offiziellen Ausforschung der Opposition geöffnet werden.
Offene Sprechstunde gibt Orientierung zum Thema Sucht in Rheinböllen Eine offene Sprechstunde in Rheinböllen gibt Orientierung zum Thema Sucht. Eigens geschulte Suchthelfer der Caritas kennen die Palette der Hilfsangebote; sie wissen, wer - je nach Art der Sucht - der passende Ansprechpartner ist. So bilden die Ehrenamtlichen eine Brücke zur professionellen Beratung. Sprechzeit ist dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Pfarrheim der Katholischen Pfarrgemeinde St. Erasmus (Ehemalige Post, Zugang Kirchgasse). Die Sprechstunde darf ohne Voranmeldung besucht werden! Details zu dem von der Aktion Mensch e.V. geförderten Projekt Ehrenamt in der Suchthilfe nennt Bettina Weber telefonisch unter 06761-919670 (Caritas Simmern) oder per E-Mail: info@caritas-simmern.de.
Designpreis Rheinland-Pfalz - Kommunikationsdesign Bis zum 27. August bewerben Design ist ein effizientes Instrument zur Darstellung von Produktqualität und Individualität eines Unternehmens. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, vergibt den Designpreis Rheinland-Pfalz für Kommunikationsdesign. Ausgezeichnet werden hervorragend gestaltete Arbeiten aus allen Bereichen des Kommunikations- und Mediendesigns. Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen als Auftraggeber von Kommunikationsdesign-Leistungen sowie Designerinnen und Designer, Designbüros und Agenturen, wobei der Auftraggeber oder Auftragnehmer in Rheinland-Pfalz ansässig sein muss. Darüber hinaus richtet sich der Wettbewerb auch an Fachschüler, Studierende und Junioren, die an einer rheinland-pfälzischen Hochschule oder Fachschule studieren bzw. studiert haben. Zugelassen sind Diplom- oder Abschlussarbeiten aus den unten beschriebenen Kategorien, die seit dem 1. Januar 2008 an Hochschulen oder Fachschulen realisiert wurden. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 27. August. Anfragen und Bewerbungen nimmt das Designforum Rheinland-Pfalz descom, c/o Institut für Mediengestaltung, Fachhochschule Mainz, Wallstraße 11, 55122 Mainz, Ansprechpartnerin: Julia Riedel, Telefon 06131-6282319, Fax 06131-62892319, E-Mail: redaktion@descom.de, entgegen. Die Ausschreibungsunterlagen und den Anmeldebogen finden Sie auch online unter http://www.descom.de.
Caritas - der Laden in Kastellaun: Second-Hand mit Familien-Service Caritas - der Laden in Kastellaun bietet vor allem Textilien für Jung und Alt. Der Second-Hand-Shop besonders für den schmalen Geldbeutel lockt Familien mit besonderem Service: Größere Dinge wie Kinderwagen oder Wickelkommoden können aus einem bebilderten Katalog bestellt werden. Das Sortiment wird aus gut erhaltenen Sachspenden bestückt; etwaige Erlöse fließen in die Caritas-Arbeit. Das Caritas-Geschäft in der Bopparder Straße 39 ist fünfmal wöchentlich geöffnet: Montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr; außerdem dienstags und freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr. Details nennt Kornelia Lengsfeld telefonisch unter 06761-919670 oder per E-Mail: info@caritas-simmern.de.
Landesregierung fördert Umweltministerin Margit Conrad bewilligt rund 290.000, Euro für innovativen Nahwärmerbund an Schulzentrum in Simmern Mit insgesamt 288.810, Euro fördert das rheinland-pfälzische Umweltministerium die Errichtung eines Nahwärmeverbundes am Schulzentrum Auf dem Füllkasten in Simmern. Bei dem Projekt wird speziell aufbereiteter Baum- und Strauchschnitt thermisch genutzt, um insgesamt vier Schulen (Berufsbildende Schule Simmern, Herzog-Johann-Gymnasium, Regionale Schule und die Kurt-Schöllhammer-Schule) mit acht Schulgebäuden und drei Sporthallen mit Wärme zu versorgen. Das Ausgangsmaterial an Baum- und Strauchschnitt wird im Rhein-Hunsrück-Kreis in jeder Ortsgemeinde auf mehr als 120 dezentralen Sammelplätzen flächendeckend erfasst und ist mit rund 130.000 Kubikmetern pro Jahr in großer Menge vorhanden. Die energetische Nutzung von Grünschnitt verbreitert die Rohstoffbasis gegenüber konventionellen Holzhackschnitzel- oder Holzpelletanlagen. Damit gehen wir einen weiteren Schritt zur Nutzung regional vorhandener Energiequellen. Das macht uns unabhängiger von teuer und klimaschädlicher Energie aus Erdgas und Erdöl, so Umweltministerin Margit Conrad. Die Anlage am Schulzentrum Auf dem Füllkasten wird einen jährlichen Bedarf von zirka 700 bis 1.000 Tonnen Brennstoff pro Jahr benötigen, den die Rhein-Hunsrück Entsorgung aus etwa 8.000 bis 12.000 Kubikmetern Ausgangsmaterial erzeugt. Dies entspricht einer jährlichen Ersparnis von rund 273.000 Litern Heizöl. Im Vergleich mit einem Heizbetrieb ähnlicher Größenordnung mit Erdgas spart der neue Brennstoff rund 60 Prozent des schädlichen Treibhausgases CO2 ein. Dazu fallen bei der Brennstoffaufbereitung pro Jahr noch zirka 350 Tonnen hochwertiger Qualitätskompost zur Verwendung in der heimischen Landwirtschaft an. Im Rhein-Hunsrück-Kreis wird somit mit dem Bürger als Materiallieferant, den regionalen kommunalen Schulträgern als Energieabnehmer und der heimischen Landwirtschaft als Kompostverwerter ein regionaler Energie- und Stoffstromkreislauf geschossen.
Sommerpause am Stammtisch Wohnformen der Zukunft Beim monatlichen Stammtisch Wohnformen der Zukunft bringt die Arbeitsgemeinschaft Wohnen im Rhein-Hunsrück-Kreis Familien, Alleinerziehende und Alleinlebende, Engagierte aus Räten und Gremien, Privatpersonen und Akteure aus Politik und Verwaltung miteinander ins Gespräch. Für Juli und August werden die Treffen, die sonst am ersten Mittwoch des Monats um 17.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Simmern (MGH) stattfinden, allerdings ausgesetzt. Nach der Sommerpause wird das Thema Gemeinschaftliche Wohnformen für Jung und Alt aber wieder regelmäßig auf der Tagesordnung stehen. Details bei Dolores Borth, Telefon 06761-915488; E-Mail: info@mehrgenerationenhaus-simmern.de.
ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen Durch das Ausbildungsplatzdarlehensprogramm gewährt die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH zinsgünstige Darlehen an Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, bzw. eine vorhandenen Lehrstelle wieder neu besetzen. Auch die Übernahme eines Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb kann gefördert werden. Ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter http://www.isb.rlp.de.
Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (sowie Betriebsstilllegung) Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat nachstehendes Förderprogramm neu aufgelegt: Betriebe, die Auszubildende einstellen, die im Zusammenhang mit der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, einem Liquidations- oder einem Gesamtvollstreckungsverfahren, einer Betriebsstilllegung oder -schließung, dem Wegfall der Ausbildungsberechtigung ihren Ausbildungsplatz verloren haben, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500,- Euro erhalten. Alternativ ist eine Förderung über den Ausbildungsbonus möglich. Grundsätzlich kann aber nur ein Förderprogramm in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Informationen erhalten Sie bei der HwK-Ausbildungsberatung, Telefon 0261-398323, E-Mail aubira@hwk-koblenz.de.
Scheidung und Steuern - nicht zu trennen Eine Ehescheidung stellt heutzutage keine Seltenheit dar. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes wurden allein im Jahr 2008 mehr als 190.000 Ehen in Deutschland geschieden. Wenn sich Ehepartner trennen, so hat dies nicht nur emotionale Auswirkungen, sondern oft auch erhebliche steuerliche Konsequenzen. Veranlagungsmodus beachten Grundsätzlich können steuerpflichtige Ehegatten zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung wählen, wobei die Zusammenveranlagung in aller Regel die günstigere Variante darstellt. Auch im Jahr der Trennung kann noch diese Veranlagungsart gewählt werden. Aber Achtung, insbesondere vor dem Hintergrund steuerlicher Vorteile beim Verlustabzug, der dann in Betracht kommt, wenn ein Ehegatte negative Einkünfte erzielt, sollte diese Handhabung überprüft werden. Haben beide Ehegatten während ihres Zusammenlebens steuerpflichtige Einkünfte erzielt und bekommen möglicherweise nach ihrer Trennung eine Einkommensteuer-Rückerstattung, dann wird es oft kompliziert, weil zu klären ist, wem der Erstattungsanspruch zusteht. Letztlich kann das Finanzamt die Auszahlung des Erstattungsbetrages an den nicht materiell erstattungsberechtigten Ehegatten leisten, wenn ihm die Trennung nicht bekanntgegeben wurde. Es empfiehlt sich also, das Finanzamt von der veränderten familiären Situation in Kenntnis zu setzen. Auch bei eventuellen Einkommen-steuerschulden ist Vorsicht geboten. Wird ein Ehegatte für Steuerschulden in Anspruch genommen, die auf Einkünfte des anderen zurückzuführen sind, sollte er durch Beantragung eines Aufteilungsbescheides die Vollstreckung auf die Schuld beschränken, die auf seine Einkünfte entfällt. Vermögensauseinandersetzung Art und Umfang der Vermögensaufteilung richten sich nach dem jeweiligen Güterstand. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft. Am einfachsten dürfte in der Regel eine Einigung im Fall der Gütertrennung sein, da das Vermögen der Ehegatten in aller Regel bereits während der Ehe dem jeweils Berechtigten zugeordnet ist und bei Beendigung grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche bestehen. Im Fall der Gütergemeinschaft wird - grob vereinfacht dargestellt - das Gesamtgut hälftig aufgeteilt. Dass das, je nach Art und Umfang der Vermögenswerte, durchaus sehr kompliziert sein kann, versteht sich von selbst. Während Barvermögen unter normalen Umständen am einfachsten zu ermitteln sein dürfte, wird es schwierig bei der Aufteilung von Sachwerten. So bedürfen z.B. Immobilien im Privatvermögen je nach Nutzung, Zeitpunkt der Anschaffung und diverser anderer Parameter einer sorgfältigen Prüfung. Grundstücksübertragungen auf den früheren Ehegatten sind zwar in aller Regel von der Grunderwerbsteuer befreit, jedoch nur so lange, wie die Vermögensauseinandersetzung noch nicht beendet ist. Eine Regelung, die zwar keine konkreten Fristen vorschreibt, aber bei Nichtbeachtung fatale steuerliche Folgen haben kann. Im Fall der Zugewinngemeinschaft steht einem Ehegatten ein Zugewinnausgleich zu. Dieser besteht in der hälftigen Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen, bezogen auf den Termin der Hochzeit und den der Rechtswirksamkeit der Scheidungsklage. Da die Übertragung von Vermögensgegenständen zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung einen steuerlich relevanten Tatbestand darstellt, kann neben einer Besteuerung dieser Werte möglicherweise auch neues Abschreibungsvolumen bei Vermietung und Verpachtung entstehen. Außergewöhnliche Belastung Die Kosten für die Scheidung sind zum Teil außergewöhnliche Belastungen. Die werden in § 33 des Einkommensteuergesetzes definiert. Demnach sind solche Aufwendungen abzugsfähig, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die andere vergleichbare Steuerpflichtige nicht zu tragen haben. Dazu zählen u.a. die Prozesskosten, d.h. Gerichts- und Anwaltskosten in Zusammenhang mit der vermögens- und unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzung sowie dem elterlichen Sorgerecht. Aber übernimmt ein Partner zum Beispiel die Prozesskosten des anderen, ohne laut Gerichtsbeschluss zu deren Übernahme verpflichtet zu sein, kann er diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Zumutbare Eigenbelastung Bei den grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung anzusetzenden Kosten ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige einen Teil davon - die so genannte zumutbare Belastung - selber tragen muss. Wie hoch dieser Teil ist, hängt von der Höhe der Einkünfte, der Kinderzahl und dem Familienstand ab und beträgt zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wegen der pro Jahr anzurechnenden zumutbaren Eigenbelastung empfiehlt es sich, die Kosten möglichst komplett innerhalb einer Jahresfrist zu sammeln bzw. abzurechnen, um mehrmalige Eigenbeteiligungen zu vermeiden. Unterhaltszahlungen an den Ehegatten Generell richtet sich die Höhe der Unterhaltszahlungen u.a. nach der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, wobei die Unterhaltsleistungen sowohl als Geld- oder Sachleistungen erfolgen können. So wird bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung beispielsweise der Mietwert in Ansatz gebracht. Derartige Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Höhe von 13.805, Euro pro Kalenderjahr als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes wurde ab 2010 eine Änderung eingeführt. Demnach kann sich dieser Betrag erhöhen um die zur Absicherung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten gezahlten Versicherungsbeiträge. Berater helfen In der Praxis sind die steuerlichen Aspekte einer Ehescheidung für den Laien oft nicht durchschaubar. Deshalb empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Orientierung bei der Suche nach einem Steuerexperten gibt der Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Sparpaket der Bundesregierung - Ryanair: Ökologische Luftverkehrsabgabe schadet der deutschen Wirtschaft Unabhängige Studie belegt massive Rückgänge im Tourismus und den Verlust von Arbeitsplätzen Dublin / Berlin / Weeze, 24. Juni 2010: Ryanair, die weltweit beliebteste Fluggesellschaft, forderte heute die Bundesregierung dazu auf, die geplante Einführung der ökologischen Luftverkehrsabgabe zu verwerfen, da diese unweigerlich dem Luftverkehrsstandort Deutschland schadet und zu dramatischen Verlusten in der deutschen Tourismuswirtschaft führt. Der irische Carrier stützt sich bei seinen Aussagen auf eine unabhängige Studie von RDC Aviation, die beweist, dass die Sitzkapazität und somit der Flugverkehr in den Ländern zugenommen haben, welche keine Steuer eingeführt beziehungsweise abgeschafft haben (z.B. Belgien und Holland). In Großbritannien und Irland dagegen, führt eine solche Steuer nachweislich noch immer zu fallenden Verkehrszahlen und einem spürbaren Einbruch der Tourismusindustrie. Zur Nachhaltigkeit der Maßnahme verweist der niederländische Ökonom Jan Veldhuis vom Beratungsinstitut Amsterdam Aviation Economics (AAE) auf eine Studie, die die Effekte einer solchen Abgabe am Beispiel der Niederlande darlegt. Dort wanderten Passagiere zu grenznahen Flughäfen nach Deutschland ab, um die erhobenen Zusatzsteuern zu sparen. Die erhofften Einnahmen blieben aus und etwa 10.000 Arbeitsplätze gingen verloren. Zudem mussten der Tourismussektor, Flughäfen und Airlines 1,2 Milliarden Euro Verlust verkraften. Am Ende standen nur 260 Millionen Euro Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsabgabe 200 Millionen Euro gesamtwirtschaftliche Kosten der Arbeitslosigkeit gegenüber. Ryanair warnt davor, dass die Einführung einer ökologischen Luftverkehrsabgabe in Deutschland ähnlich negative Auswirkungen haben würde und der Tourismuswirtschaft dauerhaft schadet. Ryanair-CEO Michael OLeary dazu heute in Berlin: Die angekündigte ökologische Luftverkehrsabgabe ist nach Auffassung von Ryanair unsinnig. Die Maßnahme wird der Destination Deutschland in vielerlei Hinsicht schaden und zum Verlust von Einnahmen aus dem Tourismus und Arbeitsplätzen führen. Deutschland würde als Touristenziel teurer werden und Einnahmen ausbleiben, womit die geplante Steuer kontraproduktiv im eignen Sinne ist. Die unabhängige Studie des Beratungsunternehmens RDC Aviation zeigt, dass eine solche Steuer langfristig wachsende Verkehrsströme und Gästeankünfte behindert. Wachstum hält zur Zeit in den meisten europäischen Ländern Einzug, während beispielsweise Irland und Großbritannien eine Touristensteuer erheben und hierdurch Touristen vergraulen, anstatt mehr Besucher durch ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis willkommen zu heißen. Schon ein Blick über die Landesgrenze sollte der Bundesregierung die negativen Effekte einer solchen Abgabe verdeutlichen. Wir appellieren daher an die Politik, mehr Einsicht und langfristige Planung kurzsichtigen Einnahmen voranzustellen und eine solch unsinnige Steuer nicht zu erheben.
...da ist Musik drin! von links nach rechts: Christina Leitz, N1 Automobile GmbH, Frank Lefers, Festivalleitung, Robert Kasel. techn. Verantwortlicher, Ulrike Piel, Festivalleitung, Merve Yilmaz, Chefhostess, Thomas Schilling, Geschäftsführer der Schilling Gruppe, Foto: P!ELmedia Auf dem Fort Konstantin, eine der zahlreichen Spielstätten des MITTELRHEIN MUSIK FESTIVALS 2010 , übergab heute der Geschäftsführer der Autohaus Schilling - Gruppe, Thomas Schilling, bei strahlendem Sonnenschein zwei Fahrzeuge an das Festivalteam. Der Nissan CUBE und der Renault Megane Grand Tour begleiten die komplette Festivalsaison als Künstlershuttle und Lastenträger des Festivals.
Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2010 / 2011 Ausgabe der Schulbuchpakete an die Erziehungsberechtigten Das Land Rheinland-Pfalz führt zum neuen Schuljahr 2010 / 2011 für die Klassenstufen 5-10 der allgemeinbildenden Schulen ein Ausleihsystem für Schulbücher ein. Die Anträge auf unentgeltliche Ausleihe und die Anmeldungen im Internetportal für die entgeltliche Ausleihe für das kommende Schuljahr sind abgeschlossen. Für die Ausgabe der Schulbuchpakete an die Erziehungsberechtigten werden folgende Termine bekannt gegeben: Integrierte Gesamtschule Emmelshausen Im roten Gebäude im Erdgeschoss (Raum L.02) am Donnerstag, 12. August 2010, 10.00 - 16.00 Uhr Kooperative Gesamtschule Kirchberg Im Fachklassentrakt (Fachraum für Bildende Kunst) am Donnerstag, 12. August 2010, 10.00 - 16.00 Uhr Herzog-Johann-Gymnasium Simmern Im Mehrzweckraum am Donnerstag,12. August 2010, 10.00 - 16.00 Uhr und Freitag, 13. August 2010, 10.00 - 14.00 Uhr Kant-Gymnasium Boppard Im Aufenthaltsraum der Mittelstufe in der geschlossenen Pausenhalle am Freitag, 13. August 2010, 10.00 - 14.00 Uhr Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern: Andrea Menk, Tel. 06761-82254, E-Mail: andrea.menk@rheinhunsrueck.de, Lydia Metzner, Tel. 06761-82255, E-Mail: lydia.metzner@rheinhunsrueck.de, Thomas Schaaf, Tel. 06761-82253, E-Mail: thomas.schaaf@rheinhunsrueck.de.
Sprechstunde des Landrats in Simmern Persönlicher Dialog ist wichtig Die nächste Sprechstunde von Landrat Bertram Fleck findet am Mittwoch, 21. Juli in der Kreisverwaltung Simmern von 16.30 bis 18.00 Uhr statt. Voranmeldung - aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich - bei Verena Schub, Tel. 06761-82125, Pressestelle der Kreisverwaltung oder online unter http://www.rheinhunsrueck.de. Darüber hinaus besteht ständig die Möglichkeit Anregungen und Beschwerden bei Verena Schub oder Karl-Heinz Wagner, Tel. 06761-82110, vorzubringen.
Wöchentliche Sprechstunde zum Thema Schulden jetzt auch in Simmern Ehrenamtliche Caritas-Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner beim Erstkontakt Die Caritas im Rhein-Hunsrück-Kreis startete vor rund sieben Jahren das Projekt Ehrenamt in der Schuldnerberatung. Menschen mit finanziellen Problemen finden seither ein offenes Ohr bei einer offenen Sprechstunde in den Räumen der Caritas-Sozialstation Emmelshausen. Wöchentlich donnerstags von 18.00 bis 19.00 Uhr sind qualifizierte Ehrenamtliche dort ohne vorherige Anmeldung ansprechbar. Die Armutsproblematik, die auch im Kreis spürbar ist, und steigende Klientenzahlen in der Schuldner- und Insolvenzberatung gaben den Anstoß zur Ausweitung des Angebotes: Seit Juli findet in Simmern ebenfalls eine offene Sprechstunde zum Thema Schulden statt. Sprechzeit ist jeden Mittwoch von 18.00 bis 19.00 Uhr in den beiden Gruppenräumen der Caritas-Geschäftsstelle (Bahnhofstraße 1 in Simmern, Eingang Vor dem Tor). Auch hier stehen Schuldenhelfer zum Erstkontakt zur Verfügung. Mit geschultem Auge erörtern sie die individuelle Situation. Zudem können sie Anregungen für die weitere Vorgehensweise geben; bei Bedarf vermitteln die Freiwilligen weiter zu Andreas Schlegel. Vor dem Gespräch mit dem hauptamtlichen Schuldner- und Insolvenzberater helfen sie Ratsuchenden gerne bei ersten Schritten zu einem Überblick über die eigene Finanzsituation. Das vom Diözesan-Caritasverband Trier unterstützte Projekt konnte nun zügig ausgebaut werden, weil die gezielte Suche nach geeigneten Ehrenamtlichen großen Erfolg gebracht habe, resümiert Bettina Weber. Zwischenzeitlich haben wir elf Helferinnen und Helfer in einer vierteiligen Schulungsreihe auf ihr neues Ehrenamt vorbereitet, erklärt die Caritas-Mitarbeiterin. Die neuen Schuldenhelfer zeigen sich nicht nur sehr engagiert - sie haben alle auch durch den gegebenen beruflichen Hintergrund einen guten Zugang zur Thematik gefunden, so Weber weiter. Andreas Schlegel freut sich, auf dieser Basis Menschen in Not das Angebot der Schuldnerberatung im Wortsinne noch näher bringen zu können. Es entspricht den gesellschaftlichen Gegebenheiten, wenn wir das Hilfenetz so noch enger knüpfen, betont der Berater. Die Weiterentwicklung des Projekts Ehrenamt in der Schuldnerberatung sei bereits fest ins Auge gefasst, ergänzt Bettina Weber. Unter den Ehrenamtlichen gibt es großes Interesse an weiteren Aufgabenbereichen, etwa im präventiven Bereich. Details nennt Bettina Weber telefonisch unter 06761-919670 (Caritas Simmern) oder per E-Mail: info@caritas-simmern.de.
Geplante Luftverkehrsabgabe Schumacher befürchtet Passagierabwanderung ins Ausland Hahn-Flughafen, 24. Juni 2010. Der Flughafen Frankfurt-Hahn warnt davor, die von der Bundesregierung geplante Luftverkehrsabgabe einzuführen. Jörg Schumacher, Sprecher der Flughafengesellschaft, geht von einer Verlagerung der Verkehre auf Flughäfen im benachbarten Ausland und damit einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Deutschland aus. Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Einführung einer solchen Abgabe nur auf nationaler Ebene desaströse Folgen für die Wirtschaft eines Landes hat, sagt Schumacher. Schumacher bezieht sich mit seiner Aussage auf die Studie von SEO Ekonomisch Onderzoek, Amsterdam. Die Ökonomen legten ein Gutachten vor, in dem sie die Entwicklung der niederländischen Volkswirtschaft nach der Einführung einer ähnlichen Gebühr im Juli 2008 auswerteten. Die Ergebnisse der Untersuchung verdeutlichen, welche Auswir-kungen zu erwarten sind, falls das Gesetz in Deutschland verabschiedet werden sollte. Negative Erfahrungen aus den Niederlanden bekannt An den niederländischen Flughäfen gab es nach der Einführung der so genannten Ticketsteuer (Ticket-Tax) einen Passagiereinbruch von zehn Prozent, rund eine Million Passagiere wich auf Flughäfen in Nachbarländern wie Deutschland oder Belgien aus und die Zahl der einreisenden Touristen verringerte sich deutlich. Die erhofften steuerlichen Mehreinnahmen blieben aus. Stattdessen verbuchten die von der Ticketsteuer betroffenen Unternehmen einen Einnahmerückgang von 1,2 Milliarden Euro, wodurch die gesamte niederländische Wirtschaft aufgrund entgangener Steuerzahlungen beeinflusst wurde. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Frankfurt-Hahn für das Bundesland Rheinland-Pfalz wurde im letzten Jahr wissenschaftlich untermauert (Prof. Dr. Richard Klophaus, 2009): Der Airport erzielte positive Beschäftigungseffekte in einer ansonsten strukturschwachen Region. Mehr als 11.000 Arbeitsplätze werden direkt oder indirekt durch den Flughafen generiert, wodurch ein jährliches Lohn- und Einkommensteueraufkommen von 28,7 Millionen Euro entsteht. Die Einführung der Luftverkehrsabgabe würde die gesamte Region erheblich schwächen, so Schumacher. Low-Cost-Airports im Nachteil Bei einer Durchsetzung einer pauschalen Luftverkehrsabgabe pro Flug erwartet Schumacher einen Einbruch der Fluggastzahlen vor allem bei Flughäfen, die mit Low-Cost-Airlines zusammenarbeiten. Vergleicht man die geplante Passagierabgabe mit unserem Durch-schnittsticketpreis von 36 Euro, dann kommt das einer Preiserhöhung von fast 40 Prozent gleich, so Schumacher. Bei so einer Entwicklung werden für den Fluggast natürlich Alternativen interessant, die bisher nicht in Betracht gezogen wurden. Und auch Airlines werden sich umschauen. Schumacher kritisiert Pläne der Fraport Die Pläne der Fraport, so genannte Transferpassagiere, also Fluggäste, die am Flughafen in Frankfurt am Main lediglich umsteigen, von der Luftverkehrsabgabe zu befreien, kritisiert Schumacher: Passagiere, die den Luftraum zweimal belasten, können nicht außen vor gelassen werden, während Fluggäste, die lediglich abfliegen zur Kasse gebeten werden. Für Schumacher widerspricht dieser Ansatz dem ökologischen Aspekt der geplanten Luftverkehrsabgabe. Im Vergleich zum Straßenverkehr würde das bedeuten, dass bei Einführung einer Autobahnmaut für Personenkraftwagen in Deutschland die Deutschen die Maut zahlen müssten, Transit-PKWs aber nicht. Hintergrund: Anfang Juni wurde bekannt, dass die Bundesregierung plant, eine ökologische Luftverkehrsabgabe zu erheben. Sie soll für alle Passagiere erhoben werden, die von einem deutschen Flughafen starten. Die Regierung erwartet durch diese Gebühr Einnahmen von einer Milliarde Euro.
Sommersonne auf der Ehrenburg Sie wissen noch nicht so genau, wo Sie die Wochenenden ihres Sommers verbringen möchten? Wir sagen es Ihnen: Auf der Ehrenburg an der Mosel! Ausgedehnte oder kürzere Spaziergänge durch die kühlen Wäldchen entlang an Bachläufen zwischen Mosel und Rhein führen zur Ehrenburg hinauf - zum wildromantisch versteckt liegenden Kleinod mitten im felsigen Hunsrückwald. Als Ausflugsgeheimtipp der besonderen Art bietet die 850 Jahre alte Ritterburg für ein Publikum jeden Alters und ganz besonders für die Kleinen spannendes Freizeitvergnügen mit pädagogischem Wert. An den Sommersonntagen im Juli und August wartet das Programm der Ehrenburg an der Mosel mit dem geheimnisvollen Grünen Ritter und einer spannenden Schatzsuche mit historischen Kampf- und Spieldisziplinen auf ein Publikum jeden Alters. Sieben Stationen auf den Höfen und Türmen fordern Glück und Geschicklichkeit der kindlichen wie erwachsenen Besucher heraus. Altes Handwerk und wechselnde musikalische Ensembles sorgen ebenfalls - an jedem der neun Sonntage jeweils von 11.00 und 18.00 Uhr - für beste Unterhaltung. Im Burghof neben der Hofküche lässt sich nach dem ritterlichen Wettstreit leckeres vom Küchenmeister verzehren, während das Mittelalter atmosphärisch Einzug hält: Mit Musik und Gaukelei geht für die Gereiften so manche Stunde wie im Flug herum. Auch Bogenschießen oder Axtwerfen finden mehrmals am Tage statt. Und das Backen am altertümlichen Bakkes vertreibt Jungen und Junggebliebenen immer wieder die Zeit. Ein besonderer Höhepunkt des Ehrenburger Sommers sind die zu einzelnen Terminen zu erlebenden Handwerkskünste. Längst vergessene Fertigkeiten, Tricks und Wissenswertes werden denn durch den Knochenschnitzer vermittelt. Wer weiß heute noch, wie man Nähnadeln oder Schmuck aus Knochen schnitzte? Kinder können auf der Ehrenburg nicht nur ein Kettenhemd einmal selbst anprobieren und fühlen, wie schwer so ein Ritter zu tragen hatte: an vier Sommersonntagen wird auch ein Sarwürker auf der Burg sein Können zeigen. Bei ihm wird zu beobachten sein, wie die einzelnen Ringe eines Kettenhemdes vernietet werden mussten, damit sie schweren Hieben standhalten konnten. Kurzweilige Stunden mit Reizen für alle Sinne sind aber nicht nur beim Ehrenburger Sommer garantiert. Als Familienausflugsziel an Sonn- und Feiertagen zwischen Ostern und Allerheiligen schlägt die Ehrenburg alles Vergleichbare. Einige dieser Feiertage stehen auch im Zeichen eines bestimmten Themas - wie das Hexenfest Heia Walpurgis! oder das Geisterfest zu Halloween, zu dem sich die Burg in ein echtes Spukschloss verwandelt. Die Theatertage Speludium zu Pfingsten gehen seit Jahren mit Theaterstücken von Kindern für Kinder über die Bühne. Im Jahreslauf stehen noch weitere Kulturkleinodien auf dem reichhaltigen Plan, bis im November der erfolgreiche mittelalterliche Dinner-Krimi Das Erbe des Burggrafen in die dritte Saison geht. Sich ein paar Stunden wie der Burgherr selbst fühlen kann man indes auch. Dazu bucht man die Ehrenburg entweder zu exklusiv gestalteten Anlässen oder mietet sich für eine romantische Nacht im malerischen Burghotel ein. Weitere Informationen sind erhältlich im Internet http://www.ehrenburg.de oder telefonisch unter der Nummer 02605 3077.
Der Kreis hat nur geringe Möglichkeiten zum Sparen SPD-Fraktion diskutierte erneut über die Finanzlage des Rhein-Hunsrück-Kreises: Ungerechte Steuerpolitik von schwarz-gelb ändern Die Finanzsituation des Rhein-Hunsrück-Kreises stand erneut im Mittelpunkt der Beratungen der SPD-Kreistagsfraktion, die sich unter Vorsitz von Michael Maurer (Emmelshausen) im Bürgerhaus in Gödenroth traf. Nach eingehender Diskussion über die bisherigen Ergebnisse der vom Kreistag eingesetzten Sparkommissionen waren sich die Sozialdemokraten einig, dass die Einsparmöglichkeiten im Kreishaushalt insgesamt eher gering seien. Andere Vorzeichen in der Bundespolitik sind für die Sozialdemokraten unabdingbar. Zuvor hatten Katharina Monteith (Kirchberg) aus der Haushalts-Kommission Jugendhilfe, Fraktionsvorsitzender Michael Maurer von der Kommission Sozialhaushalt und Fraktionsgeschäftsführerin Britta Möller-Labohm (Halsenbach) von der Kommission restlicher Haushalt berichtet. Vor allem der Sozialetat und die Sparvorschläge für den restlichen Haushalt prägten die Diskussion in der Fraktion. Maurer berichtete, dass im Sozial-Etat keine direkten Sparmöglichkeiten vorhanden seien. Die Kommission habe alle Einzelposten des Teilhaushaltes durchforstet und sich von der Verwaltung alle Zahlen aufschlüsseln lassen. Als erstes kann ich feststellen, dass es im Rhein-Hunsrück-Kreis keine Sozialhilfe de luxe gibt, wie die CDU dies vor den jüngsten Haushaltsberatungen behauptet hat, sagte Fraktionsvorsitzender Michael Maurer. Die Sätze die an die Einrichtungen im Rhein-Hunsrück-Kreis gezahlt werden, lägen alle im Durchschnitt der Betrage, die in den umliegenden Nachbarkreisen gezahlt würden. Einsparmöglichkeiten im sozialen Bereich seien längerfristig eher durch eine Personalaufstockung in der Verwaltung zu erreichen. Ziel müssten mehr ambulante statt vollstationärer Hilfen sein. Und hier sei mehr Arbeit im Sozialdienst Eingliederungshilfe zu leisten. Michael Maurer sah im sozialen Bereich die Forderung der Sozialdemokraten nach einem umfassenden Sozialraummanagement bestätigt. Langfristig können wir im Sozialetat nur durch vorbeugende Arbeit sparen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die Kreistagsmehrheit von CDU und FDP nicht länger verschließen darf. Man sieht, dass es kaum Einsparpotenzial im Kreishaushalt gibt. Auch zeigt sich, dass im Sozialbereich kein Spielraum zum Sparen vorhanden ist, stellte Michael Boos (Simmern) fest. Erheblichen Informations- und Diskussionsbedarf sehen die Sozialdemokraten noch zu einzelnen Sparvorschlägen, die von der Union zum restlichen Haushalt gemacht wurden. Diese sehen unter anderem vor, die Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle in Boppard und des Gesundheitsamtes in St. Goar zu schließen, berichtete Britta Möller-Labohm. Die Fraktion will dazu jetzt erst genauere Informationen über die Zulassungs- und Fallzahlen einholen. Kritisch steht die SPD auch dem Vorschlag gegenüber, die Personalkosten der Verwaltung einzufrieren. Dieser Vorschlag ist sozial unausgewogen und trifft in letzter Konsequenz mal wieder die Kleinen. Wir fordern den Landrat und die CDU auf, konkrete sozial verträgliche Vorschläge zu machen. Es kann doch nicht sein, dass wir den Scherbenhaufen aufräumen müssen, den die Berliner den Kommunen eingebrockt haben, sagte dazu Klaus-Peter Müssig (Gödenroth). Britta Möller Labohm ergänzte: Mir ist ganz wichtig, dass alle Maßnahmen sozial ausgewogen sein müssen. Es darf nicht - so wie in Berlin beschlossen - nur einseitig gespart werden. Jeder kann und will sich ja beteiligen, warum lässt man die starken Schultern nicht auch ihren Anteil dazu beitragen. Kritik übte die Fraktion auch an dem via Presse angekündigten Vorhaben der CDU, jetzt die Bürgerinnen und Bürger des Kreises zu Sparvorschlägen aufzurufen. MdEP Norbert Neuser: Der Landrat hat keine Spar-Ideen, die CDU hat keine Ideen - und jetzt sollen die Bürger die Arbeit erledigen. Zuerst müsse die schwarz-gelbe Koalition in Berlin ihre ungerechte Steuerpolitik verändern. Das fängt mit der Rücknahme der Steuergeschenke für die Hoteliers an und hört bei der Beteiligung der Vermögenden an der Haushaltssanierung noch längst nicht auf, forderten Neuser und Maurer.
Kennzeichnungspflicht - Neues Bio-Zeichen ab Juli 2010 Bereits seit Januar 2009 gelten neue EU-weite Regeln für die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen. Dies hatten die Agrarminister bereits 2007 in einer Ratsverordnung festgeschrieben und damit die seit 1991 geltende Verordnung über biologische Landwirtschaft aufgehoben. Die Verordnung legt den Rahmen für alle Stufen der Produktion, des Vertriebs, der Kontrolle und Kennzeichnung von biologischen Produkten fest, die in der EU angeboten und gehandelt werden dürfen. So dürfen zum Beispiel Lebensmittel nur als biologisch ausgezeichnet werden, wenn ihre landwirtschaftlichen Ingredenzien zu mindestens 95 Prozent biologisch sind. Die Verwendung von genetisch veränderten Organismen (GVO) und von Produkten, die von GVOs hergestellt wurden, ist in der biologischen Produktion verboten. Anders als die übrigen Vorgaben gelten einige Regeln zur Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen erst ab 1.7.2010. Insbesondere wird von diesem Zeitpunkt an die Verwendung des EU-Bio-Logos für die Hersteller in der EU verpflichtend. Zur Zeit ist biologischen Erzeugern noch freigestellt, ob sie ihre Produkte mit dem EU-Logo auszeichnen möchten. Zukünftig müssen nun alle verpackten biologischen Erzeugnisse, die aus einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten stammen, die Kennzeichnungsstandards erfüllen und mit dem EU-Bio-Logo versehen sein. Freiwillig kann das Siegel auf unverpackten biologischen Erzeugnissen oder auf Produkten aus Drittländern angebracht werden. Wenn das EU-Bio-Logo verwendet wird, muss ab Juli 2010 auch der Erzeugungsort der landwirtschaftlichen Zutaten angegeben werden. Neben dem EU-Logo dürfen weiterhin auch private, regionale oder nationale Kennzeichen auf den Bio-Erzeugnissen abgebildet werden. Zur Einführung der Verwendungspflicht wird auch das Layout des bisherigen EU-Bio-Logos verändert. Dazu hatte die Europäische Kommission im vergangenen Jahr einen Wettbewerb unter Design- und Kunststudenten in der EU veranstaltet. Sie sollten das alte Siegel - blauer Kreis in grünem Kreis mit einer Ähre und dem Hinweis Biologische Landwirtschaft - durch ein ansprechendes und originelles Logo ersetzen. Aus mehr als 3.400 eingereichten Vorschlägen wurde nun via Internet-Abstimmung der Entwurf des Düsseldorfer Studenten Dusan Milenkovic ausgewählt: ein stilisiertes Blatt aus weißen Sternen auf einem hellgrünen Hintergrund. Mehr über das neue EU-Bio-Logo sowie die biologische Landwirtschaft findet sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Neues Rundfunkgebührenmodell - Online-Umfrage Am 9. Juni 2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder über die grundlegende Ausrichtung eines neuen Gebührenmodells zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entschieden. Das neue Berechnungsmodell wird deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Finanzierung des Rundfunks haben. Aus diesem Anlass wurde das DIHK-Merkblatt zur Rundfunkgebührenpflicht um die wichtigsten Neuerungen ergänzt (Stand: 10. Juni 2010). Die neue Gebührenordnung soll 2013 in Kraft treten. Bis dahin wird der bisherige Rundfunkstaatsvertrag Gültigkeit behalten. Die Höhe der Beiträge und der Gerätenutzung bleiben wie bisher unverändert. Was sich ab 2013 ändert und wer von der neuen Regelung betroffen ist, zeigt dieses Merkblatt. In der nun folgenden Anhörung zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages können die Industrie- und Handelskammern noch Beispiele einbringen, die zeigen, welche Mehrbelastung sich in Einzelfällen bei Betrieben einstellen wird. Dafür wurde eine Online-Umfrage erstellt, die unter http://www.voycer.de/umfrage.html?sid=25554 von den Unternehmen beantwortet werden kann.
Ferienjobs und Steuern Info-Hotline der Finanzämter und Steuerberaterkammer helfen weiter Sommer, Sonne, Schwimmbad? Für viele Schüler und Studenten im Land sieht der bevorstehende Start der Ferien jedoch anders aus - sie treten einen Ferienjob an. Am Donnerstag, 1. Juli 2010, informiert die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter im Rahmen ihres monatlichen Aktionstages über Ferienjobs und Steuern. In der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr stehen fachkundige Finanzbeamte unter der Rufnummer 0180-3757400 (9 Cent / Minute aus dem Festnetz, max. 42 Cent / Minute mobil) zur Verfügung. Ab 13.00 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberater Walter Mock aus Koblenz, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Er hilft bei Fragen, die über eine allgemeine Information hinausgehen sowie bei individuellen Einzelfällen. Bei Ferienjobs wird steuerlich unterschieden zwischen - einer kurzfristigen Beschäftigung, - einem Minijob und - einem Arbeitsverhältnis, das über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Die Steuerexperten erläutern die Unterschiede zwischen diesen Möglichkeiten. Geklärt wird außerdem die Frage, in welcher Weise sich der Ferienjob eines Kindes auf die Zahlung des Kindergeldes bzw. den Ansatz des Kinderfreibetrages bei den Eltern auswirken kann. Das Kindergeld wird nämlich nur bis zum 18. Lebensjahr ohne Rücksicht auf die Einkünfte und Bezüge des Kindes gezahlt. Volljährige Kinder dürfen lediglich Einkünfte und Bezüge von bis zu 8.004, Euro (bis 2009: 7.680, Euro) im Kalenderjahr dazu verdienen, ohne dass die Eltern ihren Kindergeldanspruch verlieren. Die Info-Hotline bietet jeden ersten Donnerstag im Monat einen Informationstag zu aktuellen Steuerthemen an. Die Inhalte orientieren sich dabei am Bedarf der Bürger. Darüber hinaus ist die Info-Hotline immer montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr für allgemeine Fragen rund um das Steuerrecht erreichbar.
Dekanatsjugendrunde im Hunsrück: Fazit zu drei größeren Projekten Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit treffen sich regelmäßig zum fachlichen Austausch in der Dekanatsjugendrunde. Sie sind vor allem aktiv in den Verbandsgemeinden Rheinböllen, Simmern, Kastellaun und Kirchberg. Diese decken sich mit der Fläche des Dekanates Simmern-Kastellaun, das aber auch in die anderen Verbandsgemeinden hineinreicht. Die Ehrenamtlichen zogen in der letzten Sitzung ein Fazit über die größeren Projekte im Frühjahr 2010. Bei der Kleidersammlung für Bolivien machte mal wieder das Wetter einen Strich durch die Rechnung. Die neue Sammel- und Verladestation in Rheinböllen wurden kritisch diskutiert. Für die Jugendlichen dort wird hierdurch der Arbeitsablauf vereinfacht und es ist weniger anstrengend. Doch ist die Stimmung in Rheinböllen nicht so wie in Kirchberg. Die Atmosphäre dort und das Treffen der anderen begeistert Jugendliche. Auch in Kastellaun ist trotz Firmung an diesem Tag die Sammlung gut verlaufen. Zum ersten Mal hat der Caritasladen aussortierte Kleider zur Verfügung gestellt. Doch die Einschätzung der Sammelstationen: Es gab weniger Säcke als sonst in einigen Gemeinden. Bei den Helfern gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Wechsel. Immer weniger Jugendliche bleiben über mehrere Jahre dabei. Doch die verbandliche Arbeit wie die der DPSG (Pfadfinderschaft St. Georg) oder der Malteser bindet noch eher die Jugendlichen über Jahre hinweg. Entscheidend ist der persönliche Bezug zu den Verantwortlichen. Sind charismatische, sympathische Menschen in der Jugendarbeit eingesetzt, binden sie die Jugendliche aktiv in die ehrenamtliche Arbeit ein. Bei der Bolivienkleidersammlung wissen sie ganz konkret wofür sie sich praktisch einsetzen. Das motiviert sie, so Diakon Clemens Fey. Ähnlich verläuft dies beim ökumenischen Jugendkreuzweg. Hier nimmt das Engagement der Jugendbands im Dekanat zu. Immer mehr Jugendliche interessieren sich für das Musikmachen. Jede Station der katholischen Jugend war musikalisch gestaltet. Die Rückmeldungen der Besucher waren durchweg positiv. Musik, Tanz, Theater waren auch die Schwerpunkte beim Projekt zum ökumenischen Kirchentag. Das war ein sehr, sehr intensives Projekt so das Fazit von Clemens Fey. Ihm war es gelungen, auch Jugendliche mit Behinderung aus dem Dekanat aktiv in die Gestaltung einzubinden. Das Projekt bot die kompletten Facette der außerschulischen Jugendarbeit: Spirituelle, soziale, musikalische, kreative, integrative, fachliche Inhalte fanden ihren Raum. Die persönliche Entwicklung des Einzelnen innerhalb des Projektes war beeindruckend, so Ursula Baumgarten aus der Dekanatsjugendrund. Jeder der 23 Jugendlichen hat seinen Platz gefunden entsprechend der eigenen Kompetenzen und Interessen (z.B. bei Theater, Musik, Licht, Technik, Film) Die Beteiligung der Jugendlichen an der Entwicklung war aus Sicht der DKJR sehr gewinnbringend. Daher soll das Projekt auch im Dekanat im Laufe des Jahres präsentiert werden. Miteinander leben und verantwortlich zu handeln, wurde erfolgreich vermittelt und gelebt. Die Runde der Ehrenamtlichen tauscht sich auch regelmäßig über die Arbeit in den einzelnen Gemeinden aus. Sie unterstützt auch die Tätigkeiten der hauptamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Vor den Ferienfreizeitmaßnahmen stehen noch das Jugendfestival und die Jugendbegegnungsmaßnahme als größere Projekte an. Nach den Ferien warten dann weitere Projekte auf die Runde.
Abwasser Conrad: Kläranlage Oberes Kyrbachtal leistet wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz in der Region - 4 Millionen Euro Landesmittel Umweltministerin Margit Conrad hat heute die neue Gruppenkläranlage Oberes Kyrbachtal eingeweiht. Die größte Kläranlage auf dem Hunsrück mit Gesamtinvestitionen in Höhe von 16,7 Millionen Euro wird durch das Land mit rund 4 Million Euro gefördert. In der neuen Kläranlage wird neben dem Abwasser von 20 Gemeinden der Verbandsgemeinde Kirchberg auch das Schmutzwasser sowie das enteisungsmittelhaltige Abwasser vom Flughafen Frankfurt-Hahn behandelt. An dem Projekt sind die Verbandsgemeinde Kirchbach als Träger, der Zweckverband Flughafen-Hahn und die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) beteiligt. Conrad: Der Bau der gemeinsamen Kläranlage Oberes Kyrbachtal war eine zukunftsweisende Entscheidung. Durch diese gemeinsame Lösung können wichtige Impulse für den Gewässerschutz gegeben, Synergien genutzt und damit auch Kosten eingespart werden. Mit diesem Projekt wird darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Zukunftssicherung des Flughafens und die Sicherung von Arbeitsplätzen geschaffen. Ohne das neue Konzept hätten die Altlanlagen Dill und Kirchberg-West aufwändig saniert werden müssen. Die nun realisierte Lösung an diesem Standort hat sich als die wirtschaftlich und ökologisch beste Gesamtlösung durchgesetzt. Die enteisungsmittelhaltigen Abwässer des Flughafens wurden bisher in einem Speicherbecken gesammelt und in den Kläranlagen Dill und Kirchberg-West sowie in Kläranlagen im weiteren Umfeld mitbehandelt. Mehrfach waren die Speicherbecken bei starken Regenereignissen übergelaufen. Nun hat der Flughafen auf eigene Kosten eine Verbindungsleitung zur Kläranlage Oberes Kyrbachtal gebaut. Mit der 1. Ausbaustufe der Gruppenkläranlage Oberes Kyrbachtal werden 28.000 Einwohnerwerte erreicht, bei Vergrößerung des Flughafens kann sie auf bis zu 41.000 Einwohnerwerte erweitert werden. Die neue Kläranlage ist ausgesprochen ökoeffizient: Durch eine intelligente Beckenbewirtschaftung im Zulauf der Kläranlage, die Ausgestaltung der biologischen Stufe als Rundbecken und die fortschrittliche Anlagentechnik wird die Abwasserbehandlung äußerst effizient und auch energetisch optimiert berieben. Die Kläranlage verbraucht bei höherer Anschlussgröße und verbesserter Reinigungsleistung 25 Prozent weniger Energie als die beiden Altanlagen Dill und Kirchberg-West zusammen. Aus energetischer Sicht können darüber hinaus die Nutzung der Abwärme aus den Gebläsen für die Gebäudeheizung und eine installierte Photovoltaikanlage genannt werden. Gleichzeitig wird die Gewässergüte im Kyrbach von der neuen Kläranlage stark profitieren: Es ist zu erwarten, dass sich die Gewässergüte von kritisch belastet (II-III) hinzu gering belastet (I-II) verbessern wird. Die eingeleitete biologische Gesamtfracht kann mehr als halbiert, der Gesamtphosphor und Gesamtstickstoff sogar um den Faktor vier reduziert werden.
Abfindungen können kosten - mit guter Planung Steuervorteile sichern Hierzulande kommt es häufig zur Zahlung einer Abfindung, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Ziel der Abfindung ist es, den finanziellen Verlust, der durch den verlorenen Arbeitsplatz entsteht, abzuschwächen. Insbesondere bei einer langjährigen Betriebszugehörigkeit kann es sich hier um eine stattliche Summe handeln. Zu beachten ist, dass eine Abfindung anlässlich der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zwar in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, wohl aber lohnsteuerpflichtig ist wie jeder andere Arbeitslohn auch. Die Abfindung muss in jedem Fall bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Sie ist in der Anlage N als Einnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit einzutragen. Damit eine Abfindung als Entschädigungszahlung steuerlich günstig behandelt werden kann, muss die Initiative für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgehen. Fünftelregelung Seit 1. Januar 2006 wurden sämtliche Freibeträge für die Abfindungen gestrichen, so dass der erhaltene Betrag heute ab dem ersten Euro der Steuer unterliegt. Allerdings lässt der Fiskus die Möglichkeit einer so genannten Fünftelregelung zu. Bei dieser Regelung rechnet der Arbeitgeber so, als würde der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Das bewirkt eine Abschwächung des Progressionseffektes, der bei einer einmaligen Abfindungszahlung schnell zu einer unerwünscht hohen Einkommensbesteuerung führen könnte. Allerdings muss die sich aus der Fünftelung ergebende Gesamtsteuersumme sofort im Jahr des Erhalts der Abfindung gezahlt werden. Für Arbeitnehmer, die ohne die Abfindungssumme steuerlich relativ gering belastet sind, bringt die Fünftelregelung einen Vorteil. Ohne diese Regelung könnte sonst durch die Einmalzahlung eine deutlich erhöhte Steuerlast eintreten. Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, das bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, bringt die Füntelregelung keine steuerlichen Vorteile. Für sie ist vielmehr der Auszahlungszeitraum steuerlich von Interesse, insbesondere wenn künftig ein niedrigeres Einkommen erwartet wird. Zeitliche Streckung der Auszahlung Der Zeitpunkt, an dem die Abfindung gezahlt wird, ist normalerweise der, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Dieser kann jedoch für den Arbeitnehmer steuerlich ungünstig sein. Steuerliche Nachteile sind in aller Regel jedoch weitestgehend zu vermeiden, wenn die Abfindungszahlung auf mehrere Jahre verteilt wird. Für die Höhe der zu zahlenden Steuern werden dann nur die Zahlungen berücksichtigt, die tatsächlich im Jahr zugeflossen sind (Zufluss-Prinzip). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 11. November 2009 (IX R 1/09) entschieden, dass es nicht missbräuchlich ist, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus rein steuerrechtlichen Gründen den Zahlungszeitpunkt auf verschiedene Zeiträume verteilen, also ... den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung ... steuerwirksam gestalten. Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erwarten, kann es sich lohnen, den für sie günstigsten Termin der Auszahlung und die jeweilige Größenordnung gemeinsam mit dem Arbeitgeber festzulegen. Tatsache ist, dass nicht die Fälligkeit eines Anspruchs allein bereits zu steuerbarem Einkommen führt, sondern normalerweise der volle wirtschaftliche Übergang in die Verfügungsmacht des betroffenen Arbeitnehmers. Aus rechtlichen Gründen sollte vorsorglich darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung bereits vor dem eigentlich vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt bzw. der Fälligkeit getroffen wurde, da sonst vermutlich die steuerlichen Vorteile der individuellen Zahlungsgestaltung nicht steuermindernd anerkannt werden. Nebenwirkungen beachten Allerdings sollte man nicht nur die steuerlichen Vorteile im Auge haben bei der Entscheidung für eine zeitliche Streckung der Abfindungsauszahlung. Werden beispielsweise zum avisierten Auszahlungstermin Hartz IV-Leistungen bezogen, droht eine Anrechnung der Abfindung. So hat das Bundessozialgericht am 3. März 2009 entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist (AZ.: B 4 AS 47/08 R). Auch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu einem späteren Zeitpunkt kann dazu führen, dass der Betroffene bei der Abfindungszahlung leer ausgeht. Fazit Das Thema Abfindungen und Steuern ist komplex. Es empfiehlt sich, rechtzeitig - also möglichst vor Festlegung der betrieblichen Vereinbarungen - einen Steuerberater hinzuzuziehen. Orientierung bei der Suche nach einem Steuerexperten gibt der Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter http://www.sbk-rlp.de.
Rhein-Hunsrück-Kreis beim Rheinland-Pfalz-Tag mit dabei Der Rheinland-Pfalz-Tag fand in diesem Jahr vom 11. bis 13. Juni in Neustadt an der Weinstraße statt. Dort wurde der Rhein-Hunsrück-Kreis auf dem traditionellen Festzug von der Chorgruppe Knechte und Mägde Oberwesel vertreten. Als weitere Gruppe hat der Musikverein Baybachtal-Sevenich am Festumzug teilgenommen.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden informieren Schornsteine baugenehmigungspflichtig! Die Erfahrung zeigt, dass es für den Bürger schwierig ist, über die Vielzahl der geltenden baurechtlichen Bestimmungen einen Überblick zu behalten. Im Laufe der Zeit hat der rheinland-pfälzische Gesetzgeber bestimmt, dass bestimmte Bauvorhaben auch ohne vorherige Genehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde errichtet werden dürfen. Hierzu zählen zum Beispiel Feuerstätten, wenn sie nachweislich von einem Fachunternehmen unter Ausstellung einer entsprechenden Unternehmerbescheinigung errichtet werden, sowie Abgasanlagen - mit Ausnahme jedoch von Schornsteinen! Die Errichtung von Schornsteinen bleibt also baugenehmigungspflichtig. Dies gilt auch für die Ausführung als Edelstahlrohr - eine in der heutigen Zeit beliebte und einfach umzusetzende Art des Schornsteines. Eine Abnahme des zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeisters vor Inbetriebnahme der Feuerstätte oder des Schornsteines ersetzt nicht eine erforderliche Baugenehmigung. Die Kreisverwaltung empfiehlt daher, sich frühzeitig zu informieren und vor Errichtung der Anlage eine Baugenehmigung zu beantragen. Die Errichtung eines Schornsteines ohne vorherige Genehmigung zieht ein nachträgliches Genehmigungsverfahren mit unnötigen Mehrkosten nach sich.
Neue Gepäckregelung: Ryanair erlaubt 20 Kilo bei aufgegebenem Gepäck Dublin, 17. Juni 2010: Ryanair, die weltweit beliebteste Fluggesellschaft, gab heute bekannt, dass Fluggäste in Zukunft mehr Gepäck aufgeben können als bisher. Die neue Regelung sieht vor, dass nun 20 Kilogramm schweres Gepäck für jeweils 25, Euro aufgegeben werden kann. Bisher war es nur möglich Gepäckstücke bis maximal 15 Kilogramm für 15 Euro aufzugeben. Passagiere, die ein zweites Gepäckstück aufgeben wollen, können dies ebenfalls tun und zusätzliche 15 Kilogramm für 35, Euro buchen. Ryanair verfolgt somit weiterhin ihr Ziel, Passagiere zu Flugreisen mit leichtem Gepäck zu motivieren, zum Beispiel mit dem speziell für die Kabinen der Ryanair-Flieger zugeschnittenen Samsonite-Koffer. Indem sie Ryanairs großzügige zehn Kilogramm kostenfreies Handgepäck nutzen, können Fluggäste beim Reisen so bares Geld sparen. Dazu Stephen McNamara, Head of Communications bei Ryanair: Wir ermutigen unsere Kunden weiterhin, leicht zu reisen und so noch mehr Geld zu sparen, indem die großen, aufzugebenen Koffer zu Hause bleiben. Dazu haben wir unseren Samsonite-Koffer entwickelt, mit dem sie am einfachsten von den kostenfreien zehn Kilo Handgepäck profitieren können. Wer dennoch ein Gepäckstück einchecken möchte, kann nun neben den bisher 15 Kilo für 15, Euro auch bis zu 20 Kilo zum Preis von 25, Euro aufgeben. Buchbar sind alle aufzugebenden Gepäckstücke entweder beim Einchecken oder auf der Website http://www.ryanair.de unter Manage My Booking.
Soonwald-Fee gesucht Im August 2010 scheidet die derzeitige Soonwald-Fee, Daniela Groß, aus ihrem Amt aus. Für sie wird eine Nachfolgerin gesucht! Wer Lust hat, die Region rund um den Soonwald im nächsten Jahr zu repräsentieren sollte sich alsbald melden. Gesucht wird eine junge Dame, die sich gerne in der Öffentlichkeit zeigt. Sie sollte kommunikativ sein, 18 Jahre alt und einen Führerschein besitzen. Es erwartet sie eine spannende Aufgabe mit vielen interessanten Kontakten, bei der man auch viel für die eigene Bildung und Entwicklung gewinnen kann. Interessentinnen melden sich bitte bei: a) Naturpark Soonwald-Nahe e.V. c/o Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück, 55469 Simmern oder b) Ortsbürgermeister Dietmar Tuldi, 55497 Ellern. Die Wahl bzw. Einführung in das Amt erfolgt bei der 15. Ellerner Holzkerb am 21. August 2010. Tuldi (Ortsbürgermeister) PS: Eine junge Dame, die die künftige Fee als Elfe unterstützen will, hat sich schon gemeldet.
Tornister-Kauf: Sicherheit geht vor - Auf Ranzen mit GS-Zeichen von TÜV Rheinland achten Reflektorstreifen sorgen für gute Sichtbarkeit im Dunkeln - Leerer Tornister sollte nicht mehr als ein Kilo wiegen Köln (ots) - Ob kunterbunt, mit Dinosauriern oder Prinzessin Lilifee bedruckt - Kinder stehen auf flippige Schulranzen. Doch die Optik allein darf beim Tornister-Kauf nicht im Vordergrund stehen, sagt Dieter Knape von TÜV Rheinland, der die Qualität von Schulranzen testet. Ein guter Ranzen sollte unbedingt die Norm DIN 58124 erfüllen, dann ist er praktisch, wasserdicht - und vor allem sicher. Bei normgerechten Tornistern müssen zehn Prozent der Vorder- und Seitenflächen mit silbernen Reflektorstreifen ausgestattet sein. Diese bieten Kindern gerade in der dunklen Jahreszeit mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit im Straßenverkehr, erklärt der Experte. Zudem müssen gemäß Norm 20 Prozent der sichtbaren Fläche aus fluoreszierendem Material in Orange oder Gelb bestehen. Mit diesen Signalfarben sind I-Dötzchen auch im Hellen nicht zu übersehen. Eltern erkennen geeignete Ranzen am Norm-Aufkleber. Trägt der Tornister zudem noch das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das unter anderem von TÜV Rheinland vergeben wird, sind die verwendeten Materialien auch noch schadstofffrei. Das Gewicht des neuen Ranzens ist ein weiteres wichtiges Kriterium beim Kauf. Als Faustregel gilt: Tornister plus Inhalt sollten nicht schwerer sein als zehn bis zwölf Prozent des Körpergewichts des Kindes, betont Knape. Bei einem 30 Kilogramm schweren Erstklässler also höchstens drei bis 3,6 Kilo. Je leichter der Ranzen ist, desto besser also. Gute Modelle wiegen meist nur rund ein Kilo. Dennoch muss auch ein Leichtgewicht robust sein, betont der TÜV Rheinland-Experte. Vor allem der Boden sollte stabil sein. Eine Stellprobe zeigt, ob der Schulranzen auch leer nicht umfällt. Ratsam ist ferner zu testen, ob sich der Deckel gut öffnen lässt, die Tragegriffe sich bequem greifen lassen und die Verschlüsse stabil und einfach zu benutzen sind. Wichtig sind natürlich auch richtiger Sitz und Tragekomfort. Schon deswegen ist es unerlässlich, dass das Kind beim Kauf dabei ist, sagt Dieter Knape. Nur so lässt sich vermeiden, einen Tornister zu wählen, der zwar schön, aber unpassend ist. Denn: Ein falscher Schulranzen kann leicht Haltungsschäden verursachen. Der Experte empfiehlt daher ein Modell, das über einen ergonomisch geformten und gepolsterten Rücken verfügt, der eng am Körper des Kindes anliegt und nicht über die Schultern hinausragt. Damit das Ranzentragen auf Dauer nicht zur Last wird, sollten auch die Schultergurte gepolstert und mindestens vier Zentimeter breit sein.
Verbrauchertäuschung: Strafanzeige gegen Käfighalter Ein Betreiber der neuen Kleingruppen-Käfige hat Verbraucher getäuscht, indem er auf seinen Verpackungen den obligatorischen Hinweis Eier aus Käfighaltung unterlassen hat. Die Verpackungen müssen eingezogen werden, eine Strafanzeige wurde gestellt. Teile der deutschen Eierindustrie versuchen noch immer, Verbrauchern eine heile Welt vorzuspiegeln, indem sie ihre neuen Kleingruppen-Käfige als artgerechte Haltungsform bewerben. Dabei verstoßen sie vereinzelt sogar gegen die von der Europäischen Union erlassenen Vermarktungsnormen für Eier, die vorschreiben, dass Eier aus sog. Kleingruppenhaltung ausdrücklich als Eier aus Käfighaltung bezeichnet werden müssen. So hat die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt entdeckt, dass ein Betrieb aus 48720 Rosendahl seine Eierverpackungen nur mit dem beschönigenden Hinweis frische Eier aus Kleingruppenhaltung deklariert hat. Damit verstößt er gegen eine EU-Verordnung, wonach Eier aus Käfigen - egal, ob aus herkömmlichen, ausgestalteten oder Kleingruppenkäfigen - deutlich sichtbar und in leicht lesbarer Druckschrift mit den Worten Eier aus Käfighaltung gekennzeichnet werden müssen. Der Vertrieb von Käfigeiern ohne diese Kennzeichnung stellt eine Irreführung nach § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine versuchte Verbrauchertäuschung, strafbar nach den §§ 263, 22, 23 Strafgesetzbuch dar. Wir haben eine Strafanzeige gegen den Käfighalter eingereicht und außerdem das Landesamt für Verbraucherschutz NRW eingeschaltet, das die illegalen Verpackungen nun einziehen muss, kommentiert Rechtsanwalt Wolfgang Schindler, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1999 entschieden hat, dass Legebatterien verboten werden müssen, wird zurzeit geprüft, ob dieses Verbot auch auf die neuen Kleingruppen-Käfige angewendet werden muss. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ist optimistisch, dass das höchste deutsche Gericht wieder im Sinne des Tierschutzes urteilen wird, denn die Grundbedürfnisse der Hennen werden in den neuen Käfigen ebenso stark unterdrückt wie in den alten. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich erfolgreich gegen die tierquälerische Massentierhaltung ein. Ihr Schwerpunkt liegt im Kampf gegen die Käfighaltung von Legehennen. Mehr erfahren Sie auf http://albert-schweitzer-stiftung.de.
Mit einem Klick alles im Blick bundesweite Ausbildungsplatzbörse für Steuerfachangestellte jetzt online In wenigen Monaten ist Ausbildungsbeginn. Doch immer noch konzentrieren sich zu viele Schulabgänger auf einige wenige Ausbildungsberufe. Naheliegende Alternativen werden oft nicht erkannt: So führt die Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten zu einem attraktiven und sicheren Beruf mit guten Karrieremöglichkeiten und qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden zunehmend gebraucht. Auch 2010 haben Steuerberatungskanzleien bundesweit voraussichtlich wieder rund 6.000 Ausbildungsplätze zu besetzen. Mehr dazu erfahren interessierte Jugendliche unter http://www.mehr-als-du-denkst.de. Ab sofort finden sie unter dieser Adresse auch eine Online-Börse mit aktuellen Ausbildungsplatz- und Praktikumsangeboten aus dem ganzen Bundesgebiet. Komfortable Selektionsmöglichkeiten erleichtern die gezielte Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz. Zusätzlich besteht für Bewerber die Möglichkeit, per Online-Gesuch nach dem gewünschten Ausbildungsplatz Ausschau zu halten. Die Gesuche werden von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, die Ausbildungsplätze zu besetzen haben, auf der Web-Seite ihrer Steuerberaterkammer oder bei der Bundessteuerberaterkammer unter http://www.bstbk.de abgerufen. Facettenreich und zukunftsorientiert Trocken, wie manche meinen, ist der Beruf des Steuerfachangestellten ganz und gar nicht, sondern ausgesprochen facettenreich und zukunftsorientiert. Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter von Steuerberatern und -beraterinnen in Einzelpraxen oder Steuerberatungsgesellschaften. Sie unterstützen die Steuerberater bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten, zum Beispiel bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Finanzbuchführungen, der Bearbeitung von Steuererklärungen, der Erstellung von Jahresabschlüssen, der Prüfung von Bescheiden sowie der Information der Mandanten. Der hierzu erforderliche Umgang mit moderner EDV und spezieller Software ist Bestandteil der Ausbildung. Ob Industrie, Handel, Handwerk, Freiberufler oder Privatpersonen, sie alle nehmen die Dienste von Steuerberatern in Anspruch. Das sorgt für interessante berufliche Herausforderungen und ein vielseitiges Tätigkeitsspektrum. Beste Voraussetzung: ein guter Schulabschluss Ein guter Schulabschluss ist die beste Voraussetzung, den Beruf des Steuerfachangestellten zu erlernen. Besonders willkommen sind Bewerber mit Abitur, Fachhochschulreife, einem guten Realschulabschluss oder Absolventen einer Wirtschaftsfachschule bzw. eines kaufmännischen Berufskollegs. Angehende Steuerfachangestellte sollten ein Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen mitbringen. Wer ein Faible für Zahlen hat, sich gut ausdrücken kann und außerdem gerne mit Menschen umgeht, hat gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Unverzichtbar: die fundierte Ausbildung Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre, sie kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Auszubildende besuchen an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule und können so Praxis und Theorie miteinander verknüpfen. Inhaltlich geht es beispielsweise um die Fachgebiete Steuer- und Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht. Dabei lernen die Azubis die verschiedenen Steuerarten kennen und beschäftigen sich mit Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Die Ausbildungsvergütung richtet sich unter anderem nach dem Niveau der Lebenshaltungskosten und ist - wie Löhne und Gehälter auch - von Region zu Region unterschiedlich. Sichere Berufsperspektiven und gute Karrierechancen Nach durchlaufener Ausbildung, bestandener Prüfung und einer dreijährigen Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r kann bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft die Fortbildungsprüfung zum / zur Steuerfachwirt/in ablegt werden. Damit wäre zugleich der erste Schritt in Richtung Steuerberater oder Steuerberaterin getan. Denn als Steuerfachwirt mit insgesamt siebenjähriger Berufstätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens kann man zu der Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Danach steht der beruflichen Selbstständigkeit als Steuerberater/in nichts mehr im Wege. Informationspool hilft bei der Orientierung Neben der neuen Ausbildungs- und Praktikantenbörse finden Jugendliche unter http://www.mehr-als-du-denkst.de alle Informationen, die sie mit dem Berufsbild vertraut machen. Darüber hinaus gibt es einen Online-Test und einen Kalender mit aktuellen Veranstaltungshinweisen. Auch können Lehrer Unterrichtsmaterial zum Thema Steuern und Finanzen bestellen oder downloaden. Das Angebot ist Teil der Informationskampagne Steuerfachangestellte/r? Da steckt mehr drin, als du denkst, an der sich die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (http://www.sbk-rlp.de) aktiv beteiligt.